LKW und Hänger am Sonntag ???

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Naja, aber die Möglichkeit besteht! Zudem ein Großeinkauf schon sehr groß sein muss, damit ich da etwas verstellen müsste.
Hm, aber irgendwie geht das sowieso gerade am Thema vorbei, oder?
:)
 
Wenn ich Sonntags ein Motorrad auf einen Hänger habe, kann man es als privat und geschäftlich sehen ! Oder?
 
Solange du keine Werbung auf dem Auto oder Hänger hast kommt doch auch keiner auf die Idee das du das Gewerblich machst. Es sei den dein RAM ist auf ne GmbH zugelassen.
 
Wenn das nicht überall geht,

gibts denn dann die Möglichkeit aus dem RAM einen PKW zu machen?

Ich hab das so mit meinen 2 Sprintern. 1x LKW und 1x einmal der gleiche als PKW.
Damit komme ich zB. über für LKW gesperrte Grenzübergänge.

2x das gleiche Auto _ darf man gar nicht drüber nachdenken.....

Joe

LKW als PKW hä wie geht das denn :shock:
:?:
 
Was nun eine manuelle Einstellung der Leuchtweite ist wird nicht konkret beschrieben und somit reicht die Einstellung direkt am Scheinwerfer.
Ist wie immer eine Auslegungssache des Betachters.
 
Und woher willst du wissen wie weit du an den Schrauben drehen mußt??? Das kauft dir kein TÜV ab!!!
 
Und am Drehrad im Auto weißt Du ob es auf 1-5 gedreht werden muß.Ne is klar.
Aber hier geht es ja um LKW mit Anhänger.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo? Auf 1 ist unbeladen und auf 5 ist voll beladen. Und die Richtige Einstellung ist ganz leicht mit Hilfe der Leitpfosten zu ermitteln!!! Das tolle daran ist das fast nix falsch machen kann, es sei denn man dreht an den Schrauben!!!!
 
Wie sieht es denn mit Marktfahrzeugen aus?
Wir fahren z.B. fast jedes Wochenende ~ 400km (je Strecke). Wenn ich da nun einen Sprinter mit 3,5 Tonnen habe + 3,5 Tonnen Anhänger, darf ich Sonntags fahren oder nicht? Ich mein, es machen alle Marktaussteller, aber ist es auch zugelassen und rechtlich vollkommen Einwandfrei?
Es macht nun auch keinen Unterschied vom Sachverhalt, wenn ich einen Dodge mit 4,9 Tonnen + 3,5 Tonnen Anhänger fahre, richtig? Wenn ich nun einen 7,5 Tonnen LKW fahre + Anhänger, darf ich den auch als Marktaussteller noch bewegen am Sonntag?
 
Ja! Die müssen sich bevor die loslegen aus Deutschland ne Genehmigung besorgen!
 
Wie sieht es denn mit Marktfahrzeugen aus?
Wir fahren z.B. fast jedes Wochenende ~ 400km (je Strecke). Wenn ich da nun einen Sprinter mit 3,5 Tonnen habe + 3,5 Tonnen Anhänger, darf ich Sonntags fahren oder nicht? Ich mein, es machen alle Marktaussteller, aber ist es auch zugelassen und rechtlich vollkommen Einwandfrei?
Es macht nun auch keinen Unterschied vom Sachverhalt, wenn ich einen Dodge mit 4,9 Tonnen + 3,5 Tonnen Anhänger fahre, richtig? Wenn ich nun einen 7,5 Tonnen LKW fahre + Anhänger, darf ich den auch als Marktaussteller noch bewegen am Sonntag?

Laufen unter was anderem, Schausteller, Reisegewerbeschein genau weis ichs nicht, haben aber auch ne "Sondergenehmigung" Alles was Geld bringt wird doch bei uns Behördlich geregelt :redhotevil:
 
.....sry wenn ich den Fred noch mal hochhole aber so richtig schlau werde ich aus den ganzen Beiträgen nicht, eher im Gegenteil !??????
:?:


Wie ich in meiner Vorstellung ja berichtet hatte, sind wir dabei, einen Smoker-Trailer zu bauen.......ähnlich diesem hier :
https://badhabitbarbequepits.com/ya...iler_pit_without_smoker_box.332141345_std.jpg

.......darf ich das Teil nun an Sonn. und Feiertagen ziehen oder nicht ?????? Ist ja ein Freizeitanhänger für den "Grillsportverein" und ich möchte das Teil zu unseren "Offline-Treffen" gerne mitnehmen, das Problem ist aber, dass wir immer am Sonntag die Heimfahrt antreten........

Ich würde mich sehr über druckbare Fakten freuen ! Die PDF habe ich gelesen, die sind aber auch nicht unbedingt eindeutig.........






Achja wegen der Zulassung als PKW: Ein guter Bekannter arbeitet bei der Rennleitung vorrangig auf der A7 und der A3 , zur Zulassung hatte er gemeint, dass die Zulassung nicht zwingend etwas mit der STVO zu tun haben muss. Ein, vorwiegend zum Lastentransport, gebautes Kfz ist ein LKW.......meine ich auch irgendwo schon mal gelesen zu haben.......darum muss man ja auch ne Rückwand einschweissen und die Sitze aus z.B. nem VW-Bus o.. Sprinter rausmachen wenn man den als LKW nutzen will, sprich zum LKW umbauen......

Zu dem Anhänger konnte der mir aber auch nix wirklich schlüssiges sagen
:?:
 
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es ist doch ganz einfach beschrieben. entscheidend ist auschließlich das zul. gesamtgewicht des zugfahrzeuges. wenn unter 3,5t das ist sonntagsfahren mit anhänger für freizeitzwecke möglich (allerdings wurde nicht in allen bundesländern der entsprechende beschluß umgesetzt). wenn zugfahrzeug über 3,5t grundsätzlich nein, es sei denn mit behördlicher ausnahmegenehmigung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ich seh da mit dem anhänger auch kein problem, wenn das zugfahrzeug nicht über 3,5 t ist.

wenn noch fragen sind, schickt mir eine PN und wir telefonieren, bin eine schreibfaule sau :mrgreen:

wichtig ist, bei einer kontrolle die richtigen antworten zu den fragen zu geben :twisted:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
:?

.......also so langsam kommen wir in die "Zulassungsphase" ..........vllt kann man mir ja helfen ?
Das Teil wird vorwiegend in Bayern bewegt.....

Nun möchte ich gerne wissen ob ich in Bayern nen Sportanhänger oder ein Anghängerarbeitsgerät Sonntags mit dem Ram bewegen darf ?
Es besteht die Möglichkeit dass ich mir vielleicht aussuchen kann was da in den Papieren steht !

Hier mal ein Bild...ist noch net fertig, aber das wird :mrgreen:


164561d1299949749-mobiler-smoker-mein-projekt-dogemann.jpg
 
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