Kennzeichengrösse RAM

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Hier der genaue Wortlaut aus dem Bescheid zur Internetbasierten Zulassung:

Bei der Inbetriebsetzung des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen hat die fahrzeugführende Person das/die ungestempelte/n zulässige/n Kennzeichenschild/er am Fahrzeug fest anzubringen, den vorläufigen Zulassungsnachweis bis zum Erhalt der Zulassungsdokumente von außen gut lesbar im Fahrzeug auszulegen bzw. bei nicht abschließbaren Fahrzeugen entsprechend sichtbar anzubringen und statt der Zulassungsbescheinigung Teil I einen gut lesbaren Ausdruck dieses Zulassungsbescheides über die vorläufige Zulassung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Die sofortige Inbetriebnahme ist unter den oben genannten Voraussetzungen bis zum Empfang der neuen Zulassungsdokumente sowie Plakettenträgern und Stempelplaketten, längstens jedoch für 10 Tage ab dem Zulassungsdatum im öffentlichen Verkehrsraum gestattet.
Die Kennzeichenschilder müssen den Vorgaben des § 12 FZV i.V.m. der Anlage 4 entsprechen.
Die neu ausgestellte Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II und die Plakettenträger mit den Stempelplaketten einschließlich einer Anleitung zum Aufbringen der Plakettenträger auf dem/den Kennzeichen erhalten Sie durch die Zulassungsbehörde per Post.
Hinweis:
Die Anerkennung des Ausdruckes dieses Bescheides in anderen EU-Staaten als Zulassungsdokument bzw. Nachweis der Zulassungsbescheinigung Teil I ist nicht gesichert.
Die Gebühren für die Amtshandlung werden per separten Gebührenbescheid auf 33,89 EUR festgesetzt. Die Gebühren wurden bereits beglichen.
 
Moin,
gibt es hier eigentlich Erfahrungswerte mit der Zulassung in S-Holstein (Schleswig bzw. Flensburg) ?
Speziell was die Kennzeichen angeht und sonstige Eintragungen.
Nur damit ich mich schon mal gedanklich darauf einstellen kann.
Danke Euch!
 
Ich hatte das schon mal erwähnt, aber bei mir war es so, dass ich im Fahrzeugschein sogar kleine Kennzeichen eingetragen sind. Als ich dann mit den alten Kennzeichen unterm arm hin bin, haben die abgelehnt mein Wunschkennzeichen auf kleines Blech zu genehmigen. Trotz Eintragung im schein!

Hab dann die dann verbeulten Kennzeichen (da waren noch Aufkleber vom Vorbesitzer drauf die ich mal abgekratzt hatte) wieder an den ram getackert und bis heute dran.

Der Herr in der Zulassungsbehörde meinte ich müsse die umgehend abmachen, da verboten bzw nicht von der Sondergenehmigungsstelle abgesegnet...

Das ist jetzt 3 jahre her.

Mal sehen, vielleicht kümmere ich mich mal um diese online Variante. Dann kann ich meine Kennzeichen ja benutzen und selber druff kleben.

Muss mich da mal einlesen...
 
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