Fahrtenbuch-/Nachweispflicht bei Firmenzulassung (Handel)

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...Deswegen, steht in meinem KFZ Schein Zugmaschine, das geht heute aber auch kaum noch :oops:

Im Schein vom RAM ? Aber was bringt das für Vorteile ? Über 7,5 t bist du nicht und mit der Nutzlast müsstest du auch relativ weit runter,obwohl Nutzlast könnte noch gehen.Und mit Anhänger am Sonntag ist´s auch mit ´ner Zugmaschine Essig.
:?:
 
Im Schein vom RAM ? Aber was bringt das für Vorteile ? Über 7,5 t bist du nicht und mit der Nutzlast müsstest du auch relativ weit runter,obwohl Nutzlast könnte noch gehen.Und mit Anhänger am Sonntag ist´s auch mit ´ner Zugmaschine Essig.
:?:

Eben nicht Zugmaschine und Anhänger ist auch am Wochenende erlaubt :mrgreen: :mrgreen:

Zl. Gesamtgewicht ist bei meinem 1500er als Zugmaschine 3,49 to.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo, wer hat Erfahrungen mit der Zulassung eines RAMs als Firmenwagen bzgl. den Vorschriften der Gewerbeaufsicht zur Führung von Fahrtennachweisen bei LKW bis 3,5t gemacht?
Da wir seitens der Gewerbeaufsicht als Handelsunternehmen klassifiziert werden zieht hier leider nicht die "Handwerkerregelung". Unsere Transporter (Peugeot Boxer) habe ich nach Pol.kontrolle und anschwärzen bei der Gew.aufsicht
:evil:
jetzt auf 2,799t ablasten lassen um dem Papierkram zu entgehen - beim RAM wird das wohl knapp... Gibts da Erfahrungen/Tipps oder einen Fred? (habe nur Infos zur 1%-Regelung gefunden aber darum gehts nicht).
Gruß Bernd

Zurück zur ursprünglichen Frage! I
Sorry, aber ich verstehe hier das ganze ausschweifende Gedöns nicht was zudem völlig an seiner Frage vorbei war. :roll:
Egal wann, egal ob leer oder womit auch immer beladen, völlig egal ob als Handwerker oder privat, ein Fahrzeug unter 3,5t zul. GG kann er immer ohne Fahrtenschreiber fahren. Da sein Dodge max. 3,49t zul. GG hat braucht er keinen Fahrtenschreiber. Der ganze Bürokratenunsinn fängt erst dann an, wenn er durch einen Anhänger über 3,5t zul. GG kommt.
 
Zurück zur ursprünglichen Frage! I
Sorry, aber ich verstehe hier das ganze ausschweifende Gedöns nicht was zudem völlig an seiner Frage vorbei war. :roll:
Egal wann, egal ob leer oder womit auch immer beladen, völlig egal ob als Handwerker oder privat, ein Fahrzeug unter 3,5t zul. GG kann er immer ohne Fahrtenschreiber fahren. Da sein Dodge max. 3,49t zul. GG hat braucht er keinen Fahrtenschreiber. Der ganze Bürokratenunsinn fängt erst dann an, wenn er durch einen Anhänger über 3,5t zul. GG kommt.


Karsten hat eine Seite vorher geschrieben, dass ab 2,8t manuell LuRz dokumentiert werden müssen!!
Auch der Themenstarter hat ja geschrieben dass er seinen Transporter deshalb abglastet hat, weil er nicht unter die von mir geposteten Ausnahmen fällt!!! Er handelt mit Waren!!
 
Das ist richtig, ab 2,8t gilt ein Fahrzeug als LKW und ist bei gewerblichen Fahrten Fahrtenbuchpflichtig - und zwar dieses Fahrtenschreiber-Ersatzbuch mit den Strichen für Lenk- und Ruhezeiten.

So, ob es da Ausnahmen für Handwerker, etc. gibt. Keine Ahnung, aber sicherlich denkbar - einfache Lösungen sind nicht in der deutschen Bürokratie üblich
 
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Ganz aktuell zum Thema Tachographenpflicht ist in der Europäischen Union eine Entscheidung gefallen.

- Digitale Fahrtenschreiber sind Pflicht für gewerblich genutzte Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.
- Die Pflicht gilt ab einem Radius von 100km rund um den Betriebssitz. Bislang waren es 50km.
- Baustellenfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen sind innerhalb von 100km ausgenommen, wenn sie Geräte transportieren , die der Fahrer zur Arbeit braucht.

Abgewendet wurde somit die Tachographenpflicht für Fahrzeuge ab 2,8 Tonnen, welche ursprünglich von der EU erwogen wurde.

Und nach wie vor gilt es immer schön den Unterschied zwischen Fahrtenbuch und Fahrtenschreiber, also zwischen Steuer und Verkehr, zu beachten.
 
Was lachhaft ist, bestimmst nicht Du, sondern die Eurokraten.

Wenns nach denen gegangen wäre, hätten wir den Fahrtenschreiber auch bei Handwerkern, ab 2,8 to und einem Aktionsradius größer 100 km.
Bisher waren es 3,5 to und 50 km Aktionsradius.
Die Innungen und Handwerksverbände wollen 3,5 to und 150 km um Bürokratie abzubauen. Selbst der Stäuber (der ja das Amt für Bürokratieabbau unter sich hat) hält den Vorstoß der Eurokraten
für daneben.

Meines Wissens ist eine endgültige Regelung noch nicht getroffen, so dass für Handwerker nachwievor noch 3,5 to und 50 km zählt.

Ganz aktuell zum Thema Tachographenpflicht ist in der Europäischen Union eine Entscheidung gefallen.

- Digitale Fahrtenschreiber sind Pflicht für gewerblich genutzte Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.
- Die Pflicht gilt ab einem Radius von 100km rund um den Betriebssitz. Bislang waren es 50km.
- Baustellenfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen sind innerhalb von 100km ausgenommen, wenn sie Geräte transportieren , die der Fahrer zur Arbeit braucht.

Abgewendet wurde somit die Tachographenpflicht für Fahrzeuge ab 2,8 Tonnen, welche ursprünglich von der EU erwogen wurde.

Und nach wie vor gilt es immer schön den Unterschied zwischen Fahrtenbuch und Fahrtenschreiber, also zwischen Steuer und Verkehr, zu beachten.

Dann wird das ja wohl in der nächsten Ausgabe vom Deutschen Handwerksblatt stehen und die Handwerkskammern sich wieder für den tollen Erfolg rühmen, auch wenns 50 km weniger sind, wie gewünscht. Aber fast wäre der Wunsch nach Änderung ja komplett in die Hose gegangen.

Mit der jetzigen Entscheidung kann ich sehr gut leben.
 
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Ich hab das zwischenzeitlich mal beim Gewerbeaufsichtsamt angefragt und nun kommt das, was man gemeinhin als klassisches Eigentor bewerten kann... :cry:

Vorgeschichte (weil entscheidend): meine Firma ist ein "Mischbetrieb" (Handwerk/Handel) und war bis mitte 2013 mit 50% Handwerksanteil und 50% Handelsware bei den Kammern angemeldet (da gabs bei Kontrollen jahrelange nie Probleme mit unseren 3,5t Lieferfhrzgn). Da in unserem Bereich die HWK-Beiträge deutlich höher als die IHK-Beträge sind, habe ich eben mitte 2013 die Anteile auf 30% Handwerk und 70% Handel bei den Kammern geändert (spart so knapp 1000 Eus im Jahr). Diese Änderung wird aber scheinbar auch seitens der Kammern an die GA gemeldet... (oder die NSA hats weitergeleitet
:-D
)

Aus diesem Grund sind wir jetzt "überwiegend" Handelsbetrieb und somit müssen bei Fahrzeugen ab 2,8t zul. Gesamtgewichts Lenk- und Ruhezeiten nachgewiesen werden. Dies gilt für jedes Fahrzeug das auf die Firma (GmbH) zugelassen ist selbst wenn man freiwillig 99% Privatanteil als Geschäftsführer angeben würde.

Ich weiß nicht, ob das in anderen Regionen oder Bundesländern ähnlich gehandhabt wird, daher sicherheitshalber der Tipp an alle die auch mit Firmenzulassung im Handel tätig sind, einfach mal bei der zuständigen Gewerbeaufsicht anfragen.

Ich werde meinen Ram dann wohl doch privat anmelden.

Gruß Bernd
 
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