Kurze Kennzeichen nicht im FZS eingetragen

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So hier mal ein paar Fotos von meinem Traumwagen den ich nach über 3,5 Jahre endlich gefunden habe
:love:

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Ich wusste, dass klappt mit den Kennzeichen und der Befestigung;-) Ist garnicht so schwer was?

Nur zur Info (auch an andere)
Mit diesem Kugelkopf ist es nicht erlaubt einen Anhänger mit Antischlingerkupplung zu ziehen.
 
Ich wusste, dass klappt mit den Kennzeichen und der Befestigung;-) Ist garnicht so schwer was?

Nur zur Info (auch an andere)
Mit diesem Kugelkopf ist es nicht erlaubt einen Anhänger mit Antischlingerkupplung zu ziehen.
Ne war ganz easy wenn man weiß wie
:)

Anhänger werde ich wohl eher selten ziehen, aber danke für die Info wusste ich nicht
:thumbup:
 
Wie ist das eigentlich mit den Tow Hooks vorne, kann man die einfach Nachrüsten, gehören die nicht zur Limited Ausstattung?
 
Nur zur Info (auch an andere)
Mit diesem Kugelkopf ist es nicht erlaubt einen Anhänger mit Antischlingerkupplung zu ziehen.
Hast da irgendwo ne belastbare Quelle für?

Ist doch die ganz normale AEC-Kupplung, lediglich farb- und fettfrei sollte der Kugelkopf sein (ASK) . Ansonsten wäre mir neu, dass es da irgendwelche Einschränkungen gäbe. Also zumindest scheint die Polizei das nicht (oder nur selten) zu wissen, denn die haben mich schon paar mal angehalten, mit dem Baumaschinenhänger wie auch mit dem Pferdetransporter - beide Hänger sind mit ASK ausgestattet...

Aber jetzt bitte nicht falsch verstehen, ich möchte Deiner Aussage nicht widersprechen, wäre mir nur gänzlich neu und ist bei mir auf die letzten 5 Jahre bei diversen Kontrollen auch nicht aufgefallen...
 
Hast da irgendwo ne belastbare Quelle für?

Ist doch die ganz normale AEC-Kupplung, lediglich farb- und fettfrei sollte der Kugelkopf sein (ASK) . Ansonsten wäre mir neu, dass es da irgendwelche Einschränkungen gäbe. Also zumindest scheint die Polizei das nicht (oder nur selten) zu wissen, denn die haben mich schon paar mal angehalten, mit dem Baumaschinenhänger wie auch mit dem Pferdetransporter - beide Hänger sind mit ASK ausgestattet...

Aber jetzt bitte nicht falsch verstehen, ich möchte Deiner Aussage nicht widersprechen, wäre mir nur gänzlich neu und ist bei mir auf die letzten 5 Jahre bei diversen Kontrollen auch nicht aufgefallen...
Es geht wohl darum, dass sich ein geschraubter Kugelkopf durch die ASK lösen kann und sich dann einfach mit dreht. Er wird wohl nicht komplett abgehen, aber die Funktion der ASK ist dann nicht mehr gegeben.
 
Bei mir ist das vordere Kennzeichen weiter oben zwischen den Parsensoren. Und ich dachte schon, wieso die damals nicht die unteren zwei Löcher genutzt haben. Dann wär das nicht so dicht an den Parksensoren. Stört die aber anscheinend nicht. Dafür sind die unteren zwei Löcher sichtbar. Blöd, dass da 4 Löcher sind.
 
Meins ist auch unten montiert. Die Sensoren merken davon nichts. Scheinbar dann weder oben noch unten.
 
Hast da irgendwo ne belastbare Quelle für?
Ja in der Bedienungsanleitung/ Herstellerangabe von der ASK.
Hier am Beispiel von Alko (Seite 7 möglicher Fehlgebrauch)

https://www.atb-service.de/documents/produkte/1225761-2.pdf

Nur weil bisher keiner was gesagt hat, ist es noch lange nicht erlaubt.
(Genau wie mit gelbem Standlicht)
Denke das gerade bei der Polizei, die auch nicht immer alles wissen.

Jedenfalls wenn Du nen Unfall hast oder den Hänger verlierst, ist deine Versicherung fein raus.
 
Ja in der Bedienungsanleitung/ Herstellerangabe von der ASK.
Hier am Beispiel von Alko (Seite 7 möglicher Fehlgebrauch)

https://www.atb-service.de/documents/produkte/1225761-2.pdf
Also zunächst mal Danke für den Link, auch wenn es keine belastbare Quelle ist...
;)
:thumbup:


Baumaschinenhänger und Pferdetrailer wurden von meinem Spezi schon so übernommen, soweit ich weiß, da hab ich nie ne Bedienungsanleitung für gesehen. Leih mir die Hänger ja auch nur bei Bedarf, da schaut man auf sowas eigentlich auch nicht (dummerweise).

Ist aber interessant zu wissen. Also entweder Kugelkopf fest verschweißen lassen oder anderen Einschub besorgen. Beides dürfte TÜV-seitig nicht zum riesengroßen Problem werden.

Nur weil bisher keiner was gesagt hat, ist es noch lange nicht erlaubt.
(Genau wie mit gelbem Standlicht)
Denke das gerade bei der Polizei, die auch nicht immer alles wissen.
Na jetzt lehnst Dich aber etwas zu weit aus dem Fenster...
;)


Zulassungsrechtliche und gesetzliche Einschränkungen gleichzusetzen mit den Empfehlungen aus der Bedienungsanleitung - eines - Zubehörherstellers, ist schon recht sportlich...
^^


"AKS nicht verwenden für..." ist hier im Grunde nichts anderes, als eine Herstellerempfehlung, ganz sicher aber kein rechtskräftiges Verbot, verbunden mit zulassungsrechtlichen Einschränkungen, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem gelben Standlicht oder den Begrenzungsleuchten, Bullbars oder oder oder...

Wie sollte die Polizei das auch wissen bei zig verschiedenen Herstellern solcher Kupplungen. Jetzt hast halt zufällig eine gefunden, in welcher auf diese Fehlermöglichkeit ausdrücklich in der Bedienungsanleitung hingewiesen wird, zweifle aber etwas daran, dass das grundsätzlich immer der Fall sein wird.

Mit "belastbarem Link" meinte ich also eher eine geltende Rechtsvorschrift...

Jedenfalls wenn Du nen Unfall hast oder den Hänger verlierst, ist deine Versicherung fein raus.
Nöö...
:D
:D
:D


Zum Einen ist bei meiner Versicherung "grobe Fahrlässigkeit" inkludiert, was hier ja im Falle eines Falles zutreffen würde, zum Anderen müsste der Umstand einer fehlerhaften Verwendung der Kupplung im Nachweis unfallursächlich sein, um sich seitens des Versicherers aus der Haftung ziehen zu können. Also wenn das mit dem Ausschluss grober Fahrlässigkeit im Versicherungsumfang nicht gegeben wäre.

So wie ich das verstehe (bei meinem Link zuvor) wird aber lediglich die Funktionsweise einer solchen Antischlingkupplung eingeschränkt, und das auch nur, falls sich der Kugelkopf wirklich lockert.

Einziges Fazit scheint wohl, dass man das Geld für die ASK dann schlicht umsonst ausgegeben hätte, ohne tatsächlich die Wirkung einer solchen zu haben.
 
Also zunächst mal Danke für den Link, auch wenn es keine belastbare Quelle ist...
;)
:thumbup:


Baumaschinenhänger und Pferdetrailer wurden von meinem Spezi schon so übernommen, soweit ich weiß, da hab ich nie ne Bedienungsanleitung für gesehen. Leih mir die Hänger ja auch nur bei Bedarf, da schaut man auf sowas eigentlich auch nicht (dummerweise).
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. ?

Also zunächst mal Danke für den Link, auch wenn es keine belastbare Quelle ist...
;)
:thumbup:


Baumaschinenhänger und Pferdetrailer wurden von meinem Spezi schon so übernommen, soweit ich weiß, da hab ich nie ne Bedienungsanleitung für gesehen. Leih mir die Hänger ja auch nur bei Bedarf, da schaut man auf sowas eigentlich auch nicht (dummerweise).

Ist "AKS nicht verwenden für..." ist hier im Grunde nichts anderes, als eine Herstellerempfehlung, ganz sicher aber kein rechtskräftiges Verbot, verbunden mit zulassungsrechtlichen Einschränkungen, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem gelben Standlicht oder den Begrenzungsleuchten, Bullbars oder oder oder...

Wie sollte die Polizei das auch wissen bei zig verschiedenen Herstellern solcher Kupplungen. Jetzt hast halt zufällig eine gefunden, in welcher auf diese Fehlermöglichkeit ausdrücklich in der Bedienungsanleitung hingewiesen wird, zweifle aber etwas daran, dass das grundsätzlich immer der Fall sein wird.

Mit "belastbarem Link" meinte ich also eher eine geltende Rechtsvorschrift...
Ich kenne keinen Hersteller für AKS der es nicht in seiner Bedienungsanleitung ausschließt.
Da braucht es keine gesetzliche Grundlage wenn der Hersteller sagt, mein Bauteil ist für diesen Einsatz nicht freigegeben, dann hat im Zweifelsfall der Nutzer das Problem.

Nöö...
:D
:D
:D


Zum Einen ist bei meiner Versicherung "grobe Fahrlässigkeit" inkludiert, was hier ja im Falle eines Falles zutreffen würde, zum Anderen müsste der Umstand einer fehlerhaften Verwendung der Kupplung im Nachweis unfallursächlich sein, um sich seitens des Versicherers aus der Haftung ziehen zu können. Also wenn das mit dem Ausschluss grober Fahrlässigkeit im Versicherungsumfang nicht gegeben wäre.

So wie ich das verstehe (bei meinem Link zuvor) wird aber lediglich die Funktionsweise einer solchen Antischlingkupplung eingeschränkt, und das auch nur, falls sich der Kugelkopf wirklich lockert.

Einziges Fazit scheint wohl, dass man das Geld für die ASK dann schlicht umsonst ausgegeben hätte, ohne tatsächlich die Wirkung einer solchen zu haben.
Naja mag mit deiner Versicherung so ein, macht aber ja den Umstand nicht besser.

Es geht nicht darum das die Funktion eingeschränkt ist, sonder die Gefahr besteht das sich der Kugelkopf löst und in folgende dessen verloren geht (im schlimmsten Fall incl. Hänger)

Ist aber auch ne interessante Einstellung, mir egal bin ja gegen grobe Fahrlässigkeit versichert. (Bringst halt nur ggf. andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr, wenn das Teil fliegen geht. Was sicherlich aber die Ausnahme ist)


Um ehrlich zu sein ist es mir auch egal was Du damit machst.
Finde es nur sehr amüsant erst Fragst Du wo es steht. Dann schickt man Dir einen link von einem der größten Hersteller für ASK und dann kommt. Ist mir egal, Versicherung zahlt ja für meine Ignoranz.
 
Ist ja auch nur ne Info. Was jeder daraus macht……
So seh ich's ja auch...
;)
:thumbup:


Man muss es ja nicht herausfordern. In Anbetracht der Werte, die manchmal hinten am Fahrzeug hängen (das Turnierpferd einer Freundin kostet mehr als mein Ram
:D
), egal ob Baumaschine, Wohnwagen, Pferde oder was auch immer, sollte man halt schon für sorgen, dass es passt. Ich für mein Teil werd mich zumindest mal beim TÜV kundig machen...
 
Ich kenne keinen Hersteller für AKS der es nicht in seiner Bedienungsanleitung ausschließt.
Da braucht es keine gesetzliche Grundlage wenn der Hersteller sagt, mein Bauteil ist für diesen Einsatz nicht freigegeben, dann hat im Zweifelsfall der Nutzer das Problem.
Also ich kenne die Betriebsanleitungen aller AKS-Hersteller jedenfalls nicht, insofern kann ich das nicht beurteilen...
;)


Allerdings steht da auch nix von Freigabe, sondern von "Möglichem Fehlgebrauch"... Also nicht was hineininterpretieren, was nicht gegeben ist.

Es geht nicht darum das die Funktion eingeschränkt ist, sonder die Gefahr besteht das sich der Kugelkopf löst und in folgende dessen verloren geht (im schlimmsten Fall incl. Hänger)

Ist aber auch ne interessante Einstellung, mir egal bin ja gegen grobe Fahrlässigkeit versichert. (Bringst halt nur ggf. andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr, wenn das Teil fliegen geht. Was sicherlich aber die Ausnahme ist)
Um ehrlich zu sein ist es mir auch egal was Du damit machst.
Finde es nur sehr amüsant erst Fragst Du wo es steht. Dann schickt man Dir einen link von einem der größten Hersteller für ASK und dann kommt. Ist mir egal, Versicherung zahlt ja für meine Ignoranz.
Ach menno, kommt jetzt wieder die kleine Moralkeule?
:rolleyes:


Das einzige, was passieren kann, ist allenfalls ein Verdrehen des Kugelkopfs, was die Funktionsweise der AKS einschränkt. Das wars... Der Kugelkopf ist bei den AEC-Kupplungen (zumindest bei meinem 2018'er) nicht gesteckt und dann von unten verschraubt, sondern durchgehend geschraubt und unten dann nochmal mit einer Kontermutter gesichert.

Heißt, wenn Du Dich nicht zufällig wie ein Hubschrauber um Deine eigene Anhängekupplung drehst, kannst den Kugelkopf gar nicht verlieren. Nicht mal, wenn die Kontermutter verloren ginge...
;)


Und dann noch eines - ich hab nach ner belastbaren Quelle gefragt. Das ist bei mir ne Rechtsvorschrift, ein zulassungsrechtlicher Hinweis oder irgendwas in der Art. Ne Herstellerempfehlung aus der Bedienungsanleitung ist halt keine belastbare Quelle. Es sei denn, es stünde in einem Gutachten des Herstellers, falls man sowas eintragen lassen müsste. ist aber scheinbar nicht so.

Also unterstell mir bitte nicht pauschal solche Verhaltenszüge. Danke...
;)
:thumbup:
 
Wichtig auf jeden Fall: bei Benutzung der ASK darf der Kugelkopf auf keinen Fall geschmiert sein.
Interessant für die Wohnwagen-Fahrer.
;)
Ich geb ehrlich zu, ich hab's nicht gewusst. Mein Kugelkopf ist so richtig schön mit Maschinenfett bearbeitet. Ein Umstand, den ich aufgrund der Hinweise hier, dann doch ändern werde...
;)
:thumbup:
 
Ich geb ehrlich zu, ich hab's nicht gewusst. Mein Kugelkopf ist so richtig schön mit Maschinenfett bearbeitet. Ein Umstand, den ich aufgrund der Hinweise hier, dann doch ändern werde...
;)
:thumbup:
Für den normalen Anhänger ist das auch ok, nur eben für die ASK nicht.
In der Regel haben ja auch nur Wohnwagen so eine ASK.
 
Ich geb ehrlich zu, ich hab's nicht gewusst. Mein Kugelkopf ist so richtig schön mit Maschinenfett bearbeitet. Ein Umstand, den ich aufgrund der Hinweise hier, dann doch ändern werde...
;)
:thumbup:

Gibts da denn ne belastbare Quelle für?


Und dann noch eines - ich hab nach ner belastbaren Quelle gefragt. Das ist bei mir ne Rechtsvorschrift, ein zulassungsrechtlicher Hinweis oder irgendwas in der Art. Ne Herstellerempfehlung aus der Bedienungsanleitung ist halt keine belastbare Quelle. Es sei denn, es stünde in einem Gutachten des Herstellers, falls man sowas eintragen lassen müsste. ist aber scheinbar nicht so.
Es steht ja nur in der Bedienungsanleitung und das ist laut deiner Aussage ja nicht wichtig und nur eine Empfehlung. ?


Also ich kenne die Betriebsanleitungen aller AKS-Hersteller jedenfalls nicht, insofern kann ich das nicht beurteilen...
;)
Ich kenne sicherlich auch nicht alle, jedoch in allen bisher gesehenen steht es drin.


Ach menno, kommt jetzt wieder die kleine Moralkeule?
:rolleyes:


Das einzige, was passieren kann, ist allenfalls ein Verdrehen des Kugelkopfs, was die Funktionsweise der AKS einschränkt. Das wars... Der Kugelkopf ist bei den AEC-Kupplungen (zumindest bei meinem 2018'er) nicht gesteckt und dann von unten verschraubt, sondern durchgehend geschraubt und unten dann nochmal mit einer Kontermutter gesichert.

Heißt, wenn Du Dich nicht zufällig wie ein Hubschrauber um Deine eigene Anhängekupplung drehst, kannst den Kugelkopf gar nicht verlieren. Nicht mal, wenn die Kontermutter verloren ginge...
;)


Und dann noch eines - ich hab nach ner belastbaren Quelle gefragt. Das ist bei mir ne Rechtsvorschrift, ein zulassungsrechtlicher Hinweis oder irgendwas in der Art. Ne Herstellerempfehlung aus der Bedienungsanleitung ist halt keine belastbare Quelle. Es sei denn, es stünde in einem Gutachten des Herstellers, falls man sowas eintragen lassen müsste. ist aber scheinbar nicht so.

Also unterstell mir bitte nicht pauschal solche Verhaltenszüge. Danke...
;)
:thumbup:
Nee ist mir auch total latte, jeder macht was er für richtig hält.
Meine Kollegen waren nur schon öfters vor Gericht bzw. hatten den Staatsanwalt im
Haus wegen unter anderem Unfall mit Todesfolge (wegen Fehlgebrauch).
Sie dürfen dann Nachweisen das sie alles im Rahmen der Möglichkeiten (als Hersteller) Dokumentiert, Belegt und unter anderem im der Anleitung darauf verwiesen hatten um die Gefahr auszuschließen.

Dabei stellt man dann leider auch sehr häufig fest, das die Anleitung eh keiner liest. Was dem Hersteller egal ist, weil drin stehen tuts ja trotzdem.

Vielleicht bin ich dadurch bei manchen Themenauch einfach etwas feinfühliger weil ich damit fast täglich zutun habe.
Bei anderen Themen bin ich es hingegen garnicht.

Wenn bei uns Unfälle reinkommen ist immer die ersten Fragen.
-Gab es tote oder verletzte?
-Weiß man schon den Grund?
-Wer hat es bearbeitet?
 
Das einzige, was passieren kann, ist allenfalls ein Verdrehen des Kugelkopfs, was die Funktionsweise der AKS einschränkt. Das wars... Der Kugelkopf ist bei den AEC-Kupplungen (zumindest bei meinem 2018'er) nicht gesteckt und dann von unten verschraubt, sondern durchgehend geschraubt und unten dann nochmal mit einer Kontermutter gesichert.
Das mag sein, halte aber von der AEC Kupplung eh nicht viel.
Das Material im Bereich der Aufnahme vom Kugelkopf ist jetzt nicht unbedingt so ****.

Persönlich würde ich da ne andere dran machen, wäre nicht die erste wo durch Ermüdung und Alterung der Kugelkopf rausbricht.

Da ich aber keine AEC Kupplung habe und auch nur selten wirklich schwere Hänger ziehe, ist mir das recht schnuppe.
 
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