Carfax erhalten was nun????

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Fahre mal in deine Dodge werkstatt die haben son dealer connect programm auf deutsch. der kann dein fahrzeug dann mal durchs programm jagen, welches dir die ganze geschichte deines fahrzeugs anzeigt. dort ist jeder ölwechsel, filter, zündkerzenwechsel welcher in der vertragswerkstatt gemacht worden ist verzeichnet, carfax in deutsch ist dann auch dort mit enthalten. dann weißt du auf jeden fall und verständlich die genaue history deines fahrzeugs.
Must dann nur hoffen, ob auch du dieses einsehen darfst, weil es den werkstätten wohl verboten sei dieses dem kunden zu zeigen.
gruß björn
 
Fahre mal in deine Dodge werkstatt die haben son dealer connect programm auf deutsch. der kann dein fahrzeug dann mal durchs programm jagen, welches dir die ganze geschichte deines fahrzeugs anzeigt. dort ist jeder ölwechsel, filter, zündkerzenwechsel welcher in der vertragswerkstatt gemacht worden ist verzeichnet, carfax in deutsch ist dann auch dort mit enthalten. dann weißt du auf jeden fall und verständlich die genaue history deines fahrzeugs.
Must dann nur hoffen, ob auch du dieses einsehen darfst, weil es den werkstätten wohl verboten sei dieses dem kunden zu zeigen.
gruß björn

So pauschal ist das falsch!

Und verboten ist den Werkstaetten das nicht, das sage ich Dir als jemand der beste Kontakte hat und sogar nicht mal in die Werkstatt fahren muss um herraus zu bekommen was herraus zu bekommen ist!
 
die history kenn ich ja - will nur wissen ob ich mit Anwaltsbriefen rechnen darf,wenn ich mal mein Auto verkaufe und der Käufer lässt hier nen VIN check machen - da steht ja drin "scrap title" - Geschichte siehe vorher ?
 
Fahre mal in deine Dodge werkstatt die haben son dealer connect programm auf deutsch. der kann dein fahrzeug dann mal durchs programm jagen, welches dir die ganze geschichte deines fahrzeugs anzeigt. dort ist jeder ölwechsel, filter, zündkerzenwechsel welcher in der vertragswerkstatt gemacht worden ist verzeichnet, carfax in deutsch ist dann auch dort mit enthalten. dann weißt du auf jeden fall und verständlich die genaue history deines fahrzeugs.
Must dann nur hoffen, ob auch du dieses einsehen darfst, weil es den werkstätten wohl verboten sei dieses dem kunden zu zeigen.
gruß björn

OMG :popcorn:
 
die history kenn ich ja - will nur wissen ob ich mit Anwaltsbriefen rechnen darf,wenn ich mal mein Auto verkaufe und der Käufer lässt hier nen VIN check machen - da steht ja drin "scrap title" - Geschichte siehe vorher ?


Durchaus drin , den letzten beissen die Hunde
 
Oder du müsstest den mit einem behobenen unfallschaden verkaufen, also nicht unfallfrei, dann bist du aus allem raus.
wird natürlich so sein, dass du dann wahrscheinlich einen geringeren preis erziehlen wirst.
gruß björn
 
So pauschal ist das falsch!

Und verboten ist den Werkstaetten das nicht, das sage ich Dir als jemand der beste Kontakte hat und sogar nicht mal in die Werkstatt fahren muss um herraus zu bekommen was herraus zu bekommen ist!

Ich kann nur das wiedergeben, was mir gesagt worden ist. sorry wenn ich da einen falschen wissensstand habe, wollte dir nicht auf die füße treten.
 
Oder du müsstest den mit einem behobenen unfallschaden verkaufen, also nicht unfallfrei, dann bist du aus allem raus.
wird natürlich so sein, dass du dann wahrscheinlich einen geringeren preis erziehlen wirst.
gruß björn

Momentan weiß er ja gar nicht genau was alles kaputt ist!! Daher würde ich einen Gutachter das Auto checken lassen, damit man weiß was alles hin war und vor allem wir es repariert wurde!!!!
 
Nicht dran stören, den versteht hier keiner.... :mrgreen:

Und .... Du trittst hier keinem auf die Füße. Du kannst hier jederzeit Deine Meinung
kund tun. :thumbleft:

Oh my god??
O mei Geschmarri???

:mrgreen: :mrgreen:[/quote]

Alles klar, danke für die info...
 
Momentan weiß er ja gar nicht genau was alles kaputt ist!! Daher würde ich einen Gutachter das Auto checken lassen, damit man weiß was alles hin war und vor allem wir es repariert wurde!!!!


Ja stimmt, für ihn selbst um genaues zu wissen, aber rechtlich reicht ihn einfach als unfallwagen zu verkaufen, dann ist er nicht mehr dafür zu belangen.
Habe schließlich ein paar jahre als gebrauchtwagenhändler gearbeitet und bilde mir ein mich da ein wenig aus zu kennen.
desweiteren muss er als privatmann bzw. bei einem privatverkauf eh keine gewährleistung geben noch nicht mal die vierzehn tage, wie es viele denken. nur lügen bzw. betrügen darf er nicht.
sprich wenn er den privat als rep. unfallwagen veräußert ist er rechtlich nicht zu belangen.
liegt halt nur an ihm selbst, ob er das mit seinem gewissen vereinbaren kann.
gruß björn
 
Ja stimmt, für ihn selbst um genaues zu wissen, aber rechtlich reicht ihn einfach als unfallwagen zu verkaufen, dann ist er nicht mehr dafür zu belangen.
Habe schließlich ein paar jahre als gebrauchtwagenhändler gearbeitet und bilde mir ein mich da ein wenig aus zu kennen.
desweiteren muss er als privatmann bzw. bei einem privatverkauf eh keine gewährleistung geben noch nicht mal die vierzehn tage, wie es viele denken. nur lügen bzw. betrügen darf er nicht.
sprich wenn er den privat als rep. unfallwagen veräußert ist er rechtlich nicht zu belangen.
liegt halt nur an ihm selbst, ob er das mit seinem gewissen vereinbaren kann.
gruß björn

also wenn ich der Interessent wäre würde ich fragen, aha und was war denn genau kaputt!! Wenn dann der Verkäufer sagen würde weiß ich nicht soll aber nen Unfall gehabt haben, wäre ich nicht länger Interessent!! :mrgreen:
 
@ Peter

Ja, aber das ist ja deine persönliche meinung und nicht der rechtsweg...
und wenn ich das richtig hier verstanden habe, hatte er ja nach rechtlichen folgen gefragt??? :oops:
 
ja , meinte die rechtlichen folgen - anscheinend läufts hier immer wieder aufs Gleiche raus - der Wagen hatte keinen Unfall ! Er wurde gestohlen und wiedergefunden ! durchgecheckt habe ich ihn schon mit Werkstatt, alles i.O. - d.h. obwohl er kein Unfallwagen ist , muß ich ihn so verkaufen - interessante Ansicht, aber werd damit wohl auf der sicheren Seiten sein - danke mal für die Meldungen
 
Dann auch noch was von mir dazu:
Ist es in irgendeiner Form belegbar das es ein Diebstahlschaden war der zu dem Salvage Title geführt hat? Da wäre dann auch noch die generelle Frage ob es möglich ist einen Salvage Title "aufzuschlüsseln", will heißen schriftlich und nachhaltig in Erfahrung zu bringen weswegen dieser Title vergeben wurde.
Warum das ganze? Nun, wenn ein Diebstahlschaden zu dem Title geführt hat würde ich das Fahrzeug auch mit "ehemaliger Diebstahlschaden" verkaufen. Damit wäre der Wahrheit Recht gegeben. Lässt sich der Umfang des Diebstahlschadens nicht näher spezifizieren so muss ein evtl. Interessent davon ausgehen das zwischen einem verkratzten Türgummi und einem kapitalen Unfallschaden infolge des Diebstahls alles auf dieses Fahrzeug zutreffen kann.
Was will ich damit sagen? Wenn die berechtigte Vermutung besteht das es ein Diebstahlschaden war sollte man alle Hebel in Bewegung setzen und versuchen herauszufinden welchen Umfang der Schaden hatte um guten Gewissens das Auto verkaufen zu können.
 
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