Hallo Säsh,
Hallo habe ja nun auch endlich einen/meinen RAM.
Habe heute mal geschaut wie es aussieht wenn ich mein Motorrad transportieren möchte.
Es passt nur auf die Ladefläche wenn die Heckklappe offen bleibt.
Ist das Okay so oder ist es verboten so zu fahren?
Nein ist nicht verboten und
Ja ist okay, alleridngs schlage ich einige Verbesserungen vor, die dir helfen das Geld in ein Restaurant zu bringen und nicht dem belehrenden Staatspersoanl in Trachtenuniform als Ausgleichszahlung für sein Mehrwissen zu spenden.
Du darfts
bis zu 3,00 m Überhang bzw. Überlänge haben, welcher Wahnsinn beim Pkw aber der Reihe nach.
Ab 1 m Überhang (ab Stoßstangenende) muss das Ganze nach hinten kenntlich gemacht werden. Tagsüber besteht die Möglichkeit eine gelbliche, keine Orangefarbene Warnweste oder auch eine rot-weißes Schild. Hat Ähnlichkeit mit der Warnbarke von einer Baustelle. Bei Dämmerung bzw. Nachtbetrieb
muss Zusatzbeleuchtung angebracht sein. Eine alte Rücklichtlampe vom Moped, die man an der Anhängersteckdose anschließen kann und gleichzeitig löst nicht nur das Problem mit dem Rückstrahler sondern auch die Bremslichleuchte. Achte darauf, dass die Beleuchtung in einer Höhe von 80-100 cm angebracht werden muss, aber auf keinen Fall höher als 1,50 m ist . Mit diesen Richtlinien darfst du durch ganz Deutschland fahren. Darüber hinaus, mehr als 1,50 m Beleuchtungshöhe, breiter als 2,55 m oder sogar Gesamthöhe über 4,00 m hast, befindest du dich im genehmigungsrechtlichen Rahmen mit Ausnahme- oder Sondergenehmigung die einen lehrt was es heißt zu verlieren wenn man diese beantragt
Das die Gegenstände nicht verdreckt oder abgenutzt sein sollten versteht sich von selbst.
Des Weiteren darf dein Überhang
in einem Radius von 100 km, vor einigen Jahren waren es mal 150 km (ob Luftlinie oder Km Berechnung ist ungeklärt) bis zu 3 m Überhang haben. Wichtig zu wissen, die Strecke bezieht sich auf Zulassungsbezirk. Was darüber hinaus geht, kann teuer werden oder je nach Faktor Laune und/oder Ordnungsdrang, sogar als nicht genehmigter Gütertransport geahndet werden. Wenn es so weit kommt hast du wahrscheinlich die Frau vom Polizisten lieb gehabt und beim Heranwinken mit dem Reifenprofil auf seinen Schuhen dein Revier markiert :lol:
Thema Kennzeichen:
Wenn man das Nummernschild sieht, kein Problem...
Bei mir sieht man leider nix....
Muss mir mal ein Folgeschild machen lassen, dass ich dann an die AHK hänge...
Nicht erlaubt, Folgeschild bzw. drittes Kennzeichen muss sich am unmittelbar Ende der Ladung befinden. Soll heißen auf Höhe der Lampen, Lichter oder Fahne. Die STVO schreibt vor das Kennzeichen aus einer Entfernung von 20 m erkennbar sein müssen.
Ich fahre laufend so, bis jetzt gab's keine Probleme.
Bisher hat es dann keinen interessiert oder auch als Akzeptadel empfunden. Es kommt immer darauf an, ob es den Sheriff interessiert oder nicht. Kommt man allerdings in den Genuss einer Kontrolle von "Sonderverkehr", gibt es für Gefahrgut, Schwerlast, Ladungssicherung, Fahrzeugtechnik etc. sollte man die goldene Visa Card griffbereit haben. Das sind speziell ausgebildete Polizeieinheiten (die kommen nicht als Paarund bei Insidern auch als Abfangjäger bekannt), die mehr Fachwissen haben als Gesetzgeber, TÜV oder sogar Hersteller. Allerdings sind die eher auf AB oder Schwerpunkten wie Chemieparks oder auch gerne Seehäfen zu finden.
Etwas zum Schmunzeln: Polizisten sind wie Lauch, aussen Grün, innen Hohl und treten meist in Bündeln auf :lol: Ich hab nichts gegen Polizisten, also nicht wirkendes :mrgreen:
Wenn ich so in den Urlaub wollte würde ich das Kennzeichen einfach hinten an der Klappe montieren.............
Achtung und Vorsicht nicht erlaubt. Eine Zweckentfremdung, also das Demontieren und anderorts angebrachte amtliche Zulassungskennzeichen ist strafbar und kann als Urkundenfälschung ausgelegt werden. Abgestempelte Kennzeichen dürfen nur am Fahrzeug gemäß Bauart angebracht sein. Mann
muss ein drittes Kennzeichen haben.
Es dürfen
nur zulassungsfähige Kennzeichenschilder verwendet werden. Allerdings brauchen diese keine Abstempelung. Diese Kennzeichen sind bei jedem Schildermacher erhältlich. Eine zusätzliche Genehmigung oder Abschrift seitens der Zulassungsbehörde ist nicht erforderlich.
Das dritte Kennzeichen muss auch nicht zusätzlich beleuchtet werden. Dafür ist das am Fahrzeug befindliche hintere Kennzeichen da.
.......Zum täglichen Krempel kutschieren fahre ich so durch die Gegend.
Das handhabe ich auch so. Ich bin bisher noch nie wegen Kennzeichnung der Überlänge angehalten worden, es ging um die Kontrolle der Ladungssicherung. Meine Erfahrung hat gezeigt, wenn diese Ordnungsgemäß vorgefunden wird, wird nicht nach weiteren Fehlern, sollte welche vorhanden sein gesucht.
Auch wenn es klar sein sollte, betone ich es gerne immer wieder, das sichern der Ladung muss gemäß Ladungssicherung nach VDI 2700a erfolgen. Nimm lieber mehr Gurte oder sonstiges als Notwendig, es bewahrt dich vieleicht nicht vor einer Strafe, aber vor dem Vorwurf des Vorsatzes, folgernd wird daraus Fahrlässigkeit. Der Unterschied kann schon mal dreistellig sein.
Bis neulich
Jonny