Sorry, sollte Forumspolizei heißen.
Achso, okay...
Der Dieseldampfer hat nichts damit zu tun, sollte bloß aufzeigen, wie lange das her ist.
Okay, jetzt versteh ich, wie's gemeint war...
Deine juristischen Kentnisse in Ehren, aber Deine Aussage zweifel ich mehr als an.
Zum einen, siehe den beschriebenen Fall und zum anderen, weil ich auch aus eigener Erfahrung sprechen kann. Nicht wegen Auto, aber trotzdem als Geschädigter.
Darfst Du natürlich anzweifeln, kein Thema, nach 6 Semestern Wirtschaftsrecht ist man allerdings dann doch schon ein wenig vertraut mit allerlei juristischen Sachverhalten. Aber tut auch nicht zwingend was zur Sache., denn am Ende heißt es immer - viel kann, nichts muss... Aus eigener Erfahrung kann ich durchaus auch sprechen, sogar beim Thema Auto, denn ich hab mir schon zweimal meine Auslagen komplett zurückgeholt, weil die Fahrzeugbeschreibung in der Anzeige, wie auch im Folgenden per Mail völlig fern der Realität war. Einmal umsonst von Regensburg nach Flensburg und einmal von Regensburg nach Schwerin gefahren und Mustangs angeschaut.
Ergebnis?
Gefahrene Kilometer x 0,30 Euro Hin- und Rückweg
Verpflegungspauschale > 12 Stunden Abwesenheit
und meine angefallenen Anwaltskosten
Lediglich der Zeitaufwand ist auf Anraten meines Anwalts untergegangen, da ich als Selbstständiger keinen direkten Verdienstausfall oder Urlaubstag als Schaden hätte nachweisen können. Darauf kam es mir aber auch nicht an. Auf das letztliche Gerichtsverfahren hat es keiner der beiden Händler ankommen lassen.
Zum eigentlichen (eigenen) Schaden sollte dann auch noch ein öffentliches Interesse vorliegen.
Wie gesagt, auf einen tatsächlich eingetretenen Schaden kommt es im Grunde nicht an (auch der Versuch ist strafbar) und ein Öffentliches Interesse wird bei gewerbsmäßigem Betrug nur selten verneint. Allerdings wird auch nicht jeder Staatsanwalt Lust und Laune darauf haben, sich mit solch einem Schwabulamumpitz zu befassen. Kann man Glück haben - oder eben auch Pech, da geb ich Dir vollkommen recht, wobei hier der strafrechtliche Aspekt ja erstmal völlig losgelöst vom zivilrechtlichem Aspekt anzusehen ist. Auch zivilrechtlich kann man Glück haben, oder auch Pech - wie immer...
Im Falle einer "beschönigenden" Veräußerungsanzeige sind die anfallenden Telefonkosten, selbst einer Flatrate, noch zu hoch. Von allem anderen Aufwand mal abgesehen.
Das gilt für Dich, für mich, für Hinz und Kunz auf jeden Fall, mit unseren paar Anzeigen, die wir vielleicht mal schalten. Aber bei einem Händler, der das über Jahre so durchzieht und offenkundig dauerhaft täuscht - aber gut, wo kein Kläger, da kein Richter...
Eins wissen wir ja alle -
auf hoher See und vor Gericht...