Leckerkoch
QuadCab
geht heute noch an den Sachbearbeiter und den Leiter des FA...
Finanzamt
Aktenzeichen:
Sehr geehrter Herr ,
hiermit möchte ich meiner Verärgerung über Ihren Umgang mit den Steuerzahlern Ausdruck verleihen..
Mit Schreiben vom 17.03. d. J. wurde mir von Ihnen erklärt, dass die Finanzbehörden nicht an die verkehrsrechtliche Zuordnung eines Fahrzeuges gebunden ist, und es im Ermessen der Verwaltung, in meinem Fall in Ihrem Ermessen liegt, ob das Fahrzeug weiterhin als LKW bis 3,5t oder als PKW versteuert wird.
Sicherlich ist Ihnen als Verwaltungsfachkraft klar, dass hierzu zum einen das deutsche Recht noch nicht an das europäische angepasst (Fahrzeuge über 2,8 und unter 3,5t gelten als LKW) ist, zum anderen über die Verknüpfung von Steuer- und verkehrsrechtliche Einstufung verschiedene Verfahren vor allen Instanzen anhängig sind.
Ich rief Sie also daraufhin an, und fragte welche Angaben Sie denn bräuchten, und wie wir das machen, ob ich vorbeikommen solle...
Zitat von Ihnen: „ Das können wir telefonisch machen, was ist das denn für ein Fahrzeug?“
Ich: „ein Dodge Ram“
Sie: “ Das ist ein PKW“
Ich: „So einfach?“
Sie : „Ja, so einfach“
Als Resultat dieses Telefonates wollten Sie einen Bescheid auf PKW erlassen, und ich könne ja Einspruch einlegen.
Mit Schreiben vom 22.06. d. J. Erklärten Sie mir, ich hätte Ihre vorheriges Schreiben noch nicht beantwortet, und Sie würden um Erledigung innerhalb der Frist bitten.
Daraufhin wurde meine Frau bei Ihnen vorstellig...
Ein paar Kommentare von Ihnen:
„Genau so habe ich Sie mir vorgestellt...“
„Aber Sie können ja auch Personen transportieren, und ansonsten sollten wir hinten die Sitze rausreißen und alles incl der Heckscheibe mit Blechen verschweißen...“
Aber die entscheidenden Kriterien, die Ihrerseits festgestellt wurden, waren wahrscheinlich:
„der ist ja neu“
und
„aber Sie haben ja auch Spass mit dem Auto“
Finde ich unhaltbar.
Es mag zwar an sich schon verwunderlich sein, dass in unserem Lande, wo alles geregelt und bestimmt ist, ein einfacher Sachbearbeiter beim Finanzamt solch eine Entscheidungsgewalt hat, aber diese Sachlichkeit der Argumente ohne Betrachtung der Gesamtheit finde ich nicht zuletzt auch im Sinne der Finanzverwaltung verwunderlich.
Dazu möchte ich Ihnen kurz meine Ansicht niederlegen:
Auszug aus „Aus Steuer und Wirtschaft DAS AKTUELLE August 2009“
Letzte Seite Punkt 19. Verschiedenes – Kurz notiert
Die Finanzverwaltung wurde angewiesen, angesichts der Finanzkrise großzügiger auch gegenüber kleineren Unternehmen und Selbstständigen zu verfahren, z. B. Hinsichtlich Anträgen auf Stundung oder Erlass von Steuern , Vollstreckungsaufschub oder Anpassung von Vorrauszahlungen bei Umsatzeinbrüchen.
Es mag sein, dass sich das noch nicht bis zu Ihnen herumgesprochen hat, aber man muss ja auch nicht alles wissen.
Das für meine Meinung entscheidende ist aber folgendes:
Wie ihnen bekannt sein sollte, war dieses Fahrzeug als privat genutztes Fahrzeug in einer GmbH angemeldet.
In dieser GmbH wurden monatlich auf 550,- € Sachbezug Lohnsteuer abgeführt.
Bei etwa 30% waren das im Monat 165,- € gezahlte Lohnsteuer.
Wie Ihnen vielleicht nicht bekannt ist, sind in GmbH´s Leistungen an Gesellschafter umsatzsteuerpflichtig.
Jeden Monat wurden also auf 550,-€ 19% Umsatzsteuer abgeführt, etwa 105,-€.
Des weiteren wurden monatlich 17,50€ KFZ Steuer abgeführt.
Dies macht gesamt: 297,50€ monatliche Steuern, die regelmässig abgeführt wurden.
Nachdem Sie sicherlich Ihren sachlichen Argumenten die bereits zu zahlenden Steuern gegenübergestellt haben und sich dann im Angesicht der Finanzkrise für eine Besteuerung als PKW entschieden haben, und das meiner Frau mit den Worten
„Sie sind doch selbstständig, die paar Euro mehr“
mitteilten, habe ich mich – ebenso angesichts der Finanzkrise- und unter Abwägung Ihrer sachlichen Argumente und Angesichts Ihrer Entscheidungskompetenz, dazu entschlossen, mein Fahrzeug zu verkaufen.
Wie sie sicherlich schon erkennen können, ist der Wagen bereits verkauft und umgemeldet.
Nun spare ich monatlich 297,50€ an Steuern und fahre auch wieder mehr Fahrrad, das ist ja
noch – steuerfrei.
Hochachtungsvoll
Finanzamt
Aktenzeichen:
Sehr geehrter Herr ,
hiermit möchte ich meiner Verärgerung über Ihren Umgang mit den Steuerzahlern Ausdruck verleihen..
Mit Schreiben vom 17.03. d. J. wurde mir von Ihnen erklärt, dass die Finanzbehörden nicht an die verkehrsrechtliche Zuordnung eines Fahrzeuges gebunden ist, und es im Ermessen der Verwaltung, in meinem Fall in Ihrem Ermessen liegt, ob das Fahrzeug weiterhin als LKW bis 3,5t oder als PKW versteuert wird.
Sicherlich ist Ihnen als Verwaltungsfachkraft klar, dass hierzu zum einen das deutsche Recht noch nicht an das europäische angepasst (Fahrzeuge über 2,8 und unter 3,5t gelten als LKW) ist, zum anderen über die Verknüpfung von Steuer- und verkehrsrechtliche Einstufung verschiedene Verfahren vor allen Instanzen anhängig sind.
Ich rief Sie also daraufhin an, und fragte welche Angaben Sie denn bräuchten, und wie wir das machen, ob ich vorbeikommen solle...
Zitat von Ihnen: „ Das können wir telefonisch machen, was ist das denn für ein Fahrzeug?“
Ich: „ein Dodge Ram“
Sie: “ Das ist ein PKW“
Ich: „So einfach?“
Sie : „Ja, so einfach“
Als Resultat dieses Telefonates wollten Sie einen Bescheid auf PKW erlassen, und ich könne ja Einspruch einlegen.
Mit Schreiben vom 22.06. d. J. Erklärten Sie mir, ich hätte Ihre vorheriges Schreiben noch nicht beantwortet, und Sie würden um Erledigung innerhalb der Frist bitten.
Daraufhin wurde meine Frau bei Ihnen vorstellig...
Ein paar Kommentare von Ihnen:
„Genau so habe ich Sie mir vorgestellt...“
„Aber Sie können ja auch Personen transportieren, und ansonsten sollten wir hinten die Sitze rausreißen und alles incl der Heckscheibe mit Blechen verschweißen...“
Aber die entscheidenden Kriterien, die Ihrerseits festgestellt wurden, waren wahrscheinlich:
„der ist ja neu“
und
„aber Sie haben ja auch Spass mit dem Auto“
Finde ich unhaltbar.
Es mag zwar an sich schon verwunderlich sein, dass in unserem Lande, wo alles geregelt und bestimmt ist, ein einfacher Sachbearbeiter beim Finanzamt solch eine Entscheidungsgewalt hat, aber diese Sachlichkeit der Argumente ohne Betrachtung der Gesamtheit finde ich nicht zuletzt auch im Sinne der Finanzverwaltung verwunderlich.
Dazu möchte ich Ihnen kurz meine Ansicht niederlegen:
Auszug aus „Aus Steuer und Wirtschaft DAS AKTUELLE August 2009“
Letzte Seite Punkt 19. Verschiedenes – Kurz notiert
Die Finanzverwaltung wurde angewiesen, angesichts der Finanzkrise großzügiger auch gegenüber kleineren Unternehmen und Selbstständigen zu verfahren, z. B. Hinsichtlich Anträgen auf Stundung oder Erlass von Steuern , Vollstreckungsaufschub oder Anpassung von Vorrauszahlungen bei Umsatzeinbrüchen.
Es mag sein, dass sich das noch nicht bis zu Ihnen herumgesprochen hat, aber man muss ja auch nicht alles wissen.
Das für meine Meinung entscheidende ist aber folgendes:
Wie ihnen bekannt sein sollte, war dieses Fahrzeug als privat genutztes Fahrzeug in einer GmbH angemeldet.
In dieser GmbH wurden monatlich auf 550,- € Sachbezug Lohnsteuer abgeführt.
Bei etwa 30% waren das im Monat 165,- € gezahlte Lohnsteuer.
Wie Ihnen vielleicht nicht bekannt ist, sind in GmbH´s Leistungen an Gesellschafter umsatzsteuerpflichtig.
Jeden Monat wurden also auf 550,-€ 19% Umsatzsteuer abgeführt, etwa 105,-€.
Des weiteren wurden monatlich 17,50€ KFZ Steuer abgeführt.
Dies macht gesamt: 297,50€ monatliche Steuern, die regelmässig abgeführt wurden.
Nachdem Sie sicherlich Ihren sachlichen Argumenten die bereits zu zahlenden Steuern gegenübergestellt haben und sich dann im Angesicht der Finanzkrise für eine Besteuerung als PKW entschieden haben, und das meiner Frau mit den Worten
„Sie sind doch selbstständig, die paar Euro mehr“
mitteilten, habe ich mich – ebenso angesichts der Finanzkrise- und unter Abwägung Ihrer sachlichen Argumente und Angesichts Ihrer Entscheidungskompetenz, dazu entschlossen, mein Fahrzeug zu verkaufen.
Wie sie sicherlich schon erkennen können, ist der Wagen bereits verkauft und umgemeldet.
Nun spare ich monatlich 297,50€ an Steuern und fahre auch wieder mehr Fahrrad, das ist ja
noch – steuerfrei.
Hochachtungsvoll