PKW / LKW Steuer

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5 Sack Korn, 3 Gänse, 5 Schweine, 8 Hühner, 3 Kisten Äpfel und 5 Laib frisches Brot ! :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Falscher Fred, Radi :mrgreen:
Der türkische Basar ist eine Tür weiter
:-D
:-D

Und vergiss die zwei Kamele nicht
;)
:mrgreen: :mrgreen:
 
Falscher Fred, Radi :mrgreen:
Der türkische Basar ist eine Tür weiter
:-D
:-D

Und vergiss die zwei Kamele nicht
;)
:mrgreen: :mrgreen:

Ne. Paßt schon !
Früher haben die Schergen des Königs auch den halben Hof leergeräumt !
:evil:

Und wehe, Du hast deinen Hut nicht abgenommen, wenn so ein hochherrschaftlicher Plünderer hoch zu Roß, vor dir stand ! :cry:

:mrgreen:
 
Ne. Paßt schon !
Früher haben die Schergen des Königs auch den halben Hof leergeräumt !
:evil:

Und wehe, Du hast deinen Hut nicht abgenommen, wenn so ein hochherrschaftlicher Plünderer hoch zu Roß, vor dir stand ! :cry:

:mrgreen:

Früher wurden Wucherer aufgeknüpft: Darf man das heute noch?

Gruß
Matthias
 
Diese Säcke, heute den Bescheid erhalten das mein Widerspruch keine Chance hat.

Soo...also nächster Schritt abmelden, Rückbank raus...und wenn ich schon dabei bin Versuchen dem Herren vom TÜV zu erklären das sie mir doch bitte im Fahrzeugschein die Typisierung von "BA" auf "BE" ändern sollen... :roll:
 
Ich Versuchs nochmal....

So, da der Zoll von Einspruch und LKW -Versteuerung nix wissen will, liegen die Unterlagen nun beim Anwalt. Hat schon jemand den Weg für einen Crew Cab bestritten und kann mir und/oder meinem Anwalt informationen zu kommen lassen?

Mein Anwalt hat mir bisher leider nur Vergleichsurteile nennen können, in dennen zu Lasten des Klägers entschieden wurde:
Bei der Recherche bezogen auf existierende Gerichtsurteile stellt es sich jedoch so dar, dass diverse Finanzgerichte zu Lasten der Fahrzeughalter entschieden haben. Wir überreichen in der Anlage die Urteile des Finanzgerichtes Bremen, Münster und München. Die Rechtsprechung wird auch vom Bundesfinanzhof in Bezug auf das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeuges bestätigt.
Wer hiflreiche Tips hat, gerne via PN.

Stelle meine gewonnen Erkentnisse ebenfalls zur Verfügung...

Gesendet von meinem HTC One M9 mit Tapatalk
 
Mir haben die heute auch geschrieben das die tatsächliche Nutzung ihnen egal ist. Aber ich könnte ja damit Personen rum fahren das reicht als Begründung das es ein PKW ist.

Insofern, ich glaub vor Gericht hast du wenig Chancen.

Gesendet von meinem SM-G800F mit Tapatalk
 
Mir haben die heute auch geschrieben das die tatsächliche Nutzung ihnen egal ist. Aber ich könnte ja damit Personen rum fahren das reicht als Begründung das es ein PKW ist.

Insofern, ich glaub vor Gericht hast du wenig Chancen.

Gesendet von meinem SM-G800F mit Tapatalk

Die wohl zur Zeit einzig gangbare Methode besteht in der Umschlüsselung von BA auf BE.
Viel Erfolg!

Save the V8!

Gruß
Matthias
 
Das ist vielleicht der einzige momentan gangbare Weg. Aber wenns nachhaltig sein soll, dann müsste das IMHO über das BVG mittels Verfassungsklage geschehen. Weil alles andere ist und bleibt halt ne Entscheidung nach Nasenfaktor. Das kannst eigentlich nicht sein ... allerdings mit dem Risiko das dann ALLE entweder LKW oder PKW Steuer zahlen müssten, da gleichbehandelt ...

Mir fehlt die Kohle für diesen Versuch, sonst hätt ich das probiert ...
 
384 ist doch voll ok für so ne Karre, da würde ich keinen Finger rühren. Ein "normaler" 3,0L Diesel im SUV-Segment ist teurer (zb. Jeep GC)
 
384 ist doch voll ok für so ne Karre, da würde ich keinen Finger rühren. Ein "normaler" 3,0L Diesel im SUV-Segment ist teurer (zb. Jeep GC)

Ich sag ja auch nicht, dass das zu viel ist. Ich rufe da morgen nur mal an und frage, WARUM vorher so und jetzt so. Bin auf die Erklärung gespannt!
 
Habe beim Hauptzollamt Frankfurt a.d.O. angerufen. Die nette Dame am anderen Ende wollte garnicht erst wissen um welches Fahrzeug es geht, sondern hat mir gleich freundlich erklärt, dass wenn aus LKW plötzlich PKW wird, es garantiert mit der Anzahl der eingetragenen Sitzplätze zusammenhängt. Es dürfen ausser dem Fahrersitz nur zwei Plätze eingetragen sein - bei mir sind es insg. fünf. Ich soll (sagt SIE!) erstmal Einspruch einlegen, dass es ja mal ein LKW war, und zwei Fotos vom Auto machen.
Überlege mir jetzt, ob sich das Theater lohnt...
 
das mit den Sitzen, der Ladeflächengröße und vor allem ein optischer Eindruck liegt ja im Persönlichkeitsempfinden der einzelnen Beamten. Meistens wird man also den kürzeren ziehen. Wenn du was machen willst fährst du zum Tüv, lässt den RAM umschlüsseln nach "Be" und legst Einspruch ein mit der Bitte sie sollen die Aufbauart berücksichtigen.
 
Betrifft aber momentan wohl nur die 1500er oder? Meine Ladefläche ist ja definitiv größer als mein Innenraum.
 
BE = LKW Steuer, keine "Einzelabnahme", das geht so durch. (laut bisheriger Rückmeldungen hier im Forum bei Neuzulassungen als auch Umschlüsselungen)
 
Ich dachte, das wäre bei meinem kleinen QuadCab auch der Fall. Muss ich mal nachmessen...

Brauchste nicht nachmessen. Das habe ich schon machen lassen - bei meinem.
Verhältnis Bed zu Kabiene: 52% - 48% :?
Daraus erfolgt dann eine Gewichtsberechnung, ob LKW oder PKW.
Und das ergab bei mir die PKW-Steuer.

Jetzt werde ich den Ram auflasten und einen Sitz austragen.
Dann ergibt die Gewichtsberechnung wieder LKW-Steuer :mrgreen:
 
Wie sieht das denn mit der BE Eintragung aus. Sollte bzw. muss ich dann den Wagen auch lieber direkt als 2 Sitzer zulassen oder kann ich den weiterhin als 5 Sitzer zulassen wenn die Eintragung BE lautet?
 
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