Kennzeichen verbiegen?

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Neeeee....
War wegen anderen Sachen beim anwalt...

Und ansonsten...Die karre ist immernoch nicht angemeldet...
Krieg so langsam das kotzen...
Seit 2 wochen geht das nu schon so mit dem autohaus/zulassungsdienst und der zulassungsstelle...
Auslieferungstermin ist der 18.1 bin schon echt am überlegen wenn die es nicht bis dahin schaffen, ob ich dann vom Kauf zurücktrete
 
Auslieferungstermin ist der 18.1 bin schon echt am überlegen wenn die es nicht bis dahin schaffen, ob ich dann vom Kauf zurücktrete

Ganz ehrlich, ich glaube nicht das Du wegen der Größe des Kennzeichen einfach vom Kauf des Autos zurück treten kannst, da dies ja nix im eigentlichen Sinn mit dem Fahrzeug zu tun hat. Der Autohändler kann ja nix für die sturheit bei der Zulassungsstelle. Zumal Du das selbe Problem mit nen anderen Ram auch hättest, selbst wenn Du den wo anderst kaufst.
 
denke schon...

im vertrag steht das Auto wird mir spätestens am 18.1.2016 angemeldet übergeben...
wenn nicht...
dann ist es ein Vertragsbruch...
und mal ganz ehrlich
wenn mir der Händler großkotzig sagt er kennt das Problem, dann soll er es auch schnellstmöglich lösen, zumal ich ihm ja angeboten habe, das ding auch mit den großen kennzeichen zu nehmen.
 
Dilli..
§ 22 STVG
Kennzeichenmissbrauch

(1) Wer in rechtswidriger Absicht

1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Ein umbiegen ,wenn das Kennzeichen ansich noch lesbar (und erkennbar) ist , stellt also noch keinen Verstoß da...
Das ist es leider noch alles Rechtskonform wenn das Kennzeichen zu groß ist und Kennzeichenaufnahme zu kein wäre und man etwas biegen müßte und der Typ der Zulassungsstelle da kein einsehen hat..Er entscheidet..
Also immer wichtig..Zeigen das man "was anderes" benötigt..klappt meist..
 
Wir haben früher bei der 80er die Nummernschilder auch immer in der Mitte gefaltet, daß der untere Teil nahezu waagerecht war, bei einer Kontrolle mußte man es immer wieder zurück biegen, aber Strafe gab es dafür nie :mrgreen:

Bei der 74er Vette wollten mir die von der Zulassungsstelle vorne auch nur ein normales Schild geben, mit dem selten blöden Grund:" der Wagen hat 300PS, der kann nicht vorne mit einem kleinen Schild rumfahren!" :silly:

Hab sie dann einfach auf meine rote 07er laufen lassen, denn dafür hab ich einige kleine Kennzeichen für die Motoräder zu Hause, schon war der Fall erledigt :mrgreen:
Wurde nie bei einer Kontrolle auf das kleine Schild vorne angesprochen.

Hatten auch einen Amifahrer im Dorf der hinten und vorne Mopedschilder montiert hatte, allerdings ungestempelt, die großen Gestempelten hatte er im Innenraum liegen :mrgreen:
 
Dilli..
§ 22 STVG
Kennzeichenmissbrauch

(1) Wer in rechtswidriger Absicht

1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Ein umbiegen ,wenn das Kennzeichen ansich noch lesbar (und erkennbar) ist , stellt also noch keinen Verstoß da...
Das ist es leider noch alles Rechtskonform wenn das Kennzeichen zu groß ist und Kennzeichenaufnahme zu kein wäre und man etwas biegen müßte und der Typ der Zulassungsstelle da kein einsehen hat..Er entscheidet..
Also immer wichtig..Zeigen das man "was anderes" benötigt..klappt meist..

Wenn der Beamte aber meint, er könne das Schild von der Seite nicht lesen, weil 2 Zahlen durch den Knick verdeckt sind, biste schon drin. Es kommt ja immer drauf wem es stört. Sicherlich hat der eine Einsicht und dem anderen ist es völlig Pupe. Ich würde jedenfalls nicht aus Trotz eine 4stellige Summe riskieren, nur um es der Bearbeiterin in Zulassungsstelle zu zeigen oder allen anderen wie cool und abgebrüht man ist :roll: Es gibt ja nun genug Beispiele das dies schief gegangen ist. Und das mit den abgeknickten Motorradkennzeichen kenne ich auch. Das haben hier damals auch alle gemacht. Da gabs auch nie Probleme. NAch Berlin ist damals aber auch nie einer gefahren. Da sind Cops ein bisschen anders drauf.

Am Monag, wenn er sein Auto nicht angemeldet in Empfang nehmen kann, macht er den Kaufvertrag eh rückgängig und denn kauft er sich ein 3er :lol: :mrgreen: :lol:
 
niemals würde ich mir nen 3er kaufen....

habe vor dem ram mit nem 7er geliebäugelt....

aber hey....so schlimm sind unsere cops gar nicht...

ich weiss aus Erfahrung, wenn man in nderen Städten 15 zu schnell fährt...auch so an den cops vorbei....dann wird man angehalten...

bei uns? juckt es niemanden...
die haben hier wichtigeres zu tun (lageso und dergleichen)
 
Hallo,

da haben wir es auf dem "Lande" doch besser. Die von der Zulassungsstelle rühren sich nicht mehr raus aus dem Büro und sehen dann aber auch ein, dass die große Blechtafel nicht hinten dran passt.
Habe denen nur gesagt, das ich eine möglichst kurze Nummer brauche wegen der Anhängersteckdose daneben. Kürzer als RD-I1 ging nicht
:-D
. Und das Tätelchen wurde von Schildermacher so dicht wie möglicht zusammengepresst gedruckt.
Aber bei mir steht auch in der endlosen Anlage zum Schein : raum f.h. amtl. kennz. max 350x160 mm

Viel Erfolg
Joe
 
Hier noch mal ne Argumentationshilfe:

Mittlerweile muss das nicht mehr zwingend eingetragen sein.

Falls es zu Diskussionen um die Größe komme sollte, hier die legalen Möglichkeiten der Gestaltung ... https://www.stvzo.de/stvzo/fzv/anlage_4.htm

Besonders dieser Ausschnitt aus Absatz 4 ist eine schöne Argumentationsgrundlage ...

Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zulässt. In keinem Fall dürfen die zu den einzelnen Kennzeichenarten angegebenen Größtmaße überschritten werden.

Also ... wird schon ...
 
Dilli..
§ 22 STVG
Kennzeichenmissbrauch

(1) Wer in rechtswidriger Absicht

1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Ein umbiegen ,wenn das Kennzeichen ansich noch lesbar (und erkennbar) ist , stellt also noch keinen Verstoß da...
Das ist es leider noch alles Rechtskonform wenn das Kennzeichen zu groß ist und Kennzeichenaufnahme zu kein wäre und man etwas biegen müßte und der Typ der Zulassungsstelle da kein einsehen hat..Er entscheidet..
Also immer wichtig..Zeigen das man "was anderes" benötigt..klappt meist..

Umbiegen ist kein Verändern??
 
Wohl besser verbiegen..umbiegen hört sich vielleicht zu brachial an..
Sofern es da noch ablesbar bleibt ist alles doch ok..

§10 FZV (7) der Fahrzeugzulassungsverordnung:
Lesbarkeit..Kfz Kennzeichen

(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

Bei Motorrädern wird das ja auch meist bewußt gemacht um ein ablesen des Kennzeichen zu erschweren.Besonders bei Motorcrossern
Hier ist das meist ein Vorsatz und wird dementsprechend bestraft.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wohl besser verbiegen..umbiegen hört sich vielleicht zu brachial an..
Sofern es da noch ablesbar bleibt ist alles doch ok..

§10 FZV (7) der Fahrzeugzulassungsverordnung:
Lesbarkeit..Kfz Kennzeichen

(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

Bei Motorrädern wird das ja auch meist bewußt gemacht um ein ablesen des Kennzeichen zu erschweren.Besonders bei Motorcrossern
Hier ist das meist ein Vorsatz und wird dementsprechend bestraft.


Da kannste jetzt schreiben was de willst, umbiegen, verbiegen, biegen, knicken etc. ist nicht erlaubt. Nach der Gradzahl hat niemand gefragt und die ist auch überhaupt nicht Thema. Hier ist es übrigens gerade -2,6 Grad. Ich habe jetzt kein RAM hier stehen, aber wenn er ein normales Kennzeichen da rein "knickt", dann sind es 2x ca. 45°-90° und dann ist es nicht mehr von überall in ausreichender Entfernung lesbar. Und ein Vorsatz ist dann auf jeden Fall gegeben, da sich das Schild ja nicht von allein so in die Mulde knickt.
Vielleicht kann er sich ja morgen ein RAM aus Berlin suchen, der schon eine kurze Nummer hat. Dann hat er die Rennerein nicht mehr. Es sei denn, der Beamte am Schalter sagt ihm dann, dass er kein Kurzes mehr abstempelt :mrgreen:
 
es geht auch nicht ursächlich ums verbiegen ansich..sondern einfach um die lesbarkeit des kennzeichen das ist das entscheidende..
(hier aktuell -3°)
;)

und stimmt....er ist gut beraten ein gleiches Fahrzeug zu finden mit kurzem kennzeichen wo man das den typen mal aufzeigen kann..
am besten eines vom gleichen zulassungsbezirk (oder Stadt)
da könnte er sagen "warum geht das bei ihm und mir nicht ?" (kleines,kurzes und "passendes" Kennzeichen vorausgesetzt)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ist der RAM jetzt zugelassen oder ein Rückabwicklungsprojekt?

Spann uns doch nicht so auf die Folter.
 
Ram ist jetzt zugelassen...mit langem kennzeichen,
hab noch kein Foto gemacht...stell ich morgen rein.
sieht kacke aus mit dem langen teil.
muss dann nochmal zur zulasungsstelle
 
Ram ist jetzt zugelassen...mit langem kennzeichen,
hab noch kein Foto gemacht...stell ich morgen rein.
sieht kacke aus mit dem langen teil.
muss dann nochmal zur zulasungsstelle


Bitte mit verbogenen Kennzeichen :mrgreen:
 
Richtig, ich bin der, der einfach dann ne Busse kriegt, wenn einer ohne Schild umherfährt. :mrgreen:

(meine Nummer geht euch nüscht an :twisted: )

Sonst gibts noch dieses hier (Chattanooga, Hamilton County
8)
)

@Ammu,

Wo hast du denn das Hamilton County Kennzeichen her???
 
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