Fahrtenbuch-/Nachweispflicht bei Firmenzulassung (Handel)

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Wenn der RAM auf ne GmbH zugelassen ist muss das noch lange nichts über den Fahrzeugführer Aussagen, eine mitbenutzer Vereinbarung reicht, solltest du kein anderes Fahrzeug in deinem Privatbesitz haben unterliegt es aber der 1% Regel und muss versteuert werden.Aber lenk und Ruhezeiten bei nem PKW RAM sind lachhaft.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Aber lenk und Ruhezeiten bei nem PKW RAM sind lachhaft.


Was lachhaft ist, bestimmst nicht Du, sondern die Eurokraten.

Wenns nach denen gegangen wäre, hätten wir den Fahrtenschreiber auch bei Handwerkern, ab 2,8 to und einem Aktionsradius größer 100 km.
Bisher waren es 3,5 to und 50 km Aktionsradius.
Die Innungen und Handwerksverbände wollen 3,5 to und 150 km um Bürokratie abzubauen. Selbst der Stäuber (der ja das Amt für Bürokratieabbau unter sich hat) hält den Vorstoß der Eurokraten
für daneben.

Meines Wissens ist eine endgültige Regelung noch nicht getroffen, so dass für Handwerker nachwievor noch 3,5 to und 50 km zählt.
 
Danke für eure Tipps und Hinweise, aber es scheint da vermutlich auch ganz unterschiedliche Handhabungen seitens der Behörden in den Bundesländern oder sogar in einzelnen Städten zu geben - ich werd mir jetzt einfach mal den Spaß machen und das in einem möglichst mehrseitigen Schreiben bei den zuständigen Behörden hier vor Ort anfragen :redhotevil:
Wie gesagt, es geht mir ja nicht um eine 1%-Regelung (wenn ich ein Steuersparmodell fahren will müsste es wohl ein Elektro-Smart sein :mrgreen: ), sondern um die Vermeidung von Fahrtenbuchschreibereien. Die können doch meine Fahrstrecken mittels Handyortung bei der NSA abfragen...
:-D
 
Nun meine Infos:

Ein mir bekannter Polizist sagte mir, dass ein Fahrtenbuch/Kontrollgerät nur verwendet werden muss,
wenn gewerblicher Güterverkehr stattfindet.
Gewerblicher Güterverkehr wäre aber nur die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern
also der Transport von Gütern gegen Entgeld für Andere, also Speditionsleistungen.
Dafür spricht ja auch, das Kontrollen durch die BAG erfolgen, und die interessiert nur gewerblicher Güterverkehr.

Ich transportiere keine Güter...schon mal gar nicht für andere, sondern ziehe einen 3 t Küchenanhänger hinter mir her!
 
Wenn ein Künstler etwas ausliefert ohne für den Transport Geld zu verlangen, wie sieht es dann aus?
 
Wenn ich bis hier alles richtig verstanden habe; bis 3,5t, sprich Dodge ohne Anhänger, dann kein Nachweis der Lenk und Ruhezeiten. Zudem stand irgendwo, Stichwort Hundehütte, selber hergestellt = kein Nachweis der Lenk und Ruhezeiten.
Hoffentlich stimmt das so!?
Selber Künstler! :roll:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn ich bis hier alles richtig verstanden habe;

Nee, falsch verstanden!!!

Fahrtenbuch ist das Ding, das man penibelst führen muß, wenn man sich um die 1%-Versteuerung drücken will.

Fahrtenschreiber ist das elektronische Teil, dass im Auto eingebaut sein muß, wenn du speditionsähnlich durch die Gegend fährst.

Am Beispiel des Handwerkers. Wenn ich im Sprinter ein Gartenhaus drin liegen hab und bau das beim Kunden auf, brauch ich keinen Fahrtenschreiber, weil unter 3,5 to und Handwerker.
Wird das Gartenhaus allerdings von einem Spediteur mit dem Sprinter ausgeliefert und ich komm später, dann braucht der Spediteur einen Fahrtenschreiber.

In Deinem Fall, ist der Transport doch ganz easy. Auch wenn Du Künstler bist, ist das ja wohl eindeutig Handwerk. Und wenn du dann noch das Waldmopped hinten drauf hast, um beim Kunden, am fast fertigen Rohling noch indiviuelle Änderungen zu tätigen, ist das kein Ding.

Und die Geschichte mit dem Fahrtenbuch und der 1%-Regelung, besprichst du am besten mit deinem Steuerberater. Aber auch der wird dir vermutlich keine rechtssichere Auskunft geben können, weil der Finanzprüfer bei einer Betriebsprüfung einen nicht unerheblichen Spielraum hat.
Solltest du dich für ein Fahrtenbuch entscheiden, mußt du damit rechnen, wenn du ansonsten eine super Buchführung hast und er darin nichts findet (und seine Quote nicht erfüllt) dass er sich auf das Fahrtenbuch stürzt. Und da wird er immer was finden und dann kostet es Geld.
 
Habe mal das rauskopiert, und auf "Forumrelevanz" gekürzt!


Fahrer die Lenk und Ruhezeiten nachweisen müssen:
1.
von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, ....


.....schnipp


Absatz 1 findet keine Anwendung auf
1.
Fahrzeuge, die in § 18 genannt sind,
2.
Fahrzeuge, die in Artikel 3 Buchstabe b bis i der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 genannt sind,
3.
Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, verwendet werden, soweit das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt,
3a.
Fahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern, die im Betrieb, dem der Fahrer angehört, in handwerklicher Fertigung oder Kleinserie hergestellt wurden oder deren Reparatur im Betrieb vorgesehen ist oder durchgeführt wurde, verwendet werden, soweit das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt,
4.
Fahrzeuge, die als Verkaufswagen auf öffentlichen Märkten oder für den ambulanten Verkauf verwendet werden und für diese Zwecke besonders ausgestattet sind, soweit das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt, und
 
Nee, falsch verstanden!!!

Fahrtenbuch ist das Ding, das man penibelst führen muß, wenn man sich um die 1%-Versteuerung drücken will.

Fahrtenschreiber ist das elektronische Teil, dass im Auto eingebaut sein muß, wenn du speditionsähnlich durch die Gegend fährst.

Am Beispiel des Handwerkers. Wenn ich im Sprinter ein Gartenhaus drin liegen hab und bau das beim Kunden auf, brauch ich keinen Fahrtenschreiber, weil unter 3,5 to und Handwerker.
Wird das Gartenhaus allerdings von einem Spediteur mit dem Sprinter ausgeliefert und ich komm später, dann braucht der Spediteur einen Fahrtenschreiber.

In Deinem Fall, ist der Transport doch ganz easy. Auch wenn Du Künstler bist, ist das ja wohl eindeutig Handwerk. Und wenn du dann noch das Waldmopped hinten drauf hast, um beim Kunden, am fast fertigen Rohling noch indiviuelle Änderungen zu tätigen, ist das kein Ding.

Und die Geschichte mit dem Fahrtenbuch und der 1%-Regelung, besprichst du am besten mit deinem Steuerberater. Aber auch der wird dir vermutlich keine rechtssichere Auskunft geben können, weil der Finanzprüfer bei einer Betriebsprüfung einen nicht unerheblichen Spielraum hat.
Solltest du dich für ein Fahrtenbuch entscheiden, mußt du damit rechnen, wenn du ansonsten eine super Buchführung hast und er darin nichts findet (und seine Quote nicht erfüllt) dass er sich auf das Fahrtenbuch stürzt. Und da wird er immer was finden und dann kostet es Geld.


Sorry! Ich ändere das! Habe das Buch für Lenk und Ruhezeiten mit den Strichen hochruntergeradehoch etc gemeint!!! :oops:


.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Haltet euch mal nicht an den 3.5t fest.
Die Grenze liegt bereits bei 2.8t ! Es ist lediglich eine Erleichterung zwischen 2.8 und 3.5t zGG dahingehend, dass man erst ab 3.5t per EU-Kontrollgerät aufzeichnen muß, zwischen 2.8 und 3.5t geht das auch wahlweise per manuellen Kontrollblättern.
Bitte nicht vergessen, es müssen auch die Nachweise der letzten 28 Tage mitgeführt werden, auch für die Tage an denen kein Fahrzeug geführt wurde. Für die Tage ohne Fahrteinsatz muß VOR der nächsten Fahrt ein maschinengeschriebener Nachweis ausgestellt werden in dem erklärt wird was der Fahrer an diesen Tagen gemacht hat (z.B. Bürodienst, Urlaub, etc).
Handwerkerregelung geht übrigens bis 7.5t zGG.
Über 7.5t zGG gibt es dann überhaupt keine Ausnahmen mehr, da braucht dann auch das private Wohnmobil etc. ein EU-Kontrollgerät und die Lenk-und Ruhezeiten sollten penibelst eingehalten werden.
 
Und die Geschichte mit dem Fahrtenbuch und der 1%-Regelung, besprichst du am besten mit deinem Steuerberater. Aber auch der wird dir vermutlich keine rechtssichere Auskunft geben können, weil der Finanzprüfer bei einer Betriebsprüfung einen nicht unerheblichen Spielraum hat.
Solltest du dich für ein Fahrtenbuch entscheiden, mußt du damit rechnen, wenn du ansonsten eine super Buchführung hast und er darin nichts findet (und seine Quote nicht erfüllt) dass er sich auf das Fahrtenbuch stürzt. Und da wird er immer was finden und dann kostet es Geld.

Bei mir keine 1% Regelung und kein Fahrtenbuch, da LKW!
Aber nur weil ich zwei Dodge und den Cherokee und den Buggy auf mich angemeldet habe, und nur der ganz Dicke aufs Geschäft läuft!

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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Über 7.5t zGG gibt es dann überhaupt keine Ausnahmen mehr, da braucht dann auch das private Wohnmobil etc. ein EU-Kontrollgerät und die Lenk-und Ruhezeiten sollten penibelst eingehalten werden.

Stimmt auch nicht ganz, denn ein LKW in der Landwirtschaft im Umkreis von 100km zu Beförderung der eigenen Güter benötigt keine Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten! Es ist einfach alles verwirrend!
 
Moin

Ich bin ja noch nicht lange hier, aber ich finde es Wahnsinn, wieviel Seiten es hier gibt über das Thema.
Es ist einfach traurig in Deutschland ( bin Unternehmer ) das hier vom Staat gemacht werden kann was er will.
Mein dodge ist eingetragen als LKW, FA sagt PKW .......Warum? Irgendwann brauch man sein Auto nirgendwo mehr vorführen außer beim FA und die sagen dann was man da fährt und suchen den größt möglichen Steuersatz raus und fertig.
Hauptsache den kleinen Bürger und den kleinen Unternehmer das Geld aus der Tasche ziehen.
Alles muß nach EU laufen, außer die Fahrverbote etc. läuft nach den Bundesländern .

Traurig das man hier wohnt und Leute beschäftigt und man bekommt nur einen auf den Deckel von den Beamten!

Na ja so, nun ab in den Dodge und ne Runde fahren.......dann geht's einem wieder besser
:-D
 
Stimmt auch nicht ganz, denn ein LKW in der Landwirtschaft im Umkreis von 100km zu Beförderung der eigenen Güter benötigt keine Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten! Es ist einfach alles verwirrend!

Richtig,und privat (privater LKW auf Privatperson angemeldet) ist man nicht verpflichtet die LuRZ nachzuweisen.Egal welche Tonnage.Ein Kumpel (der sammelt LKW´s aus DDR-Zeiten)fährt ´nen Tatra 815 Schwerlastzugmaschine (knapp über 20t).Er braucht def. keinen Nachweis (hat zwar Fahrtenschreiber drin,nutzt ihn auch,aber freiwillig und zur eigenen Sicherheit,z.B. als Nachweis bei ´nem Unfall,wegen Geschwindigkeit,etc.).Und das Gute an der Sache ist,das Teil fällt nicht unter´s Sonntagfahrverbot.
 
Habe mal das rauskopiert, und auf "Forumrelevanz" gekürzt!


Fahrer die Lenk und Ruhezeiten nachweisen müssen:
1.
von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, ....


.....schnipp


Absatz 1 findet keine Anwendung auf
1.
Fahrzeuge, die in § 18 genannt sind,
2.
Fahrzeuge, die in Artikel 3 Buchstabe b bis i der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 genannt sind,
3.
Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, verwendet werden, soweit das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt,
3a.
Fahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern, die im Betrieb, dem der Fahrer angehört, in handwerklicher Fertigung oder Kleinserie hergestellt wurden oder deren Reparatur im Betrieb vorgesehen ist oder durchgeführt wurde, verwendet werden, soweit das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt,
4.
Fahrzeuge, die als Verkaufswagen auf öffentlichen Märkten oder für den ambulanten Verkauf verwendet werden und für diese Zwecke besonders ausgestattet sind, soweit das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt, und

steht ja alles drin =D> , Handwerker welche als Dienstleister Ihres Handwerkes arbeiten führen KEINEN nachweis über Lenk und Ruhezeiten, Fahrtenbuch sollte man führen sonst kann das Finanzamt einen Geldwerten Vorteil unterstellen wenn der Handwerker kein weiteres eigenes Auto besitzt, somit 1% Regelung, tut auch nicht weh, es wird ja nur ein Prozent des Listenpreises über die Lohnsteuer berechnet, dann brauchste auch kein Fahrtenbuch.
 

So sieht´s aus,und dieser Absatz trifft zu:
"Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache des zGG beträgt,..."

Auf die Ladefläche kann er zusätzlich zu den drei Ballastgewichten a 3 t (die aber nicht als Ladung zählen) noch 1,5 t laden ,und das liegt unter der Grenze des 0,4 fachen des zGG.
 
So sieht´s aus,und dieser Absatz trifft zu:
"Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache des zGG beträgt,..."

Auf die Ladefläche kann er zusätzlich zu den drei Ballastgewichten a 3 t (die aber nicht als Ladung zählen) noch 1,5 t laden ,und das liegt unter der Grenze des 0,4 fachen des zGG.

Deswegen, steht in meinem KFZ Schein Zugmaschine, das geht heute aber auch kaum noch :oops:
 
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