Gebrauchten RAM vom Händler - sind die Händler hier bekannt?!?

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Egal was der ins Inserat schreibt, eine Anzeige bringt da nichts.
Haben wir hier im Forum doch schon alles durch.
Eine Anzeige kann nur von einem Geschädigten gestellt werden.
Und damit er ein Geschädigter ist, muss er den Bock erstmal kaufen.
So weit wollte hier bisher noch keiner gehen, damit er eine Anzeige wegen Betruges machen kann.
 
Solange im Inserat steht : " Irrtümer und Fehler vorbehalten" wirst Du ihn schlecht dran kriegen.
damit ist m.E. nach auch die Prospekthaftung ausgehebelt.
Damit hast Du allerdings recht...
 
Egal was der ins Inserat schreibt, eine Anzeige bringt da nichts.
Haben wir hier im Forum doch schon alles durch.
Eine Anzeige kann nur von einem Geschädigten gestellt werden.
Und damit er ein Geschädigter ist, muss er den Bock erstmal kaufen.
So weit wollte hier bisher noch keiner gehen, damit er eine Anzeige wegen Betruges machen kann.
Das stimmt so nicht... Um Geschädigter zu sein, muss man so einen Bock natürlich nicht erst kaufen, es reicht schon, die Absicht zu haben. Wenn einem dann Kosten entstehen, zum Beispiel für eine völlig sinnlose Besichtigung (manche fahren ja dann auch schon mal ein paart hundert Kilometer), kann man diese Kosten natürlich auf zivilrechtlichem Wege, völlig unabhängig von der Strafverfolgung, geltend machen.

Was überhaupt nicht stimmt ist, dass man selbst Geschädigter sein muss, um überhaupt eine Betrugsanzeige zu stellen. Es reicht allein das vermeintliche Wissen eines Betruges oder Betrugsversuches.

Und wenn man es denn ganz rechtssicher machen will, also ohne sich selbst der Gefahr einer Verleumdung, üblen Nachrede oder des Vortäuschens einer Straftat schuldig zu machen, erstattet man nicht Anzeige bei der Polizei gegen XYZ, sondern umfasst den Sachverhalt schriftlich/mündlich gegenüber der Staatsanwaltschaft mit der "Bitte um Prüfung auf strafrechtliche Relevanz".

Der von RAM-Flo vorgebrachte Passus mag eine Weile als Schutz für den Händler herhalten, bei einem findigen Staatsanwalt allerdings, endet dieser dann auch nach dem 3., 4. oder 5. mal... Ein Verstoß im Sinne des Wettbewerbsrechts würde man zumindest schon nachweisen können...
 
@ NeoNeo, Du darfst das gerne so durchexerzieren, dann wirst Du sehen, was passiert.

Im Forum haben wir das durch, inkl. Beratung durch die „Forumspolizei“.
Und zwar lange bevor Du Deinen Dieseldampfer erworben hast.
Da musst Du tief suchen gehen.
 
@ NeoNeo, Du darfst das gerne so durchexerzieren, dann wirst Du sehen, was passiert.

Im Forum haben wir das durch, inkl. Beratung durch die „Dorfpolizei“.
Und zwar lange bevor Du Deinen Dieseldampfer erworben hast.
Da musst Du tief suchen gehen.
Hab ich weder Lust noch Laune - und auch gar keinen Anreiz für. Mein Dicker ist unfallfrei und der Nächste wird es mit Sicherheit auch sein, einfach weil ich (persönlich) lieber ein paar Scheine mehr hinlege und mir dafür so einen Affenzirkus erspare. Aber wäre ich jetzt krampfhaft auf der Suche nach einem "günstigen" Gebrauchten, würde es mir schon stinken, quer durch Deutschland zu gurken, um mir ein verschwiegenen Unfaller nach dem nächsten anzuschsauen. Dann würde ich mir das eventuell sogar überlegen, wobei - eine - einzelne Anzeige (besser gesagt Prüfbitte bei der Stawa), wie oben schon angemerkt, eben nicht allzu viel bringt. Da müssen schon 3, 4 oder 5 Leute mitspielen und das wird eben nicht passieren.

Nun weiß ich nicht, ob es an der bereits späteren Tageszeit liegt, aber mir erschließt sich gerade nicht so recht, was das mit meinem ehemaligen Dieseldampfer zu tun hat, was Ihr hier themenbezogen dahingehend schon so durch habt oder wie ich das mit der Dorfpolizei zu verstehen habe...

Was ich aufgezeigt habe, ist lediglich ein Weg, den man bestreiten könnte - wenn man es denn darauf ankommen lassen wollen würde. Auf juristischer Sachebene war Deine Aussagen oben nun mal mehr oder weniger falsch, ich wollt's nur richtigstellen...
;)
 
Sorry, sollte Forumspolizei heißen.

Der Dieseldampfer hat nichts damit zu tun, sollte bloß aufzeigen, wie lange das her ist.

Deine juristischen Kentnisse in Ehren, aber Deine Aussage zweifel ich mehr als an.
Zum einen, siehe den beschriebenen Fall und zum anderen, weil ich auch aus eigener Erfahrung sprechen kann. Nicht wegen Auto, aber trotzdem als Geschädigter. Zum eigentlichen (eigenen) Schaden sollte dann auch noch ein öffentliches Interesse vorliegen.

Im Falle einer "beschönigenden" Veräußerungsanzeige sind die anfallenden Telefonkosten, selbst einer Flatrate, noch zu hoch. Von allem anderen Aufwand mal abgesehen.
 
Sorry, sollte Forumspolizei heißen.
Achso, okay...

Der Dieseldampfer hat nichts damit zu tun, sollte bloß aufzeigen, wie lange das her ist.
Okay, jetzt versteh ich, wie's gemeint war...
:thumbup:


Deine juristischen Kentnisse in Ehren, aber Deine Aussage zweifel ich mehr als an.
Zum einen, siehe den beschriebenen Fall und zum anderen, weil ich auch aus eigener Erfahrung sprechen kann. Nicht wegen Auto, aber trotzdem als Geschädigter.
Darfst Du natürlich anzweifeln, kein Thema, nach 6 Semestern Wirtschaftsrecht ist man allerdings dann doch schon ein wenig vertraut mit allerlei juristischen Sachverhalten. Aber tut auch nicht zwingend was zur Sache., denn am Ende heißt es immer - viel kann, nichts muss... Aus eigener Erfahrung kann ich durchaus auch sprechen, sogar beim Thema Auto, denn ich hab mir schon zweimal meine Auslagen komplett zurückgeholt, weil die Fahrzeugbeschreibung in der Anzeige, wie auch im Folgenden per Mail völlig fern der Realität war. Einmal umsonst von Regensburg nach Flensburg und einmal von Regensburg nach Schwerin gefahren und Mustangs angeschaut.

Ergebnis?
Gefahrene Kilometer x 0,30 Euro Hin- und Rückweg
Verpflegungspauschale > 12 Stunden Abwesenheit
und meine angefallenen Anwaltskosten

Lediglich der Zeitaufwand ist auf Anraten meines Anwalts untergegangen, da ich als Selbstständiger keinen direkten Verdienstausfall oder Urlaubstag als Schaden hätte nachweisen können. Darauf kam es mir aber auch nicht an. Auf das letztliche Gerichtsverfahren hat es keiner der beiden Händler ankommen lassen.
Zum eigentlichen (eigenen) Schaden sollte dann auch noch ein öffentliches Interesse vorliegen.
Wie gesagt, auf einen tatsächlich eingetretenen Schaden kommt es im Grunde nicht an (auch der Versuch ist strafbar) und ein Öffentliches Interesse wird bei gewerbsmäßigem Betrug nur selten verneint. Allerdings wird auch nicht jeder Staatsanwalt Lust und Laune darauf haben, sich mit solch einem Schwabulamumpitz zu befassen. Kann man Glück haben - oder eben auch Pech, da geb ich Dir vollkommen recht, wobei hier der strafrechtliche Aspekt ja erstmal völlig losgelöst vom zivilrechtlichem Aspekt anzusehen ist. Auch zivilrechtlich kann man Glück haben, oder auch Pech - wie immer...
^^



Im Falle einer "beschönigenden" Veräußerungsanzeige sind die anfallenden Telefonkosten, selbst einer Flatrate, noch zu hoch. Von allem anderen Aufwand mal abgesehen.
Das gilt für Dich, für mich, für Hinz und Kunz auf jeden Fall, mit unseren paar Anzeigen, die wir vielleicht mal schalten. Aber bei einem Händler, der das über Jahre so durchzieht und offenkundig dauerhaft täuscht - aber gut, wo kein Kläger, da kein Richter...

Eins wissen wir ja alle - auf hoher See und vor Gericht...
:D
 
Aber darum geht es ja im Grunde gar nicht. Geht ja nur darum, dass ich es schon geil fände, wenn man solchen Händlern mal einen Denkzettel verpassen könnte... Und ja, könnte man, selbst der Aufwand wäre gar nicht so extrem hoch - im Ergebnis bleibe das Ganze aber offen und wer will sich schon ewig mit solchen Nullnummern beschäftigen, wenn man dann eben doch nicht zu 100% weiß, was am Ende bei rauskommt.

Bei meiner Mustangsuche war es auch so, dass mir erst nach dem 3. sinnlosen Besichtigungstermin so langsam der Kragen geplatz ist. Die letzten zwei Händler mussten dann eben für bluten. Wäre es vor Gericht gegangen, hätte es so oder auch so ausgehen können... Hier aber eben auf zivilrechtlichem Wege...
 
Bei unseren Gesetz ist alles vergebene Liebesmüh...

Ich habe eine sehr gute Freundin mittlerweile, die hat bei den Saftladen in Isernhagem unwissentlich gekauft. Von einem Unfall wurde ihr zwar berichtet, allerdings nur von einen kleinen Rempler beim parken, dabei war die Kiste vorne komplett matsche.

Das ganze geht jetzt seit ZWEI Jahren hin und her, im Oktober soll endlich mal die Verhandlung vor Gericht sein. Der Richter wird erst einmal einen Vergleich vorschlagen, laut der Anwältin der Geschädigten. Wird der Vergleich dann angenommen, ist die Sache für den Kameltreiber vom Tisch, und beim nächsten kann er das selbe Spiel wieder machen... Wirklich aktenkundig soll er dabei nicht werden, dass ist der Trick hinter dem ganzen.
 
Von einem Unfall wurde ihr zwar berichtet, allerdings nur von einen kleinen Rempler beim parken, dabei war die Kiste vorne komplett matsche.
Das ist leider das übliche Spielchen. Wenn es dann noch verschwurbelt so im Kaufvertrag landet, stehen die Chancen tatsächlich mehr als schlecht.
Das ganze geht jetzt seit ZWEI Jahren hin und her, im Oktober soll endlich mal die Verhandlung vor Gericht sein.
Ich schmeiß mich weg, haben sich die Richter abgesprochen...? Bei mir steht auch Anfang Oktober ne Verhandlung an, Geschichte geht seit anderthalb Jahren hin und her...
:D
:D
:D


(Beweis schicke ich bei Bedarf gern per PN)
;)
 
Um mal wieder zum Thema zu kommen, auch wenn es nichts mit den 3 im Eingangspost benannten Händlern zu tun hat - Auto Peter in Nordhausen würde ich auch noch empfehlen. Ist allerdings mehr Jeep als RAM-Händler und scheint meist nur 1 oder 2 neue RAM's vor Ort zu haben (war zumindest bei meinem Besuch der Fall). Neben dem Zehnfachen an Jeep's. Aber wo neue RAM's verkauft werden, fallen auch gelegentlich Gebrauchte ab und so wie ich die Herren dort einschätze, nehmen die definitiv keinen Schrott in Zahlung, erst recht keine gebrauchten Unfallkisten... Wer's nicht ganz so eilig hat, ich würde bei Bedarf einfach mal anrufen und anfragen, ob demnächst ne Inzahlungnahme im Raum steht...
h.b.c. walldürn

US-Motors Hannover

US-Importe Seemeyer & Schmidt
Na ja, wenn man sich mal die Bewertungen so durchliest - und - die Gegenreaktionen, da spräche für mich schon einiges dagegen dort zu kaufen...
;)
 
Ich habe damals den Fehler gemacht und bei Seemeyer&Schmidt gekauft und kann wirklich nur vor dem Händler warnen
 
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