Anscheinend wurde dieses Steuergesetz entschärft, bei den Fluggeräten wurden die Aufenthaltsdauer in Italien von 48 Stunden auf 45 Tage gestreckt :shock:
Aber ob das jetzt auch für Autos gilt geht für mich nicht eindeutig hervor:
https://ppl.stettners.de/index.php?...0:luxus-steuer-italien&catid=1:news&Itemid=19
Logisch wäre es aber, doch den Katzlmochan trau ich alles zu seitdem die das Motorrad von nem Kumpel für 60 Tage beschlagnahmt haben nur weil er nen Wheelie gemacht hat, freiland auf ner 5km langen geraden... :silly: