HelmiHH
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Was ist das ein Kuchenblech
Mit ner Brotdose oben druff.Was ist das ein Kuchenblech
Bei der Inbetriebsetzung des Fahrzeuges auf öffentlichen StraĂen hat die fahrzeugfĂŒhrende Person das/die ungestempelte/n zulĂ€ssige/n Kennzeichenschild/er am Fahrzeug fest anzubringen, den vorlĂ€ufigen Zulassungsnachweis bis zum Erhalt der Zulassungsdokumente von auĂen gut lesbar im Fahrzeug auszulegen bzw. bei nicht abschlieĂbaren Fahrzeugen entsprechend sichtbar anzubringen und statt der Zulassungsbescheinigung Teil I einen gut lesbaren Ausdruck dieses Zulassungsbescheides ĂŒber die vorlĂ€ufige Zulassung mitzufĂŒhren und zustĂ€ndigen Personen auf Verlangen zur PrĂŒfung auszuhĂ€ndigen.
Die sofortige Inbetriebnahme ist unter den oben genannten Voraussetzungen bis zum Empfang der neuen Zulassungsdokumente sowie PlakettentrĂ€gern und Stempelplaketten, lĂ€ngstens jedoch fĂŒr 10 Tage ab dem Zulassungsdatum im öffentlichen Verkehrsraum gestattet.
Die Kennzeichenschilder mĂŒssen den Vorgaben des § 12 FZV i.V.m. der Anlage 4 entsprechen.
Die neu ausgestellte Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II und die PlakettentrĂ€ger mit den Stempelplaketten einschlieĂlich einer Anleitung zum Aufbringen der PlakettentrĂ€ger auf dem/den Kennzeichen erhalten Sie durch die Zulassungsbehörde per Post.
Hinweis:
Die Anerkennung des Ausdruckes dieses Bescheides in anderen EU-Staaten als Zulassungsdokument bzw. Nachweis der Zulassungsbescheinigung Teil I ist nicht gesichert.
Die GebĂŒhren fĂŒr die Amtshandlung werden per separten GebĂŒhrenbescheid auf 33,89 EUR festgesetzt. Die GebĂŒhren wurden bereits beglichen.
So hab ichs auch gemacht in HHIch wĂŒrde das vorhandene Kennzeichen behalten. Vielleicht geht es dann einfacher.
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