Parken als LKW über 3,5t, Kennzeichnungspflicht?

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Huegelcamper

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Wie ist das..... meiner hat ja zgG. über 3,5t Muß ich den, wenn ich den Truck auf öffentlichen Straßen Nachts abstelle mit einer Warntafel ausstatten? oder gilt das erst ab 7,5t?
 
Parkwarntafeln - Parktafeln nach ADR
eine Parkwarntafel, Warntafel zeigt die seitliche Begrenzung eines geparkten Fahrzeugs an. Gemäß § 17 (4) StVO müssen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t, Anhänger und Wohnwagen, die bei Dämmerung und Dunkelheit innerörtlich parken, mit einer bauartgeprüften Parkwarntafel gekennzeichnet werden.
 
Wenn nicht ALLE Lkw, dann jedenfalls die ueber 3,5 T.!
Ich hatte mich aber irgendwie nie dran gehalten, faellt mir gerade so auf :oops:
 
so ein Ding back ich mir net ans Auto

600px-Zeichen_630.svg.png
 
So eine schicke Tafel muß dann auch vorn und hinten angebracht werden.Hab ich am Schoolbus aber auch nicht. :oops:
Aber auf dem Gehweg parken darfst Du mit über 3,5T auch nicht.
 
He Chris, wenn wir in Moosinning nach'm Fest heimlaufen, bauen wir Dir Deine Warntafel aufn Buckel... :mrgreen:
 
tja und bei mir ums Eck ist ein riesen Parkplatz mit nem kleinen Schild ( wirklich klein ) da steht nur drauf bis 3.5to und der Parkplatz war leer, aber so ein Sternchensammler hat mit NACHTS um 23.42 Uhr einen kleinen Zettel geschrieben, ( Hoffentlich kat er sich die Klamotten versaut dabei ) 15€ :redhotevil:
 
Und denk dran in einigen Länder dürft Ihr nicht kleben, sondern müsst eine Plastiktafel dabei haben. Die aber wiederum in manchen Ländern durch eine Metalltafel erstetzt werden. :mrgreen:

Lasst den Scheiss ...
 
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