PKW / LKW Steuer

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Also der Bescheid is heut erst gekommen, von daher passt das noch.
Aber ich Versuchs mal "einmal LKW, immer LKW"
 
Aber ich Versuchs mal "einmal LKW, immer LKW"



Sorry :oops: , aber ich war beim Hauptzoll in Augsburg persönlich. Wurde dort über die "aktuelle Lage" aufgeklärt.
Wenn Du damit durchkommst, solltest Du auf alle Fälle auch Lotto spielen !
 
Du hast aber LKW untypische Eigenschaften wie Topspeed, wenig Zuladung und sonstigen Luxus woe Leder oder so. Da geilen die sich dran auf
:evil:
 
Oder mach einfach nix und hoffe das er bis zum nächsten Bescheid vom Zoll in den Akten 100kg zugelegt hat.
Hatt bei mir auch geklappt, füttern die akte wohl mit kraftfutter :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Zahl jetzt den Lkw Satz :mrgreen:
 
So ein scheiss. Aber danke für die Links :cry:

Laß dich nicht entmutigen. Widerspruch auf jedenfall einlegen. Klappt entgegen anderer Aussagen öfters. Eigentlich hat sich nichts geändert, seit der Zoll die Steuern bearbeitet. Ne Garantie kann Dir aber keiner geben. Achso...Einmal LKW-Steuern immer LKW-Steuern ist ein schlechtes Argument. Versuch es mit der Ladefläche
 
Mahlzeit,

kurz vorweg,

ich habe nichts mit Dodge zu tun, ich würde zwar eigentlich gerne nen PickUp haben, aber das ist ein anderes Thema
:)


Die T4 Szene hat auch viele Probleme wegen LKW Zulassung, da haben sich einige Leute zurechtgelesen und alle die sich bemüht haben, haben dann das besteuert gekriegt, was im "Fahrzeugschhein" steht.

Es ist nicht rechtens, dass ein Finanzbeamter den Fahrzeugtyp nach eigenen Regeln begutachten kann und ein Gutachten (nachdem das Fzg. im Fzg.Schein als LKW eingetragen hat) vom aaS anzweifelt und hinfällig macht.

Ich gehe davon, dass alle diejenigen, die LKW Steuer zahlen wollen, auch LKW im Fzgschein stehen haben:)



FA muß sich ab sofort an die tatsächliche Fahrzeugart (PKW, LKW, WoMo) halten !
Ende des letzten Jahres hat es eine Änderung des Kfz-Steuergesetzes ( https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/kraftstg/gesamt.pdf ) gegeben.

Seit dem 5.Dezember 2012 (in Kraft seit dem 12.12.12) hat das FA die eingetragene Fahrzeugart zu übernehmen und danach einzustufen.

Zitat
§ 2 Begriffsbestimmungen, Mitwirkung der Verkehrsbehörden

Unter den Begriff Fahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes fallen Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger.
Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt,
richten sich die in diesem Gesetz verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts nach den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften;
sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich.


Demnach darf das FA einen LKW nicht mehr als PKW versteuern, nur weil er von innen und/oder außen so aussieht (Fenster, fehlende Trennwand etc.).

Die im alten Gesetz vorhandenen Absätze 2a bis 2c des §2 sind weggefallen.
Der für die meisten von uns wichtige Absatz war wohl 2b:

Zitat von »altes Kfz-Steuergesetz«

(2b) Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist.



Fahrzeuge, die vom FA bisher als "unechtes Wohnmobil" eingestuft wurden, beispielsweise weil die Stehhöhe von 1,70m an der Kochstelle gefehlt hat, werden seit dem 12.12.12 rückwirkend als Wohnmobile versteuert.
Der Begriff "unechtes Wohnmobil" ist ersatzlos entfallen, zumal es den ja ohnehin nur im Kfz-Steuerrecht gab, niemals aber in der Fahrzeugverordnung, obwohl manche aaS das gemeint hatten.

Aufpassen müssen demnach alle diejenigen, die bisher eine andere Besteuerung hatten als die in den Fahrzeugpapieren angegebene Fahrzeugart,
also beispielsweise

LKW als PKW,
PKW als LKW,
"unechte Wohnmobile" als PKW

versteuert haben.

In den Forenbeiträgen ist nachzulesen, dass sich Steuervorteile ergeben können für:

bisher PKW-Steuer als "unechtes Wohnmobil", jedoch tatsächlich Wohnmobil (Dieselmotor)
bisher PKW-Steuer, jedoch tatsächlich LKW

aber auch Nachteile möglich sind für:

bisher LKW-Steuer, jedoch tatsächlich PKW
bisher PKW-Steuer als "unechtes Wohnmobil", jedoch tatsächlich Wohnmobil (Benzinmotor)

Das Finanzamt kann und wird die Änderung des Kfz-Steuergesetzes auch rückwirkend geltend machen und ist dazu scheinbar auch befugt.
Sicherlich ist man gut beraten, wenn man diese eventuellen Mehrkosten schon mal einplant und ein wenig Geld für die Nachforderung beiseite legt.

CU, Axel

Nachsatz:
Was ich gut finde ist, dass das Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (aaS) hinsichtlich der Fahrzeugart wieder das ist was es sein soll, nämlich auch für das FA verbindlich und von diesem anzuerkennen.
Somit ist allein TÜV und Co. für die Bewertung und Begutachtung von Kfz zuständig und nicht mehr (wie vorübergehend) die Mitarbeiter der Finanzverwaltung.
:thumbsup:


Diskussion zu diesem Thema bitte hier.

Anhänge, Quellen und ergänzende Informationen:
altes Kraftfahrzeugsteuergesetz vom 26.9.02, zuletzt geändert am 27.5.10 KraftStG - Kraftfahrzeugsteuergesetz.pdf ( https://www.t4forum.de/wbb3/index.php?page=Attachment&attachmentID=194888 ) (nur der Vollständigkeit halber)

Das dazugehörige Änderungsgesetz wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr.57 am 11.Dezember 2012 herausgegeben, und ist hier auf Seite 2431 öffentlich einsehbar; da der Bundesanzeiger etwas unübersichtlich, kompliziert zu benutzen und nicht verlinkbar ist, hier ein Link auf die kommerzielle Seite von buzer.de.
Der Artikel 2 des Änderungsgesetzes beschäftigt sich mit der Änderung des Steuergesetzes.

Noch ein Nachtrag:
Das es hier dennoch regelmäßig Streß mit den Finanzbeamten geben kann ist dem bundesdeutschen Bürger ja schon vorher klar
:thumbdown:

Hier ist eine nette Story dazu ... wie das so ablaufen kann.

Axel
 
Hallo zusammen,
würde mich auch Intressieren ob es wirklich klappt....

Bin mit meinem Versuch leider gescheitert.
Werde weiterhin als PKW besteuert,
obwohl ich beweisen konnte das exakt gleiche Fahrzeug in einem
anderen Bundesland als LKW besteuert wurde.

Habe von der Zolltante dann auch gleich 3 Gerichtsurteile diesbezüglich bekommen,
und den Hinweis das dass Gleichstellungsprinzip hier auch nicht angewendet werden kann....
Nee menge blabla um mir dann mitzuteilen das sie in unserer Bananenrepublik es eben DOCH
machen können wie SIE wollen.....
:evil:


Lg
Jürgen
 
Hallo meine Freunde,

Kurze Aktualisierung.
Habe am Sonntag Einspruch eingelegt wegen "einmal LKW immer LKW" und "LKW zugelassen = LKW besteuern "

Heut kam der Anruf vom Zoll.
Mit dem Ergebnis:

Wird geändert, neuer Bescheid kommt.
Wird besteuert als LKW.
:mrgreen:
 
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