PKW / LKW Steuer

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Hallo Leute

Wer hat Erfahrung wie das in Hildesheim mit der Steuer aussieht?
Ich lasse meinen Neuen im März zu. Ist ein Crew Cab Longbed Bj. 2015

Dann wüsste ich schon mal auf was ich mich einstellen muss.

Gruß Ingo
 
Moin,

mich würde mal interessieren welche Fassung des Kraftfahrzeugsteuergesetz gültig ist, da sich der Zoll bei der Berechnung der Steuer auf die am 01.07.2010 geltende Fassung beruft.
Es gibt ja auch eine aktuellere Fassung von 2015, wo ja der besagte §2 Absatz 2a bis 2c weggefallen ist.

Dankt euch
;)
 
Eigentlich ist es Scheißegal, weil der Zoll eh macht was er will! Alles nur eine Frage der Laune des Sachbearbeiters :redhotevil:
 
Mein erster RAM QC wurde nach Vorführung beim Finanzamt Helmstedt als LKW besteuert :mrgreen: , mein neuer QC wurde vom Hauptzollamt Braunschweig nach Vorführung als PKW besteuert
:evil:
. Dagegen habe ich mit Hilfe meines Anwaltes Einspruch erhoben. Nach langem Hin und Her wird die Sache nun vor Gericht entschieden. :roll:
 
... Dagegen habe ich mit Hilfe meines Anwaltes Einspruch erhoben. Nach langem Hin und Her wird die Sache nun vor Gericht entschieden. :roll:

Gegen den Bescheid werde ich wohl an sich nichts machen können, denke ich, weil der Zoll immer wieder auf §18, §9 und §2 rumreitet und man(n) keine Argumente mehr findet, die die LKW - Steuer rechtfertigen könnte.

Die einzige Frage die mir beim Zoll keiner beantworten konnte, sei es jetzt mein "lieber" Sachbearbeiter oder der Beamte bei der Vermessung meines Fahrzeugs ist, warum mein Nachbar mit der selben Fahrzeugart, der selben Aufbauart und der selben Motorisierung einen anderen Steuerbescheid hat und zwar für LKW, als ich ???

Wenn nicht ... zahl ich wie ein Mann PKW - Steuer ...
 
Gegen den Bescheid werde ich wohl an sich nichts machen können, denke ich, weil der Zoll immer wieder auf §18, §9 und §2 rumreitet und man(n) keine Argumente mehr findet, die die LKW - Steuer rechtfertigen könnte.

Die einzige Frage die mir beim Zoll keiner beantworten konnte, sei es jetzt mein "lieber" Sachbearbeiter oder der Beamte bei der Vermessung meines Fahrzeugs ist, warum mein Nachbar mit der selben Fahrzeugart, der selben Aufbauart und der selben Motorisierung einen anderen Steuerbescheid hat und zwar für LKW, als ich ???

Wenn nicht ... zahl ich wie ein Mann PKW - Steuer ...

habe doch erst den Bescheid hochgeladen wo die neue Verordnung drinsteht
gerne jetzt nochmal sollte auch einigen helfen da es ja direkt vom Zoll kommt
 

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Genau mit diesem Bescheid bin ich denen auch gekommen, nur darauf reagiert haben Sie nicht. 8-[

... Werd's nochmal probieren .... :?

Danke
 
Genau mit diesem Bescheid bin ich denen auch gekommen, nur darauf reagiert haben Sie nicht. 8-[

... Werd's nochmal probieren .... :?

Danke

ich habe auch einspruch eingelegt und das ist gekommen bevor es eine verhandlung gegeben hat
wünsch dir viel glück
 
So, nun möchte ich mich auch gerne mal hier auskotzen:

Habe mein 1999 (V8 - 5,9 l) RAM im Februar 2015 angemeldet und er wurde als LKW versteuert. Ich zahle übrigens auch die Versicherung, für einen LKW!

Ich habe für das Jahr 2015 172,00 Euro Kfz-Steuern gezahlt.
Nun sollen es für das Jahr 2016 907,00 Euro sein, da sie es von nun an gerne als Pkw besteuern wollen!

Unter "Sonstigen Erläuterungen" in meinem Steuerbescheid des Hauptzollamtes Gießen steht:
"Ihr Fahrzeug wurde gemäß § 18 (12) Kraftfahrzeugsteuergesetz entsprechend der vor dem 1. Juli 2010 geltenden Rechtslage als PKW besteuert.

Was soll der Mist???

Lege auch Widerspruch ein. Sollte dieser fehlschlagen, werde ich ihn auf meinen Vater anmelden lassen. Mein Vater hat Pflegestufe 2 und ist daher von der Kfz-Steuer befreit. Ich hoffe, das funktioniert!
 
Dann darf man alleine nur im Auftrag für den Befreiten Fahrten erledigen (Apotheke, Einkäufe....) oder halt mit ihm. Keine wirkliche Option Steuern zu sparen.
 
Nun sollen es für das Jahr 2016 907,00 Euro sein, da sie es von nun an gerne als Pkw besteuern wollen!


Frag mich nur was diese Ausnahme-Übergangsregelungen soll wenn die über zig Jahre greifen kann, und man mit diesem § eh alles aushebeln kann was vorher im neuen Gesetz festgelegt wurde. Mit Verstand ist der §18 auch nicht zu deuten, einmal wird er als Grund zur Ablehnung genannt, einmal wird gesagt das er für PU nicht in Betracht kommt :roll:

Jedenfalls, zu deiner PKW Besteuerung: welche Emissionsgruppe hast du? 5,9L und Baujahr 99 liegen nur in Euro 1 um die 900 Euro, bei 2, 3 oder 4 liegt man bei um die 400 Euro ?
 
Die genau Emissionsklasse weiß ich gerade nicht. Habe auf jeden Fall eine grüne Plakete. Nicht zuletzt deshalb, weil ich mir einen zweiten (modernen) KAT einbauen lassen habe.
 
bei meinem 98er mit 5,9l wären es 434 Euro PKW Steuer gewesen. Ich hab mich dann überwunden und die hintere Sitzbank ausgebaut. Kotzt mich tierisch an, weil es bekloppt aussieht, aber da ich meist allein unterwegs bin, war das das kleinere Übel....
 
bei meinem 98er mit 5,9l wären es 434 Euro PKW Steuer gewesen. Ich hab mich dann überwunden und die hintere Sitzbank ausgebaut. Kotzt mich tierisch an, weil es bekloppt aussieht, aber da ich meist allein unterwegs bin, war das das kleinere Übel....

Moment mal, warum nur 434 Euro für die PKW-Steuer? Die Sitzbank würde ich notfalls auch noch rausnehmen. Nutze sie aktuell sowie so als Kofferraum. Man könnte alternativ eine schöne Soundanlage reinbasteln oder einen Kühlschrank für Bier. Oder eine Art ausziehbarer Grill. Mir fällt da genug ein. Man ist ja flexibel.
 
so kam der Steuerbescheid, 434 Euro PKW-STeuer. Als ich dann Widerspruch eingelegt hab, hat die Dame sich an den 6 Sitzen gestört, dadurch hätte der Dicke PKW-Charakter. Also Sitzbank raus, austragen lassen und dann wurde dem Widerspruch stattgegeben und nun LKW-Steuer berechnet.
 
Habe auch einspruch erhoben in Schweinfurt, dann kam ein Brief mit der Aufforderung den Wagen zu Vermessen mit beiblatt wie dies zu erlediben ist.
Gleich gemacht, nach 3 wochen neuer Brief ich soll den Wagen in Aschaffenburg vorzeigen zum vermessen.
Die messen aber anders natürlich so das die Ladefläche kleiner ist.
Auf dem weg nach drausen schon der Spruch das ist ein PKW da machen wir nichts anders.
zum kotzen mit den zollern machen alle was sie wollen.
§2 absatz 2 Feststellung der Zulassungsbehörde ist verbindlich zält nicht bei denen.

Amtlicher Leitsatz:

BFH,24.02.2010-II R6/08
Fahrzeuge, die bauartbedingt weitgehend einem PKW entsprechenund sich auch hinsichtlich des zulässigen Gesamtgewichts und der Nutzlast von einem PKW nicht wesentlich
unterscheiden, unterliegen der emissionsbezogenen Hubraumbesteuerung nach §8 Nr. 1 KraftStG.
Eine Besteuerung solcher Fahrzeuge als LKW nach dem Fahrzeuggewicht kommt nur in Betracht, wenn die Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2800 kg und eine Nutzlast von mehr als 800kg haben.


unser steuergesetz und die leute die da arbeiten sind zum k.....
 
Ist das Gesamtgewicht nicht 3500 kg?

Und die Änderungen im Gesetz waren 2012, da kann man nicht eines aus 2010 nehmen.
 
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