Parken als LKW über 3,5t, Kennzeichnungspflicht?

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So eine schicke Tafel muß dann auch vorn und hinten angebracht werden.Hab ich am Schoolbus aber auch nicht. :oops:
Aber auf dem Gehweg parken darfst Du mit über 3,5T auch nicht.

Auf dem Gehweg, oder auf Parkflächen wo extra gekennzeichnet ist das man mit der hälfte des Autos auf dem Steg parken soll darf die zGG NICHT mehr wie 2,8T getragen. Dabei gilt NICHT das tatsächliche Gewicht, sondern jenes was in in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist.

So ist mein Kentnisstand.
 
Es ist in der Regel immer das zulässige Gesamtgewicht gemeint. Ausnahme: Rundes Schild mit der Aufschrift z.B.: 1,5t. (Eselsbrücke: t steht für tatsächliches Gewicht, Symbol LKW mit geschlossener Plane: Plane zu- zulässiges Gesamtgewicht.)
 
Es ist in der Regel immer das zulässige Gesamtgewicht gemeint. Ausnahme: Rundes Schild mit der Aufschrift z.B.: 1,5t. (Eselsbrücke: t steht für tatsächliches Gewicht, Symbol LKW mit geschlossener Plane: Plane zu- zulässiges Gesamtgewicht.)

Ah DANKE KAY, werde mich dann in der Prüfung weise an deinen Tipp halten. Damit kann man es wirklich besser auseinander halten.
DANKE
 
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