Carfax erhalten was nun????

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Hab ihn schon danach gefragt aber ehrlich gesagt nicht dran gedacht das schriftlich fest zu machen...
 
Hab ihn schon danach gefragt aber ehrlich gesagt nicht dran gedacht das schriftlich fest zu machen...

das ist wirklich Künstlerpech!! Hast Du eventuell einen Zeugen dabei, Frau oder Freund etc.???
8)
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Dumm gelaufen :roll:
Da ist nix zu machen, schade!

das würde ich nicht pauschalisieren! Wie Du sagst hast Du ne Zeugin, als von nem Unfallfreien Fahrzeug gesprochen wurde...
-> Anwalt fragen, ganz klar

was mich nun allerdings interessieren würde: muß der Händler sich davon überzeugen das er unfallfrei ist wenn er ihn als solchen gekauft hat?
 
Einem Fahrzeug-Händler wird von gesetzeswegen Sachverstand unterstellt. Somit wird davon ausgegangen das ein Händler ein Fahrzeug als Unfallfrei (oder eben nicht) bewerten kann.
Hatte der Händler Kenntnis von dem Unfall oder hätte er auch nur Kenntnis haben können (siehe unterstellter Sachverstand), muss der Händler im Kaufvertrag auf den Unfall hinweisen. Tut er dies nicht, kommen mehrere Delikte in Betracht auf deren Grundlage ein rechtliches Vorgehen möglich ist. Da das Fahrzeug von einem Händler stammt, der (so hoffe ich doch wenigstens) auch in dessen eigenem Namen verkauft hat, befindet sich das Fahrzeug sogar noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für Gebrauchtwaren (12 Monate). Es hat zwar schon die Beweislastumkehr gegriffen (da über 6 Monate her) aber das sollte mit dem Carfax in der Hand nicht mehr als eine Pflichtübung sein.
 
was mich nun allerdings interessieren würde: muß der Händler sich davon überzeugen das er unfallfrei ist wenn er ihn als solchen gekauft hat?


nein. denn als was er ihn gekauft hat, ist ja letztlich egal. nur wenn er ihn ausdrücklich als unfallfrei verkauft, muß er sich davon überzeugen, bzw. haftet dann natürlich auch für diese aussage
 
... noch zur Erweiterung von Thorsten Beitrag :

"Hat ein nicht erkennbarer Mangel vorgelegen, muss die Mängelrüge unverzüglich (ohne schuldhaftes Verzögern)
nach Entdeckung des Mangels erfolgen, spätestens innerhalb von 2 Jahren."

"Im Falle arglistig verschwiegener Mängel verjähren die Ansprüche nach 3 Jahren (§197 BGB) "

" Rechte die daraus entstehen :
Rücktritt (§323 BGB) oder Minderung des Kaufpreises (§441 BGB)
oder Nacherfüllung (§439 BGB)
und Schadensersatz (§280.§281,§283 BGB)
oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB)"


Gib' alles, und lass' Dich nicht unterkriegen !!!!
Ich glaube nicht, dass der Verkäufer nichts davon gewusst haben will :redhotevil: :redhotevil:

ICH DRÜCKE DIR ALLE DAUMEN DIE ICH HABE !!!!!
 
Ok.
Vielen Dank für die vielen Infos.
was meint ihr soll ich erst mit dem Verkäufer sprechen oder gleich nen Anwalt einschalten der Druck macht.
 
_ich_ würde erst meinen Anwalt fragen!

aber dann sind die Chancen in diesem Falle doch sogar recht gut... also, auf gehts!
 
Ich hab grad so was in "klein" .... da der Händler sich stur stellte bin ich dann zum Anwalt! Ich würde es erst auf die "Gute Art" versuchen und versuchen ne Wertminderung aushandeln. Wenn er darauf nicht eingehen will ANWALT
:!:
 
Ok. Alles klar. Was soll ich für eine Wertminderung verlangen?
Also wieviel %??
ich denke ich verduchs erstmal auf die "Gute".
 
Ich hab grad so was in "klein" .... da der Händler sich stur stellte bin ich dann zum Anwalt! Ich würde es erst auf die "Gute Art" versuchen und versuchen ne Wertminderung aushandeln. Wenn er darauf nicht eingehen will ANWALT
:!:

Grundsätzlich schon richtig, aaaaaber ruhig schonmal vorher vom Anwalt eine paar Tipps holen wie man(n) am besten vorgeht,
und wie man am besten nicht vorgehen sollte.
Den RA kann man dann immer noch den Rest abwickeln lassen.
Ist aber auch stark abhängig vom Charakter des Verkäufers.
 
Das geht mir ähnlich!
Leider bin ich aus dem Grund auch schon viel zu oft auf die Nase gefallen. Leider bekomme ich das nicht so ganz abgestellt, was gerade wenn es um Geld geht nicht falsch wäre!
 
Junge, Junge....unabhängig von Deinem Ram, mir kommt es bald so vor, als wenn fast jedes 3. Auto
hier eine unrühmliche Vergangenheit hat (die Dunkelziffer nicht eingerechnet). :roll:

Mein TIPP an Dich: sofort zum RA !!
Selbst wenn Du nicht im Rechtschutz bist, so ein Gespräch kostet nicht viel.
 
Rechtschutz hab ich.
Werd erst mal mit dem Anwalt sprechen und es dann trotzdem vernünftig beim Händler versuchen.
Werd euch auf dem laufenden halten wenn ich was erreicht hab.
Oder nicht....
 
Hm, vielleicht ist das erste, was man nach einem Unfall in den Staaten macht, einen Händler in Deutschland suchen!
Irgendwie sahen die letzte Carfax abfragen, die hier zu lesen waren nicht wirklich toll aus!
Gut das ich von meinem noch keine hab machen lassen!

Ich bin echt mal neugierig, wie Dein Händler reagiert!
 
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