Roy #1
3500s
Ich denke das trifft nur für die Gen.4 zu. :mrgreen:
Ich denke das trifft nur für die Gen.4 zu. :mrgreen:
Moin Leute,
Bei mir hat Einspruch mit Bilder per Mail gereicht, damit der erste Bescheid ungültig wurde, nun wieder 172 Euro.
Fahrer einen 99er Dodge RAM mit 1,5 Kabine und offener Ladefläche.
MfG
50% interessiert niemanden
Wenn du eine LKW Besteuerung möchtest, musst du über 55% haben. Dann ist es auf jedenfall ein LKW.
Von 50% - 55% wendet der Zoll folgende Gewichtsrechnung an:
ZGG - ( Leergewicht inkl. Fahrer + Anzahl Sitzplätze ohne Fahrer x 68kg) > Anzahl Sitzplätze x 68kg
Wenn du linkes einen größeren Wert stehen hast als rechts, wird als LKW besteuert. Andernfalls als PKW.
Und dann hast du nur noch die Möglichkeit die Parameter so zu ändern, dass du links mehr stehen hast als rechts.
Entweder das ZGG erhöhen, oder das Leergewicht verringern, oder die Sitzplatzanzahl verringern.
Das wäre bei mir: 370>340.
Ich habe jetzt auch Einspruch erhoben. Bin gespannt!
Dann hast du gute Chancen
Du hast also auch 5 Sitzplätze. So wie ich.
Magst mir mal dein ZGG und Leergewicht sagen?
Bei mir wären es im Moment 150 zu 340.
Deswegen will ich den Ram auflasten und einen Sitz austragen lassen.
Vielleicht sollte ich meinen wirklich mal wiegen und ggf. das Leergewicht korrigieren lassen.
Ok, wieder was gelernt. :lol:Wir reden hier von dem 4x4 Laramie aus deiner Signatur, oder? Check.
Ich habe ein Leergewicht von 2595kg.
Alex sein 4x2 QC hat auch 2330kg. Und ich dachte, dass die Vorderachse bei mir den Gewichtsunterschied ausmacht. Ich gebe nix auf die Gewichtsangabe im Schein. Habe mal gehört, dass wenn die Gasanlage eingetragen wird, die Karre auch neu gewogen wird. Fragwürdig, ob das auch getan wird...
Vielleicht sollte ich meinen wirklich mal wiegen und ggf. das Leergewicht korrigieren lassen.
Wenn bei dir im Fahrzeugschein LKW drin steht, brauchst du kein Fahrergewicht dazu rechnen.
Beim LKW ist der Fahrer immer inklusive :mrgreen:
Wiegen würd ich ihn auf alle Fälle. Korrigieren würd ich aber garnix lassen. Es ist nicht immer eine Waage zur Hand ! :mrgreen:
Es reicht, wenn Du das tatsächliche Gewicht weißt. :-" :mrgreen:
Naja, wenn das Leergewicht nach dem Wiegen weniger ist als ich im Schein stehen habe,
Da wärst Du der Erste ! :lol:
Naja, wenn das Leergewicht nach dem Wiegen weniger ist als ich im Schein stehen habe, ist das ja wichtig für die Gewichtsrechnung vom Zoll.
Eventuell brauche ich dann gar keinen Sitz austragen lassen. Und auch für die Zuladung bringt mir das ja was.
Wiegen lassen würde ich ihn bei uns im Kieswerk. Die haben eine geeichte Waage. Und mein TÜV sagt, dass reicht um eventuelle Korrekturen vorzunehmen.
Normalerweise muss das Leergewicht nach Einbau einer Gasanlage korrigiert werden.
Machen tuns die Wenigsten
Enter your email address to join: