Du kannst einen vorsteuerabzugberechtigten PKW haben der aber trotzdem unter das NoVa Gesetz fällt, beides hat nicht zwingend etwas miteinander zu tun.
Du kannst einen vorsteuerabzugberechtigten PKW haben der aber trotzdem unter das NoVa Gesetz fällt, beides hat nicht zwingend etwas miteinander zu tun.
Aber ich weiß immer noch nicht was uns "firewall68" mit seinem post sagen wollte...
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