Das Problem ist, sobald auch nur ein Karton Müsli GEWERBLICH transportiert wird muß ein Fahrtenschreiber rein bei >3,5t. Zwischen 2,8t und 3,5t muß ein Tageskontrollblatt geführt werden wenn das Fahrzeug zur Güterbeförderung (gewerblich) genutzt wird. Das Gleiche gilt übrigens auch für Gespanne mit Anhänger im gewerblichen Betrieb, hat das Gespann über 3,5t zGG (und das hat es eigentlich IMMER mit nem Ram vorne dran) ist ein Fahrtenschreiber im gewerblichen Verkehr notwendig. Da spielt es leider keine Rolle ob das Gewerbe aus Müslitransport oder sonstwas besteht. Selbst der Autohändler mit dem Gebrauchtwagen auf dem Hänger müsste einen Fahrtenschreiber führen.