Gesamtgewicht, Anhänger usw.

Dodge-Forum

Help Support Dodge-Forum:

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.
Registriert
18. Jan. 2012
Beiträge
2.388
Reaktionspunkte
144
Ort
Brensbach
Hi!

Nachdem ich heute ja die Rückmeldung wg. Steuer bekomme habe, hab ich mal n bisschen was zu Gesamtgewicht usw. gelesen.

Mein RAM hat n Leergewicht von 2400KG, das max. zulässige Gesamtgewicht ist mit 2994KG beziffert.

Eingetragene Anhängelast sind 3500KG bei 450KG Stützlast.

Ich hab nur den B-Schein, daher darf ich ja sowieso nur 750KG Anhänger ziehen korrekt?

Jetz bin ich aber in dem ganzen Thema nicht tief drin. Wieviel darf ich denn jetzt maximal Anhängen und ziehen und wie viel wäre das denn mit BE-Schein?

Vllt kennt sich da jemand aus und kann mir das erläutern. Wenn nicht besuch ich meinen alten Fahrlehrer :mrgreen:
 
Du darfst anhänger bis 750kg fahren.
Ebenfalls darfst du anhänger fahren die über 750kg zgg haben wenn das gesamtgewicht des zuges 3500kg nicht überschreitet.
Also fährst du leer mit 2400kg darfst noch 1100kg dranhängen.
Bist mit 2995kg voll beladen darfst nur noch 505kg dranhängen.


Wo ich jetzt allerdings überfragt bin ob hier das tatsächliche gewicht zählt das auf dem hänger liegt oder das zgg des anhängers auch wenn er leer ist.
Also ob bei vollbeladenem fahrzeug der leere 750kg klaufix hintendran schon nach BE schreit.



Mit BE darfst du anhänger bis 3500kg ziehen.maximales zgg des zugfahrzeugs darf nicht über 3500kg liegen,zgg des zuges maximal 7000kg
Es gibt noch den entschärften B96 führerschein für die wohnwagenfraktion-weniger gewicht als beim BE,(4250kg zgg)weniger fahrstunden-aber lohnt sich eigentlich nicht.


https://www.tuev-nord.de/de/privatk...in/fuehrerscheinklassen/klassen-b-b96-und-be/
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es zählt das ZGG des Anhängers, unabhängig von der tatsächlichen Ladung.

Ob'es immer noch so ist weiss ich momentan nicht aber es war mal Leergewicht des Zugfahrzeugs + ZGG Anhänger bis max 3500 kg bei FS B ohne E
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du darfst anhänger bis 750kg fahren.
Ebenfalls darfst du anhänger fahren die über 750kg zgg haben wenn das gesamtgewicht des zuges 3500kg nicht überschreitet.
Also fährst du leer mit 2400kg darfst noch 1100kg dranhängen.
Bist mit 2995kg voll beladen darfst nur noch 505kg dranhängen.


Wo ich jetzt allerdings überfragt bin ob hier das tatsächliche gewicht zählt das auf dem hänger liegt oder das zgg des anhängers auch wenn er leer ist.
Also ob bei vollbeladenem fahrzeug der leere 750kg klaufix hintendran schon nach BE schreit.



Mit BE darfst du anhänger bis 3500kg ziehen.maximales zgg des zugfahrzeugs darf nicht über 3500kg liegen,zgg des zuges maximal 7000kg
Es gibt noch den entschärften B96 führerschein für die wohnwagenfraktion-weniger gewicht als beim BE,(4250kg zgg)weniger fahrstunden-aber lohnt sich eigentlich nicht.


https://www.tuev-nord.de/de/privatk...in/fuehrerscheinklassen/klassen-b-b96-und-be/

Sitze ich also alleine drin (2400kg) kann ich auch ohne BE 1100KG Hänger ziehen? Mit BE dann quasi auch n 3,5to. Anhänger? Bin dann ja immer noch unter 7to.
 
Bei Gewicht des ZFz 2900kg max ZGG Anhänger 1100kg mit FS B

Mit FS B darfst du bis max 3500kg ZGG Gespann
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt
Quelle TÜV-Süd

Also zGM vom Zugfahrzeug und Anhänger addiert.
Und da dein Ram zGM schon ordentlich was drin stehen hat, kann man da eigentlich keinen Anhänger zGM über 750kg mit FS B dran hängen.

Timing les ich das so raus
 
Wenn das so stimmt dann darfst nichtmal nen 750kg hänger mitnehmen... :shock:

Richtig. Das Thema Anhänger ziehen mit FSk B/BE/B96 hat schon viele "Opfer" gefordert.
;)
. Teils aus kompletter Unwissenheit ("Der Fahrlehrer hat gesagt, ich darf einen 750kg-Anhänger ziehen."), teils aus der etwas verwirrten Beschreibung im Gesetzestext.

Das beste ist, man hat CE, da braucht man sich darum keinen Kopf machen.
;)
:-D
 
Wenn das so stimmt dann darfst nichtmal nen 750kg hänger mitnehmen... :shock:

Ja, klingt tatsächlich komisch.
Eventuell wird bei zGM bis 750kg nur das tatsächlich Gewicht plus zGM Fzg addiert, und nur beide zGM wenn der Anhänger über 750kg.

Also doch ein Fahrlehrer befragen
 
...Ich hab nur den B-Schein, daher darf ich ja sowieso nur 750KG Anhänger ziehen korrekt?

Sofern du den Führerschein nach irgendwas 1999/2000 (weiß jetzt das genaue Stichdatum nicht) gemacht hast, trifft das auf dich zu (Klasse B nur noch bis 3.5 t, Anhängerschein BE extra), falls irgendwann eher, hast du ja den B-Schein bis 7,5t und auch dementsprechend die "Anhängererlaubnis" (da es da noch keine "Anhängerklasse" gab ).

Und ja, den (im Normalfall gut informierten) Fahrlehrer fragen, ist immer richtig. In diesen Fall sollte dir auch nicht so engagierter Fahrlehrer die richtige Antwort geben können.
 
Richtig. Das Thema Anhänger ziehen mit FSk B/BE/B96 hat schon viele "Opfer" gefordert.
;)
. Teils aus kompletter Unwissenheit ("Der Fahrlehrer hat gesagt, ich darf einen 750kg-Anhänger ziehen."), teils aus der etwas verwirrten Beschreibung im Gesetzestext.

Das beste ist, man hat CE, da braucht man sich darum keinen Kopf machen.
;)
:-D

Richtig, mit CE ist man der Probleme ledig. LKW-Fahrpraxis dazu und der Umgang mit dem Gespann sollte nicht schwer fallen.

Gruß
Matthias
 
Ein Anhänger mit nicht mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse darf bei der Klasse B immer mitgeführt werden!! Er ist Führerscheintechnisch nicht existent!
Das bedeutet, dass Du mit Klasse B höchstens einen Zug mit insgesamt 4250 kg zulässiger Gesamtmasse fahren darfst. ( 3500 + 750 = 4250)

Erst wenn der Anhänger mehr als 750 kg z.Gm. hat, musst Du rechnen.
Wie hier schon richtig geschrieben wurde, darf der gesamte Zug dann nicht mehr als 3500 kg zul. Gesamtmasse haben.

Ab 3501 kg wäre es dann Fahren ohne gültige Fahrerlabnis und somit eine Straftat. Folge ist dann ganz sicher der Entzug der Fahrerlaubnis.


Irgendwer schrub: "Frag einen Fahrlehrer", hier hat jetzt einer geantwortet
:-D
 
Oben