FA zweifelt LKW offener Kasten an...?

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tja .. wohl mal wieder wie schon beim grillen besprochen .. willkür und finanzamt abhängig ... schitt
 
flächen bzw. längenberechnung wirklich keine probleme geben ...

au mann, genau daß ist aber laut Gesetz das Entscheidende !!!!!!!!!!1
Ob 300 oder 100kg Zuladung interessiert überhaupt nicht. Alles anfechtbar.
Im Gesetz steht das Flächenverhältnis, begreift das soch bitte mal.
UNd was die Ladeverlängerung betrifft, so ist das eher unnormal, daß das als verlängerte Laderfläche anerkannt wird, da die Fläche auch nicht eingetragen ist.
Es gibt tausende FAs und genauso viel Willkür !
 
ja felix, ich habs begriffen .. aber was machste mit der engstirnigkeit und der willkür der fa-ämter???

momentan reden wir ja eh in meiner angelegenheit von "ungelegten eiern" aber ich könnt mir das gut vorstellen das die auf das gewicht los gehen ... woher sollte sonst der sinn des schreibens des finanzamtes herkommen???

steht doch eindeutig drin: LKW OFFENER KASTEN

drum, warten wirs mal ab wie sich dieser herr bei der begutachtung benimmt ...

ich werd einfach mal ne ladung styropor draufschmeissen .. dann bin ich wenigstens nicht überladen
;)
:mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
jaja, aber dann will er womöglich noch ne auflastung von mir ... nenene, lieber was "voluminöses leichtes"
 
Richtig, dazu musst Du aber einen "Bed-Extender" auf die Klappe stellen.
Das ist im Prinzip nix weiter als ein Gitterrahmen für die Ladeklappe, der
die Ladefläche nach hinten verlängert:


ready-ramp-bed-extender-9.jpg

Sorry, aber das halte ich für ausgemachten Quatsch. Wo soll das denn geregelt bzw. vorgeschrieben sein? - Solange der Extender nicht verschweist ist, gilt der doch lediglich als LADUNG!!!

Daß so ein Extender äußerst sinnvoll ist, um die restliche Ladung sicher(er) zu transportieren ist ja eh klar.
 
...
Sorry, aber das halte ich für ausgemachten Quatsch. ...


Habe ich anfangs auch!

Bis es den Wuppertaler Navara-Fahrern an den Steuer-Kragen ging und irgendwann
irgendwer mit dem Ding beim FA aufkreuzte.

Die gewerblichen Nutzer fuhren danach reihenweise damit beim FA vor!
 
Dann weckt hier bitte keine schlafenden Hunde.

Liegt dann wohl doch im Ermessen des einzelnen FA

Die gleiche Regelung gilt ja schließlich für alle Nutzfahrzeuge, heißt auch für meine 19 + 26 to. Kipper.

Ich seh das so wie Ram-Archer. Ist entweder Ladung oder Hilfsmittel zur Ladungssicherung, aber nicht fester Bestandteil des Fahrzeugs, also auch nicht der Ladefläche
 
servus,

also wenn dein Dodge mit einem Gesamtgewicht von 3,49 to eingetragen ist dan kannst du das im Landkreis LL und´STA vergessen mit der LkW zulassung. das erste was die machen die schicken dich zur LKW Waage in STA zur BayWA in LL zum Riepel und dann kommt ein Lehrgewicht von ca 3200 bis 3400 kg raus und damit bist du bei dennen mit der LKW Zulasung aus dem rennen. es gibt nur ein möglichkeit und das ist auflastung.
3,49 to : endweder du fährst immer überladen rum und wenn die jungs des auf A96 gemerkt haben dann bist du für die ein gefundenes fressen, ich kann davon ein lied singen.

gruß michi
 
P.S. beim kauf hat man mir gleich gesagt ich soll das ding vernünftig anmelden dann hab ich auch mit polizei und finanzamt keine probleme und ich hab noch keine gehabt. Mit meinem letzen pick up´s war das auch immer so ein hin und her.
die nachteile sind halt 80 km/h aber weißt ja selber A96 immer dicht und in Österreich Go Box. Und wenn die ösis spitz bekommen das du 3,49to hast und in wirklichkeit mehr hast dann stehst erstmal aufn parkplatz und zahlst 500 € ersatzmaut. war alles schon dar.
 
schicken dich zur LKW Waage in STA

zur Unterscheidung PKW vs. "andere KfZ" ist das schlichtweg illegal (= dem Gesetze entgegensprechend). Ich wiederhole mich: es geht lt Gesetz um das Flächenverhältnis.
Sonst: Einspruch und Rehctsanwalt.... oder Proallrad...
Rest siehe wieder mal hier:

https://www.proallrad.com/vermessung.php?modus=SUB|5|10

Nachsatz: in der Tat sind die bayrischen FAs vom Teufel und der Wollkür geritten. Dewegen hilft - solange kein offizielles Beilenken ist - nur Protest und Einspruch !
 
zur Unterscheidung PKW vs. "andere KfZ" ist das schlichtweg illegal (= dem Gesetze entgegensprechend). Ich wiederhole mich: es geht lt Gesetz um das Flächenverhältnis.
Sonst: Einspruch und Rehctsanwalt.... oder Proallrad...
Rest siehe wieder mal hier:

https://www.proallrad.com/vermessung.php?modus=SUB|5|10

Nachsatz: in der Tat sind die bayrischen FAs vom Teufel und der Wollkür geritten. Dewegen hilft - solange kein offizielles Beilenken ist - nur Protest und Einspruch !

du hast schon recht aber am ende hocken sie doch immer am längeren hebel und machen dir dann anders ärger und grad als gewerbetreibender.

und wenn ein fahrzeug mit sechs sizplätzen und eine ladefläche von drei europaletten hat und dann nur eine zuladung von 300 kg hat das heist wenn ich , bravehard und pirat drinn hocken und jeder ein flasche augustiner in der hand haben dann sind wir schon um 10 % überladen.
dann nimmt dir die lkw zulassung in den zwei landkreisen ( kann nur von denen beiden reden ) keiner ab.
 
Wie Flaxi schon treffend bemerkt hat, das ist schlicht illegal und verstösst gegen geltendes Recht!

Das ist der Grund, warum es solche Vereine wie https://www.proallrad.com gibt.
Die haben 'ne Lebensaufgabe...
 
danke dir dodge03 und auch danke an die anderen ...

wie ich schon sagte, ich lass es jetzt echt auf mich zukommen ... falls das fa sta den lkw nicht als lkw durchlässt, werd ich die guten ratschläge mal annehmen und mich rechtlich mit der sache auseinander setzen ..

war recht ist soll auch recht bleiben!

grüße
pirate
 
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