PKW / LKW Steuer

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Naja ein Einspruch muss ja mal begründet werden... wie soll diese Begründung denn aussehen?

Normalerweise werden Rams als LKW zugelassen, eine Umschlüsselung zum PKW ist möglich, aber nicht jeder kann das so einfach bewerkstelligen, ist er umgeschlüsselt hat er eine Typisierung... ansonsten halt nuller...
 
Mal so ein Blitzgedanke am Rande. Man hört immer was von äusserem Erscheinungsbild. Was ist denn wenn man das Bed abnimmt und sich einen Hilfsrahmen mit Rungen (z.B. Holztransport) aufsetzt? Ist einfach zu machen und so ein paar Rohre zusammenzuschweißen ist auch kein Ding und kostet nicht die Welt. Könnte man ja Forumsintern immer wieder weiterverkaufen
;)
 
So, heute haben wir eine Entscheidung nach unserem Einspruch vom 12/2013 für unser Fahrzeug vom Hauptzollamt Braunschweig erhalten.

Es bleibt so wie es ist. Unser Crew Cab ist und bleibt steuertechnisch ein PKW. Mir persönlich ist es wumpe wie er versteuert wird, geärgert hatte mich nur das innerhalb einer Zulassungsbehörde Unterschiede gemacht wurden. Unser Fahrzeug wurde als PKW, der von unserem Bekannten als LKW versteuert ( gekauft beim gleichen Händler )

Als Anlage habe ich mal die Begründung eingescannt.
 

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Auch wenn es sich blöd anhört und ich prinzipiell auch die Meinung vertrete das man in gewissen Situationen
bei Behördenentscheidungen einspruch legen sollte:

Beim RAM als Doppelkabiner lohnt sich die Mühe einfach nicht. Es gibt ein Urteil (weiss nicht mehr genau von welchem Gericht) das der Doppelkabiner als PKW besteuert werden soll.

Dieses Urteil wird immer öfters als Grundlage genommen da die Zahl der Wiedersprüche gestiegen ist. Es gibt zwar noch einige wenige Kreise wo er als LKW durchgeht aber auch die verschwinden gerade bei den neuen Modellen zusehends.

Gruss Alex
 
Alle Achtung! :shock: 285 Beiträge auf 19 Seiten, wo es doch so einfach geht.
auf Seite 2 meines Beitrages Dodge Ram 2500 6,7 Liter Diesel als LKW ist es beschrieben,
oder glaubt da draußen wirklich noch jemand, dass die Ram's per Hand rausgefiltert werden.

Kann ja sein, dass mich jemand für einen :klug: hält, bei mir zählen die Ergebnisse.

Es kann auch einfach gehen..., und es hat funktioniert.
:-D
:-D
:-D


Vielleicht hat noch einer eine
:?:
dann mal als Beitrag und PN raus damit
 
Yep, ich halt dich für n en :klug:
vielleicht hast Du ja auch nur überlesen das jedes FA (jetzt Zoll....was nicht wirklich anders ist) tickt.
Und ich bin mit 6 eingetragenen Sitzen Gewichtsbesteuert.
 
Yep, ich halt dich für n en :klug:
vielleicht hast Du ja auch nur überlesen das jedes FA (jetzt Zoll....was nicht wirklich anders ist) tickt.
Und ich bin mit 6 eingetragenen Sitzen Gewichtsbesteuert.


Mag sein, dass die Menschen in den Ämtern anders ticken.
Fakt ist, dass die Hauptzollämter alle die gleiche Software haben und nach der Änderung meiner Fahrzeugpapiere, die Steueränderung automatisch kam.

Und hier noch einer von :klug: : Ich hab kein Taxi Unternehmen und brauch daher auch keine 5 oder 6 Sitzplätze und zu deinem Gewicht kann ich mich gar nicht äußern
:)


Beste Grüße
peeay
 
Hat das schonmal wer versucht bzw kann das bestätigen??

4 sitzer = LKW ??

Kann ich mir nicht vorstellen wenn sogar Single cab Fahrer Ne Pkw Steuer bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
So. Jetzt bin ich gespannt. Unter s.1 stehen jetzt 2 Sitzplätze. Unter Sonstiges steht ###ww bis zu 6 Sitzplätze. Jetzt warte ich auf post
 
So. Jetzt bin ich gespannt. Unter s.1 stehen jetzt 2 Sitzplätze. Unter Sonstiges steht ###ww bis zu 6 Sitzplätze. Jetzt warte ich auf post

Da bin ich auch gespannt. Glaube aber das S.1 für den Zoll maßgeblich ist.
Ganz verstehen tu ich aber den Zusatz "Wahlweise bis zu 6 Sitzplätzen" nicht
 
Und hatte meinen CrewCab als LKW mit LKW Steuer. Beim Finanzamt und auch beim Zoll.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bei den Neueren ist einfach zuviel Chrom dran. :mrgreen:

Mein 2005er Gen.3 QuadCab wird nach wie vor als LKW besteuert, mit 210€/a. Schluss aus Punkt.Mit eingetragenen 6 Sitzplätzen.

Vor nem guten Jahr angemeldet kam der Steuerbescheid über 600 und nochwas pro Jahr. Einspruch wegen fehlender Begründung, daß der RAM als PKW zu besteuern sei. Auflage, sofortige Vorführung zum Vermessen. Gesagt, getan.
Ende vom Lied, nach knapp 4 Wochen neuer Steuerbescheid als "LKW <3,5to" 210€ Steuer.

Es geht, nicht überall, ich hatte einfach nur Glück....aber wer nicht kämpft hat schon verloren...
;)
 
Es geht, nicht überall, ich hatte einfach nur Glück....aber wer nicht kämpft hat schon verloren...
;)

Genau da liegt oft das Problem. Nicht hier jammern und seitenweise alles voll schreiben, sondern lieber einen Wiederspruch mit Argumenten formulieren. :mrgreen:
 
Wiederspruch mit Argumenten wurde abgelehnt, Begründung : Aufgrund der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 220km/h sei das Fahrzeug eindeutig für die Personenbeförderung konzipiert worden und die Lastenbeförderung sei nur zweitrangig.
 
Wiederspruch mit Argumenten wurde abgelehnt, Begründung : Aufgrund der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 220km/h sei das Fahrzeug eindeutig für die Personenbeförderung konzipiert worden und die Lastenbeförderung sei nur zweitrangig.

Auch Lasten sollen schnell ans Ziel
;)
 
Begründung : Aufgrund der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 220km/h sei das Fahrzeug eindeutig für die Personenbeförderung konzipiert worden

Ist halt ein Sportlaster, muß man denen vom Zoll denn alles erklären :mrgreen:
 
Kann das Finanz-/Zollamt die Steuer bzw. die Einstufung als PKW/LKW auch nachträglich ändern? Ohne dass das Fahrzeug zwischenzeitlich an-/abgemeldet ist/war?

Grund meiner Frage:

Mein 99er RAM 1500 QuadCab mit short Bed ist als LKW zugelassen und wird (nach Vorführung beim FA) auch so besteuert.
Als ich den dicken seiner Zeit bei der Vollabnahme hatte, hat der Prüfer mir keine Anhängelast und auch den 6. Sitzplatz vorn in der Mitte nicht eintragen wollen, somit läuft er seither als 5 Sitzer, obwohl alle Sitze und Gurte eingebaut sind.
Begründung war, das der Sitz vorn in der Mitte einen 3-Punkt-Gurt haben müsse.
Inzwischen weiß ich dass das so nicht richtig ist und habe auch bei einer anderen Prüfstelle einen Prüfer, der mir sowohl die Anhängelast als auch den Sitz (nachträglich) einträgt, bzw. abnimmt.
Mit dem Gutachten vom TÜV müsste ich ja dann aber zur Zulassungsstelle um die Papiere entsprechend von 5 auf 6 Sitze ändern zu lassen.
Gibt die Zulassungsstelle dann automatisch diese Änderung an das FA bzw. den Zoll weiter, so dass ich eine neue Prüfung und ggf. eine neue Einstufung befürchten müsste, oder hab ich sowas wie Bestandsschutz?


Gruß Patrik
 
Bestandsschutz gibt es bei der Steuer nicht. Zwischen der Zulassungsbehörde und dem FA (jetzt Zoll) gibt es einen regelmäßigen Datenabgleich.
Ob der Zoll nun darauf reagiert :dontknow:
Frage: Es gibt ja hier einige die ihre co2 Emissionswerte, mit neuen Gutachten, nachträglich geändert haben. Musste man sich da beim FA/zoll melden?
 
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