Amtlicher Leitsatz:
BFH,24.02.2010-II R6/08
Fahrzeuge, die bauartbedingt weitgehend einem PKW entsprechenund sich auch hinsichtlich des zulässigen Gesamtgewichts und der Nutzlast von einem PKW nicht wesentlich
unterscheiden, unterliegen der emissionsbezogenen Hubraumbesteuerung nach §8 Nr. 1 KraftStG.
Eine Besteuerung solcher Fahrzeuge als LKW nach dem Fahrzeuggewicht kommt nur in Betracht, wenn die Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2800 kg und eine Nutzlast von mehr als 800kg haben.
unser steuergesetz und die leute die da arbeiten sind zum k.....
Tjo, dann muss eben ein dickerer RAM her.
Ich bin es einfach leid, mich ständig von den Behörden verarschen zu lassen. Mit dem Finanzamt in Marburg habe ich auch meine Last. Da verschwinden plötzlich die Faxe von mir und man kann sich auch nicht mehr an Vereinbarungen erinnern.
Ich denke, man muss den Spieß umdrehen. Wer in Deutschland nicht besch***t, kommt einfach nicht weiter. Man wird ja gerade zu dazu genötigt. Ich weiß auf jeden Fall was ich machen werde, wenn ich mit dem Widerspruch nicht durchkomme!