Ram zul. Gesamtgewicht

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aber nur alle 2 Jahre zur Rennleitung.

Und warum das ?
Ist das nicht gesetzlich geregelt
:?:
 
Das Problem ist, sobald auch nur ein Karton Müsli GEWERBLICH transportiert wird muß ein Fahrtenschreiber rein bei >3,5t. Zwischen 2,8t und 3,5t muß ein Tageskontrollblatt geführt werden wenn das Fahrzeug zur Güterbeförderung (gewerblich) genutzt wird. Das Gleiche gilt übrigens auch für Gespanne mit Anhänger im gewerblichen Betrieb, hat das Gespann über 3,5t zGG (und das hat es eigentlich IMMER mit nem Ram vorne dran) ist ein Fahrtenschreiber im gewerblichen Verkehr notwendig. Da spielt es leider keine Rolle ob das Gewerbe aus Müslitransport oder sonstwas besteht. Selbst der Autohändler mit dem Gebrauchtwagen auf dem Hänger müsste einen Fahrtenschreiber führen.
 
Ein weiterer Nachteil bei zGG größer 3,5t ist das LKW-Überholverbot auf Autobahnen. Davon sind zumindest hier bei uns im Norden viele Autobahnkilometer betroffen.
 
hier frägt man sich eigentlich nur noch eins:

"WAS DÜRFEN WIR NOCH - ODER AUCH NICHT MEHR!!!???)

VDD = (Vielen Dank Deutschland)
 
Weiss doch eh keiner mehr genau...

Siehste doch schon an den FA, die besteuern, wie sie wollen!
 
Hi Folks,

das mit dem Überholverbot ist nicht so schlimm wenn man eh immer nur 80 fährt...... :lol: :lol: :lol: :lol:

Warum ich nur alle 2 Jahre die Rennleiter besuchen muß werde ich bei denen sicher nicht nachfragen.....
 
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