ERBITTE EINE CARFAX ANFRAGE FÜR DURANGO

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Ich verstehe da die Leute oft nicht..da kaufen se vorher und fahren nachher zur Dekra ...umgekehrt wäre wohl der einfachere Weg

Oh das hätte mir auch so gehen können, hatte von der Materie und von den Machenschaften keinen Plan und voll aus dem Bauch raus gekauft... Zum Glück hatte ich einen sauberen Wagen erwischt...
Ich hatte immer an das Gute im Menschen geklaubt, wobei ich langsam die Hoffnung daran verliere.... :roll:


Schöne Grüße
Martin
 
danke für die info, ja er hat ihn schon gekauft , bin auch sehr gespannt was die dekra dazu sagt, ich habe die karre mir heute auch mal dezent unter die lupe genommen, der ist total verzogen , das sehe ich schon als amateurschrauber, vorne ragen die räder total verschieden aus der karosse raus , die eine seite ist vom kotflügel abgedeckt die andere steht 3 cm drüber , der abstand vom trittbrett zum hinteren reifen ist auf der einen seite um 10cm größer :shock: , wer weiß ob da überhaupt ein airbag drin ist oder nur eine blende und die lampe ausgeschraubt.

dann ist ja an dem wagen mal so gut wie nix gemacht worden....da bin ich schon mal auf die Ausrede des Verkäufers gespannt.......
 
so dekra ergebniss , die karre wurde rundrum lackiert , hat 3 nicht komplett reparierte schäden und würde so denn tüv nicht bestehen , taadaaa :puke:
 
...und was spricht der Verkäufer?? Hat von allem nix gewusst???

Glaube ich wohl eher nicht. Bei meinem Besuch hat der "Verkäufer" mir gesagt, dass der Durango einen leichten Unfall hatte. Also hätte ich den genommen (Puuh...was ich nicht habe) wird er wohl im Kaufvertrag so etwas erwähnt haben. Oder?!? Nur wahrscheinlich nicht wieviele Unfälle und wie schwer die waren :roll:

Ich drück die Daumen, dass die Sache noch gut ausgeht
:)
 
Glaube ich wohl eher nicht. Bei meinem Besuch hat der "Verkäufer" mir gesagt, dass der Durango einen leichten Unfall hatte. Also hätte ich den genommen (Puuh...was ich nicht habe) wird er wohl im Kaufvertrag so etwas erwähnt haben. Oder?!? Nur wahrscheinlich nicht wieviele Unfälle und wie schwer die waren :roll:

Ich drück die Daumen, dass die Sache noch gut ausgeht
:)

soweit ich weiß hat er den verkäufer noch nicht kontaktiert , klärt die weiteren schritte mit seinem anwalt, der wagen soll wohl nen kleinen unfall vorne gehabt haben , im kaufvertrag steht unfallwagen hmm .. naja mal schauen wie sich die sache entwickelt , er will den wagen behalten und reparieren , will nur de ´´ausgleichzahlung ´´erreichen.naja habe ihm gesagt gib die karre zurück hat keinen sinn, fährst damit dein kinder zu schule , mit einem crashtestcar . .
 
soweit ich weiß hat er den verkäufer noch nicht kontaktiert , klärt die weiteren schritte mit seinem anwalt, der wagen soll wohl nen kleinen unfall vorne gehabt haben , im kaufvertrag steht unfallwagen hmm .. naja mal schauen wie sich die sache entwickelt , er will den wagen behalten und reparieren , will nur de ´´ausgleichzahlung ´´erreichen.naja habe ihm gesagt gib die karre zurück hat keinen sinn, fährst damit dein kinder zu schule , mit einem crashtestcar . .


dann wirds wohl eher "schwierig"!
 
dann wirds wohl eher "schwierig"!

Naja....ein guter Anwalt kann vielleicht helfen. Kommt drauf an was im Kaufvertrag steht.

Mir sagte der Händler 1 Unfall....jetzt sind es 3. Für mich käme dies hier in Betracht:

BGB § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

a) Auch beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs kann der Käufer, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist.

b) Zur Abgrenzung zwischen einem "Bagatellschaden" und einem Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB.

c) Ein Fahrzeug, das einen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist, ist auch dann nicht frei von Sachmängeln im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB, wenn es nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist.


Bin zwar nur Laie....aber Advocat... :lol:
 
Naja....ein guter Anwalt kann vielleicht helfen. Kommt drauf an was im Kaufvertrag steht.

Mir sagte der Händler 1 Unfall....jetzt sind es 3. Für mich käme dies hier in Betracht:

BGB § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

a) Auch beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs kann der Käufer, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist.

b) Zur Abgrenzung zwischen einem "Bagatellschaden" und einem Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB.

c) Ein Fahrzeug, das einen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist, ist auch dann nicht frei von Sachmängeln im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB, wenn es nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist.


Bin zwar nur Laie....aber Advocat... :lol:

ohje ..
:-P
naja er meinte zu ihm ein kleiner unfall vorne , aber was im kaufvertrag steht , weiß ich jetzt nicht genau, ich weiß nur das da garantiert unfallwagen steht , ob jetzt direkt 1 unfall , weiß ich nicht , glaube dies hat er nur gesagt aber nicht vermerkt .. tatsache ist es waren 3 und einer davon 16000 doller schaden . .
 

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