LKW Zulassung Österreich

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Du kannst einen vorsteuerabzugberechtigten PKW haben der aber trotzdem unter das NoVa Gesetz fällt, beides hat nicht zwingend etwas miteinander zu tun.

:?:
 
zB: Lancia Voyager, der ist vorsteuerabzugberechtigt, dennoch muss man NoVa und CO2 Steuer zahlen, was bei nem PickUp ja komplett wegfällt.
 
Aber ich weiß immer noch nicht was uns "firewall68" mit seinem post sagen wollte...
 
Aber ich weiß immer noch nicht was uns "firewall68" mit seinem post sagen wollte...

Ich wollt nur mal den Gesetzes text posten wie es rechtlich in Österreich lt. Telefonat und schriftlichen Dokumenten aussieht.
ich habe ewig gesucht um im forum was zu finden. Foren neigen ja dazu das man nach stunden langem suchen immer noch unterschiedliche Meinungen hat.

mit meinem Artikel wollte ich a festhalten wie´s geschrieben ist und b beim suchen helfen....

LG
Mike
 
Achso...
Dass hättest vielleicht gleich dazuschreiben sollen, dann wär die Verwirrung nicht so groß gewesen :mrgreen:
Ja klar es gibt ab 2007 ne neue Rechtsmeinung, was in diesem thread bisher aber noch nicht Thema war weil es immer um die Zulassung eines Neufahrzeuges ging.
Aber auch für ältere RAM's als 2007 ists ja kein Problem, da der RAM in der 1996/2002er Verordnung angeführt ist.

Für mich ists allerdings immer noch ein Rätsel wie der Amarok auf diese Liste kommen konnte, der hat ja ne Ladefläche wie ne Scheibtruhe, das kann nie und nimmer passen...
 
SO Also seit gestern ist es Amtlich.
Mein Ram ist mit Plakette (Pickel) zugelassen.

So im Kurzen Detail:

Tüv Österreich:
Deutsche Gutachten §21 voll fürn a....
:evil:

Es musste alles nochmals gemacht werden
:(

Einzelgenehmigung (Lastkraftwagen N1)
Seperates Gutachten für die Gasanlage
Prüfbuch für die Gasanlage (immer Mitführen)
Kosten Gutachten € 496,10 :shock:
Ab zum Finanzamt:
Fahrzeug war nicht gesperrt
Gemäss §7 (Vorsteherabzugsfähiges Fahrzeug) mit Zusatz vom 31.3.2007 (Fahrzeuge davor sind LKWs ohne 60% Pritschenlänge gemessen am Radstand)
Fahrzeug war im Verkehr seit 2006 in England + danach Tageszulassung in Deutschland (Händler)
Keine NOVA und keine CO2 Steuer bezahlt
Versicherung:
Hingehen anmelden (Wechselkennzeichen, 18 € gespart) Dauer 10 Minuten.
Kosten ca. € 100,-- im Monat. :mrgreen:

Tattaaaaaa ich fahre.
:P


LG Mike
 
Na bitte, alles nicht soo kompliziert wie es sich zuerst anhört, oder?

Deutsche Gutachten kannst hier voll vergessen, die werden nicht anerkannt, wahrscheinlich ist unser TÜV vieeeel besser als der Deutsche oder so... :silly:
Ich hatte da mal die Idee meinen auf 3,5to. auflasten zu lassen, lt. TÜV Nord, kein Problem, wurde schon bei 100erten baucgleichen Fahrzeugen gemacht, bissle Geld überweisen und dann kommt das Gutachten ins Haus. Dass zählt aber leider in Österreich nichts und hier kann man anscheinend auch kein Vergleichsgutachten kriegen, jedes Fahrzeug muss scheinbar einzeln abgenommen werden, Gutachten würde ca. € 200,- kosten. Habs aber bisher nicht mehr versucht weil ich die Auflastung in Wirklichkeit nicht brauche.

Meiner wurde mittels Vergleichsgutachten einzelgenehmigt weil ja schon einige baugleiche RAM in Österreich laufen war dass kein Problem, dauerte laut Händler so ca. 10 Minuten inkl. Ausdrucken der Einzelgenehmigung. Bei dir wars sicher teuerer und komplizierter wegen der Gasanlage.
 
Meiner ist auf 3.5 to typisiert. Lustig dass ander Händler das anders machen.
 
Ich weiß, aber darauf wollten die bei der Landesregierung schon gar nicht einsteigen, Auflasten nur weil ein baugleiches Fahrzeug von einer anderen Landesregierung auf 3,5to. typisiert wurde, wo kämen wir denn da hin...
 
Hallo zusammen
Ich bin ja nun auch schon sehr nah dran mir einen fifteenhundred zu kaufen.
Meiner soll ebenfalls als Firmenwagen laufen und Nova CO2 befreit sowie vorsteuerabzugsfähig sein.
Ich bevorzuge ebenfalls den Crew Cab wegen der Innenraumgrösse. Deswegen habe ich an einen CC mit 6.4 Long ed gedacht.Der wäre dann in der Gesamtlänge ca. 20 cm länger als der QC und würde laut Händler allen Voraussetzungen genüge tun und alles ist gut.
Liege ich da richtig?

Grüße vom Manfred
 
So lange die Ladefläche in der Mitte des Bodens der Pritsche länger ist als der halbe Radstand ist er als LKW zulassungsfähig und wird somit auch wie ein LKW N1 besteuert.
 
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