Innenraum vermessen.

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Irrer Ivan

QuadCab
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Kann mir jemand sagen wie der Innenraum ausgemessen wird????

Bei mir hat er der FA-Mitarbeiter von der Frontscheibe bis zu Heckscheibe gemessen.....was natürlich zu einem für mich negativen Ergebniss geführt hat.

Irgendwo hier im Forum habe ich einen Beitrag aufgeschnappt worin berichtet wird das von den Pedalen bis zur Heckscheibe gemessen wird.

Kann das jemand bestätigen??? Am besten natürlich noch mir einer Verwaltungsvorschrift.
 
https://www.dodge-forum.eu/viewtopic.php?f=81&t=18652&p=475111#p475111

Gemessen wird vom Pedal bis Rückenlehne, aber so ganz eindeutig ist das nicht!
Benutz mal die Suche! Da findest Du viele Beiträge zu dem Thema!

Aber egal, was Du findest, letztlich hat ohne Anwalt und Gericht immer das Finanzamt Recht! Und selbst mit Anwalt und Gericht sind die Erfolgsaussichten dürftig!

Das hab ich mir schon gedacht das es darauf hinausläuft. Ich zahl ja schon 419€ PKW-Steuer. Ein Nachbar hat sich vor ein paar Wochen einen Ram zugelegt und ist heutemorgen aus allen Wolken gefallen als die Post vom FA bekommen hat. habe ihm schon mitgeteilt das er zu 99% den kürzeren zieht, wollte aber noch mal möglichst viele Fakten zusammentragen.
 
Ich habe das Schreiben vom Finanzamt noch zu Hause! Ich muss mal gucken, ob ich das Finde!
Aber da steht nur das drin, was ich schon in dem Beitrag aus dem Link geschrieben habe!
Die Schreiben zwar, das die Ladefläche größer sein muss, aber nicht wie gemessen wird!
 
Wird bestimmt irgendwo einen § geben wo das drinsteht.....wird sind in Deutschalnd....da ist ALLES geregelt. Aber ich kann mir gut denken das die damit nicht so gerne rausrücken.
 
Wird bestimmt irgendwo einen § geben wo das drinsteht.....wird sind in Deutschalnd....da ist ALLES geregelt. Aber ich kann mir gut denken das die damit nicht so gerne rausrücken.

man soll es nicht glauben.........genau da, wo es um das "Wohl der Staatsfinanzen" geht, fehlen einfach ein paar Paragraphen und Vorgaben...........
Also, es gibt keine eindeutige Vorgabe. Allgemein verbreitet ist das Messen von Pedal bis Kabinenrückwand. Auch die Ladefläche wird immer anders gemessen. Meistens werden auch illegalerweise die Radkästen nicht als Ladefläche berücksichtigt. Zwecklos, machtlos, vom Staat verarscht.
:evil:
 
Mit Deckung höchstrichterlicher "Recht"sprechung darf sich der Sesselpupser im Finanzamt einen Kehricht um TÜV- / Zulassungsrechtliche (StvZO) scheren und ungestraft gemäß perfektioniertem Nasenfaktor handeln und entscheiden.
SAUBANDE!!!
 
Diese ganzen Freds nerven mich mittlerweile nur vom Lesen!

Wie wäre es denn, wenn mal sowas beim ADAC publiziert wird?

Es kann doch nicht sein, daß es eine Allgemeine StVO gibt, und jedes Bundesland bzw. Stadt/Kreis seine Finanzbrötchen selber backt, wie sie am Besten schmecken!! Mal wird so und so gemessen, mal wird garnicht gemessen und festgesetzt, mal hat man Glück.

Und das liebe Freunde, kann´s nicht sein, oder irre ich mich?
 
Mit Deckung höchstrichterlicher "Recht"sprechung darf sich der Sesselpupser im Finanzamt einen Kehricht um TÜV- / Zulassungsrechtliche (StvZO) scheren und ungestraft gemäß perfektioniertem Nasenfaktor handeln und entscheiden.
SAUBANDE!!!

:mrgreen:


Diese ganzen Freds nerven mich mittlerweile nur vom Lesen!

Wie wäre es denn, wenn mal sowas beim ADAC publiziert wird?

Es kann doch nicht sein, daß es eine Allgemeine StVO gibt, und jedes Bundesland bzw. Stadt/Kreis seine Finanzbrötchen selber backt, wie sie am Besten schmecken!! Mal wird so und so gemessen, mal wird garnicht gemessen und festgesetzt, mal hat man Glück.

Und das liebe Freunde, kann´s nicht sein, oder irre ich mich?

Datt Problem is wohl das alle Sesselfurzer sind, auch die bei denen du dich beschweren tust, und die halten halt zusammen. So is datt nu ma in good old Germany :puke:

Gruß vom offiziellen Sponsor der Bundesrepublik Deutschland.
 
Diese ganzen Freds nerven mich mittlerweile nur vom Lesen!

Die Alternative dazu wäre einfach nicht lesen :idea:

Nein, aber mal im Ernst, geht mir irgendwie genau so, Freds dieser Art
gibt es hier schon gefühlte 1 Mio.x !

Bevor man wieder so einen Fred eröffnet sollte man einfach mal
die Suche richtig durchforsten, dort bekommt man dann so viele
Antworten das bestimmt auch eine auf den eigenen Fall passt
;)
 
Blöderweise kann man zu dem Thema Antworten geben, wie man möchte. Alle sind richtig. Und alle sind falsch.
 
Das ist das Problem!
Ich habe gestern über eine Stunde Verwaltungsvorschriften/Gesetzestexte usw. vom Bundesfinanzministerium gewälzt und bei einigen Ländern, aber nirgendswo gibt es etwas, worauf man die festnageln kann!
Die deutsche Rechtssprechung geht von Fahrzeugen aus, die einen Typenschlüssel haben und so klar einzustufen sind. Dann gibt es Vorschriften, wie ich aus nem PKW nen LKW (steuerrechtlich) mache, aber da geht es tatsächlich um PKW's!
Mit nem US-Pick-Up sind wir in einer absoluten Grauzone! Mehr wie 50% Ladefläche habe ich irgendwo gelesen, aber nicht wieviel mehr und auch nicht, wie die Fläche berechnet wird! Was die Finanzämter messen ist ja lediglich die Länge! Fläche besteht aus Länge mal Breite!
Bei Mietwohnungen ist die Berechnung der Wohnfläche genau geregelt hier nicht!
Auch über die Nutzlast, die das Fahrzeug haben muss, habe ich nichts gefunden! Da habe ich nur den Wert, aus dem Schreiben meines FA's!
Somit ist das alles sehr unbefriedigend und wird wahrscheinlich auch so bleiben!
:evil:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich wär für en Flachmob, wir suchen uns ein FA aus und parken unsere Panzer direkt den Eingängen. :mrgreen:

Bringt zwar nix, wär aber bestimmt lustig die Gesichter zu sehen
 
Leute, ich habe nichtmal eine Minute gebraucht um das Gesetz im Netz zu finden.
Ladeflächenlange etc. ist dabei völlig egal.

Mit 2 Türen = LKW.
Mit 4 Türen = PKW.

Wenn ein FA das anders macht, hat es kein Ahnung. Zum Glück der Jenigen die bei dem FA sind.

Das Fahrzeug muss optisch einem LKW entsprechen. Und das tut es nicht mit 4 Türen. Dann ist es ein Mannschaftswagen. So will es das Gesetz.
Die Zuladung spielt dabei auch eine Rolle. Ein Sattelzug z.B. kann ja mehr als doppelt soviel laden wie er selbst wiegt. Ein Ram kann nur 1/4 seines eigenen Gewichts drauf packen. Das entspricht ja nicht wirklich einem LKW.
Beim Finanzamt gibt es übrigens die Broschüren mit dem Text umsonst.

Hier ist der Text:

Steuer: Ist Pick-up ein LKW oder PKW?


KFZ-Steuer - In diesem Verfahren ging es darum, ob das Fahrzeug des Klägers für Zwecke der Kfz-Steuer als PKW oder als LKW zu behandeln ist. Die Kfz-Steuer für LKW bemisst sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht, die für PKWs nach dem Hubraum. Wie sieht die Rechtslage aber bei einem Pick-up aus?

Die Fahrzeugdaten des Pick-up:

Bei dem Fahrzeug des Klägers handelt es sich um einen gerade um solchen einen "Pick-up" mit Doppelkabine und offener Ladefläche, einem 7,3 l Dieselmotor und einem zulässigen Gesamtgewicht von 4.490 kg. Die Doppelkabine hatte eine Länge von 2,30 m. Die Länge der offenen Ladefläche betrug 2,13 m fest. Das beklagte Finanzamt behandelte das Fahrzeug als PKW und setzte die Kfz-Steuer auf jährlich 1.259 Euro fest. Bei einer Besteuerung nach dem zulässigen Gesamtgewicht wären nur 158 € jährlich zu zahlen. Der Klager wandte sich also gegen die Besteuerung als PKW.

Die Auffassung des Finanzgerichts:

Das Gericht ist der Auffassung des Finanzamtes gefolgt und wies die Klage ab. PKW seien Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschl. Fahrer) geeignet und bestimmt seien. Ob dies der Fall sei, bestimme sich nach Bauart und Ausstattung. Maßgeblich sei z.B. die Zahl der Sitzplätze, die Größe der Ladefläche, die verkehrsrechtlich zulässige Zuladung, die Ausstattung mit Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurten, die Verblechung der Seitenfenster, die Beschaffenheit der Karosserie und des Fahrgestells, die Motorisierung und die damit erreichbare Höchstgeschwindigkeit, das äußere Erscheinungsbild und bei Serienfahrzeugen die Konzeption des Herstellers (Hinweis auf die Rechtsprechung des BFH in BStBl II 2009, 20).

Was gegen die Einstufung als PKW spricht:

Das Fahrzeug des Klägers verfüge u.a. über fünf vollwertig ausgestattete Sitzplätze, die über vier Türen zu erreichen seien. Alle Sitzplätze seien mit Sicherheitsgurten versehen, das Fahrzeug sei rundherum verglast, einschließlich des rückwärtigen, der offenen Ladefläche zugewandten Fensters. Bei einer Nutzlast von 1.170 kg und einem zulässigen Gesamtgewicht von 4.490 kg betrage die Zuladungsmöglichkeit nur 26,06 % des zulässigen Gesamtgewichts. Auch die Größe der Ladefläche und die mögliche Höchstgeschwindigkeit (145 km/h) stünden der Einordnung als PKW nicht entgegen.

Redaktion Rechtsindex | PM des Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2009 - 8 K 4063/08 Verk
 
Leute, ich habe nichtmal eine Minute gebraucht um das Gesetz im Netz zu finden.
Ladeflächenlange etc. ist dabei völlig egal.

Mit 2 Türen = LKW.
Mit 4 Türen = PKW.

Wenn ein FA das anders macht, hat es kein Ahnung. Zum Glück der Jenigen die bei dem FA sind.

Das Fahrzeug muss optisch einem LKW entsprechen. Und das tut es nicht mit 4 Türen. Dann ist es ein Mannschaftswagen. So will es das Gesetz.
Die Zuladung spielt dabei auch eine Rolle.

Das erklär mal einem, der nen Sprinter mit Doppelkabine fährt!

Eindeutig PKW
 

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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Leute, ich habe nichtmal eine Minute gebraucht um das Gesetz im Netz zu finden.
Ladeflächenlange etc. ist dabei völlig egal.

Mit 2 Türen = LKW.
Mit 4 Türen = PKW.

Wenn ein FA das anders macht, hat es kein Ahnung. Zum Glück der Jenigen die bei dem FA sind.

Das Fahrzeug muss optisch einem LKW entsprechen. Und das tut es nicht mit 4 Türen. Dann ist es ein Mannschaftswagen. So will es das Gesetz.
Die Zuladung spielt dabei auch eine Rolle. Ein Sattelzug z.B. kann ja mehr als doppelt soviel laden wie er selbst wiegt. Ein Ram kann nur 1/4 seines eigenen Gewichts drauf packen. Das entspricht ja nicht wirklich einem LKW.
Beim Finanzamt gibt es übrigens die Broschüren mit dem Text umsonst.
k [/i]

:mrgreen: :mrgreen:

Warst du schon mal mit nem "LKW" zum vorführen?
So wie du das hier schreibst denk ich mal eher nicht, druck den Text mal aus und fahr mal damit vor.
Das ganze sollte aber jemand filmen, wenn du den Wisch den Beamten zeigst.
Das dann bitte hier einstellen \:D/

Nix fur ungut, aber er wird dir sagen das du dir den Wisch aufs Klo hängen kannst.

(Das hier soll Niemand Persönlich nehmen, ich geh einfach von MEINEN Erfahrungen mit MEINEM FA aus.)



Gruß Marcus
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Der "Wisch" kommt von unserem Finanzamt und den Wisch hat auch jedes FA vorliegen. Das ist eine richtige Broschüre nach der auch die Ämter entscheiden. Wie gesagt, der RAM, den ich ja eigentlich schon längst haben wollte, den jetzt ein anderer hat :cry: , wurde auch dieses Jahr noch als LKW versteuert. Aber bei uns gehts nicht. War ja da, wie gesagt. Die haben auch nach dem Auto geguckt und waren selber überrascht. "Dann hat der Beamte eben nicht aufgepasst und der Besitzer hat Glück gehabt" war der Satz des Beamten.
Aber wie gesagt, steht ja hier schon 1000 mal geschrieben.
Davon mal ganz abgesehen, ist es doch für uns Deutsche ein Spaßauto. Nicht für alle, aber für die Meißten doch wohl schon. Und ob ich nun bei 20Liter Spaßverbrauch 180 EUR Steuern bezahle oder 390 EUR. Das ist mir dann doch Latte. Der Sprung wie in dem Text von 180 auf 1200 ist da schon ärgerlicher :lol:
 
Davon mal ganz abgesehen, ist es doch für uns Deutsche ein Spaßauto. Nicht für alle, aber für die Meißten doch wohl schon. Und ob ich nun bei 20Liter(oder auch schon mal 30) Spaßverbrauch 180 EUR Steuern bezahle oder 390 EUR. Das ist mir dann doch Latte. :lol:


So siehts aus =D>

Die Beamten sind ja alle nur neidisch auf uns :mrgreen:
 
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