So nun auch bei mir Schluß mit Lustig

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TBird73

Einzelkabine
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So habe heute auch meinen neuen Steuerbesched bekommen. Von 185€ auf 384€. Werde keinen Einspruch erheben. Bringt eh nix. Und Spaß kostet halt ausserdem gehen 384 Öcken eh noch. Bei neueren Baujahren wirds da schon teurer.
 

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So habe heute auch meinen neuen Steuerbesched bekommen. Von 185€ auf 384€. Werde keinen Einspruch erheben. Bringt eh nix.

Falsch
:!:
:!:

Ich spreche aus eigener Erfahrung.
Wenn du dich damit abfindest, selber Schuld. So gewinnt der Staat :roll: :roll:
 
Richtig,nicht einfach aufgeben in der Meinung es ist schon richtig was die tun..neeeeee
:evil:
:evil:
 
Ich sollte auch auf einmal Pkw Steuer bezahlen :shock:
Einspruch eingelegt,dann musste ich zum vermessen.....und jetzt hab ich wieder Lkw Steuer
Es lohnt sich also doch :mrgreen:
 
So habe heute auch meinen neuen Steuerbesched bekommen. Von 185€ auf 384€. Werde keinen Einspruch erheben. Bringt eh nix. Und Spaß kostet halt ausserdem gehen 384 Öcken eh noch. Bei neueren Baujahren wirds da schon teurer.

Versuch macht kluch :mrgreen:
Ich hatte beim meinem RAM damals auch Einspruch eingelegt, bin sogar bis zum Landgericht Gericht Düsseldorf gegangen(mit Rechtsschutz) .Hat zwar am Ende nix gebracht ,aber scheinen hier ja einige mehr Glück gehabt zu haben. Kommt wahrscheinlich aufs Bundesland an.
 
TBird73

wenn Du schon dein KFZ Zeichen schwärzt muss das auch komplett tun...
;)
nur als Tipp. Siehe Festsetzung.

Hab den gleichen Steuerbescheid für meinen alten RAM auch bekommen, auf der zweiten Seite steht die Begründung, zumindest bei mir: nach § 18 (12) KraftStG wird der RAM als PKW besteuert und somit nach je angefangen 100 cm³ nach § 9 Nr 2

aa) mindestens die verbindlichen Grenzwerte für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 500 kg nach Zeile A Fahrzeugklasse M der Tabelle in Nummer 5.3.1.4 des Anhangs I der Richtlinie 70/220/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen (ABl. L 76 vom 6.4.1970, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung, einhalten oder wenn die Kohlendioxidemissionen, ermittelt nach der Richtlinie 93/116/EG der Kommission vom 17. Dezember 1993 zur Anpassung der Richtlinie 80/1268/EWG des Rates über den Kraftstoffverbrauch von Kraftfahrzeugen an den technischen Fortschritt (ABl. L 329 vom 30.12.1993, S. 39) in der jeweils geltenden Fassung, 90 g/km nicht übersteigen

Ich würde versuchen da Einspruch einzulegen. Musst schauen was bei dir im Schein drin steht.
 
ich finde die unterschiedlichen steuersätze irgendwie lustig.
habe jetzt auch meine lkw aberkannt bekommen.
muss jetzt für meinen 2004er hemi 450 euro bezahlen.
nach einspruch wurde der ram auch schon vermessen. wieder abgelehnt.
jetzt schauen wir mal was kommt.
 
Das is ja nog nix, in der niederlande bezahlt men steuer,
Fur ein privaat rijder €2080,- pro jaar Auf lpg und one lpg €1128,- steuer pro jaar.
Und der eine Ram Auf Seine firma hatte bezahlt €600,- pro jaar,
Aber Privat nicht meer als 500 km pro Jahr entfernt sonst erlaubt Ihnen eine saftige Geldstrafe bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Leute,

kann mich nur der Mehrheit hier anschließen!

Habe am vergangen Samstag auch wieder Post vom Zollamt bekommen, nach meinem Einspruch und anschließender Fahrzeugvermessung!

Bei mir liegt die Ladefläche satte 0,03m² unter der Fahrerkabine.

War allerdings überhaupt nicht damit einverstanden, da ich bei der gesamten Vermessung dabei war und mir alle Maße genau aufgeschrieben habe.

Und nach meiner Berechnung liege ich um 0,18m² über der Fahrerkabine.

Habe dann heute direkt mal beim Zoll angerufen und mit einer wirklich netten Dame gesprochen, sie möge mir doch bitte einmal die Daten der Vermessung geben, was sie auch anstandslos machte.

Und siehe da, Fahrerkabine zur Pedale sollte 1,99m betragen, ich hatte aber nur 1,91m, wie mir der Kollege bei der Vermessung mitteilte!

Ich glaube, das die lieben Leute sich das irgendwo schön legen, damit man auch bloß die Talers bezahlen muss.

Werde jetzt nochmal Einspruch einlegen und um eine erneute Vermessung bitten!

Entweder bin ich doof, oder ich muss zum Ohrenarzt, wenn ich auch auf Nachfrage die 1,91m aufgeschrieben habe!

Bei mir geht es nur um 2cm, dann wäre die Ladefläche größer und die LKW-Steuer wäre zu begleichen, sagte mir auch noch die gute Frau vom Zoll!

Naja, ich werde es nochmal versuchen!

Trotzdem wird man doch echt sauer bei so einem Sche....!!!

Oder hat jemand von Euch noch einen anderen Tip??????

Danke!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bei mir geht es nur um 2cm, dann wäre die Ladefläche größer und die LKW-Steuer wäre zu begleichen, sagte mir auch noch die gute Frau vom Zoll!

Das stimmt so nicht. Die LKW Steuer ist erst ab einem Verhältnis von 55% Ladefläche anzuwenden.
Ist die Ladefläche kleiner als 50% hast du sowieso einen PKW.

Von 50-55% wird die Nutzlast gegen die Personenanzahl (und deren Gewicht) in Relation gesetzt.

Siehe dazu auch meine Beiträge im anderen Steuer-Fred
 
Wie ich schon an andere Stelle geschrieben habe, ist es hier in Hessen anscheinend schwer umzuschlüsseln. Nach meinem zweiten TÜV Termin (Dekra darf's hier nicht) die gleiche Leier. Zitat:"Dies ist ein national zugelassener LKW, den können wir nicht einfach so nach europäischem Recht umschlüsseln". Auf meinen Einwurf, bezüglich in anderen Bundesländern geht es doch auch, meinte er nur, "tja, dann müssen Sie eben dahin fahren."
Seit wann hat denn der TÜV Länderregelungen? Bananenrepublik
:evil:
:evil:
 
Wie ich schon an andere Stelle geschrieben habe, ist es hier in Hessen anscheinend schwer umzuschlüsseln. Nach meinem zweiten TÜV Termin (Dekra darf's hier nicht) die gleiche Leier. Zitat:"Dies ist ein national zugelassener LKW, den können wir nicht einfach so nach europäischem Recht umschlüsseln". Auf meinen Einwurf, bezüglich in anderen Bundesländern geht es doch auch, meinte er nur, "tja, dann müssen Sie eben dahin fahren."
Seit wann hat denn der TÜV Länderregelungen? Bananenrepublik
:evil:
:evil:

Hast Du Dich jemals gefragt, warum man bei diesem Schild offiziell auf der Autobahn wenden darf ?! :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
 

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Wenn's da geht sogar das. Habs auch schon bei meiner Werkstatt in Bayern versucht. Sagt der doch zu mir, swäre zwar möglich, aber da wird die Zulassung in Hessen schwierig. Geht's eigentlich noch??? (Rhetorische Frage :mrgreen: :mrgreen: )
 
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