HelmiHH
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Was ist das ein Kuchenblech
Mit ner Brotdose oben druff.Was ist das ein Kuchenblech
Bei der Inbetriebsetzung des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen hat die fahrzeugführende Person das/die ungestempelte/n zulässige/n Kennzeichenschild/er am Fahrzeug fest anzubringen, den vorläufigen Zulassungsnachweis bis zum Erhalt der Zulassungsdokumente von außen gut lesbar im Fahrzeug auszulegen bzw. bei nicht abschließbaren Fahrzeugen entsprechend sichtbar anzubringen und statt der Zulassungsbescheinigung Teil I einen gut lesbaren Ausdruck dieses Zulassungsbescheides über die vorläufige Zulassung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Die sofortige Inbetriebnahme ist unter den oben genannten Voraussetzungen bis zum Empfang der neuen Zulassungsdokumente sowie Plakettenträgern und Stempelplaketten, längstens jedoch für 10 Tage ab dem Zulassungsdatum im öffentlichen Verkehrsraum gestattet.
Die Kennzeichenschilder müssen den Vorgaben des § 12 FZV i.V.m. der Anlage 4 entsprechen.
Die neu ausgestellte Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II und die Plakettenträger mit den Stempelplaketten einschließlich einer Anleitung zum Aufbringen der Plakettenträger auf dem/den Kennzeichen erhalten Sie durch die Zulassungsbehörde per Post.
Hinweis:
Die Anerkennung des Ausdruckes dieses Bescheides in anderen EU-Staaten als Zulassungsdokument bzw. Nachweis der Zulassungsbescheinigung Teil I ist nicht gesichert.
Die Gebühren für die Amtshandlung werden per separten Gebührenbescheid auf 33,89 EUR festgesetzt. Die Gebühren wurden bereits beglichen.
So hab ichs auch gemacht in HHIch würde das vorhandene Kennzeichen behalten. Vielleicht geht es dann einfacher.
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