Allrad-Ram
Einzelkabine
Nur mit den Fahrzeugpapieren mit den Eintrag "LKW" - eindeutig ja! Da ich aber beweisen kann das in ein und dem selben Amt mit zweierlei Maß gemessen wird - mal sehen
Die Chance das am Ende der Auseinandersetzung nur noch mit einem Maß gemessen wird ist tatsächlich gar nicht so schlecht. Die Frage ist halt nur welches der beiden Maße das sein wird...
Ich glaube das Ergebnis bereits zu kennen. Bin gespannt ob ich am Ende Richtig liege.