Bruttolistenpreis

Dodge-Forum

Help Support Dodge-Forum:

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.

steffen4599

QuadCab
Registriert
17. Juli 2012
Beiträge
502
Reaktionspunkte
0
Ort
pirna
Hallo
Kann mir jemand sagen wie ungefähr der Bruttolistenpreis meines Rams damals war,ich brauche den fürs Finanzamtes wegen der 1%Regelung.
4,7 Bauj.07/2002 Typ:HA18,Doka kein Allrad
Gruss Steffen
 
Irgendwo zwischen 25000 und 35000 würde ich mal schätzen, aber was nützt dir das? Willst du denen so einen Forumsausdruck vor legen?

Ich würde da eher vom aktuellen Modell denen eine Preisliste vor legen, dort die Mwst aus Amiland raus rechnen und unsere Mwst drauf rechnen und dann noch 10% abziehen für ältere Preise, das Ganze mit Verweis darauf, dass du keine offiziellen Preise her bekommst, dann fragst du nach ob die damit einverstanden sind.... so dürftest du einen relativ kleinen Kurs bekommen....
8)
 
Irgendwo zwischen 25000 und 35000 würde ich mal schätzen, aber was nützt dir das? Willst du denen so einen Forumsausdruck vor legen?

Ich würde da eher vom aktuellen Modell denen eine Preisliste vor legen, dort die Mwst aus Amiland raus rechnen und unsere Mwst drauf rechnen und dann noch 10% abziehen für ältere Preise, das Ganze mit Verweis darauf, dass du keine offiziellen Preise her bekommst, dann fragst du nach ob die damit einverstanden sind.... so dürftest du einen relativ kleinen Kurs bekommen....
8)

Gruss Steffen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Fahrtenbuch schreiben ist so ein Thema. Da musst du ganz genau darauf achten wie du das machst, weil die da sehr pingelig sind. Wenn du z.B. von Hand schreibst, darfst du nicht alles mit einem Kulli schreiben, sondern verschiedene verwenden. Ein Fahrtenbuch muss auch zeitnah erstellt werden, du darfst also nicht irgendwann hinter her schreiben... usw. usw. usw...

Ich habe 3 Fahrzeuge auf mein Geschäft laufen und zusätzlich zwei Fahrzeuge privat. Wegen der Privatfahrzeuge darf ich ein Geschäftsfahrzeug ohne 1% Regelung verwenden, zur Sicherheit schreibe ich da aber pro Jahr für 2 Monate ein Fahrtenbuch als Nachweis, zusätzlich stuft mein Finanzamt den Ram als LKW ein, da entfällt eine 1% Regelung. Mein Quad gilt als reines Arbeitsgerät, nicht als Fahrzeug, allerdings schreibe ich da auch zur Sicherheit ein Fahrtenbuch.

Bei mir ist es aber auch tatsächlich so, dass ich Ram und Quad fast ausschließlich geschäftlich nutze und 5% darf man ja privat trotzdem nutzen, das sind dann die Fahrten zum Stammtisch...
:-D
 
Die USA als gesamtes kennen keine Mehrwertsteuer, nur in einigen Bundesstaaten gibt es einen "Sales Tax".
Das nur am Rande erwähnt.
 
finde den Bruttolistenpreis bei Gebraucht-fahrzeugen wieder mal typisch deutsch, auch wenn die bude 15 Jahre alt ist und 500 € gekostet hat darfste bei 1% den damaligen Bruttolistenpreis versteuern....IDIOTIE
Immer lieber nochmal durchrechnen ob du den nicht als deinen privaten von der Firma kaufst dabei kannst du den Preis gut modelieren, und es ist deiner den du deiner Firma zur Verfügung stellst im Gegenzug übernimmt die Firma Wartungskosten usw. = Überlassungsvertrag
 
finde den Bruttolistenpreis bei Gebraucht-fahrzeugen wieder mal typisch deutsch, auch wenn die bude 15 Jahre alt ist und 500 € gekostet hat darfste bei 1% den damaligen Bruttolistenpreis versteuern....IDIOTIE
Immer lieber nochmal durchrechnen ob du den nicht als deinen privaten von der Firma kaufst dabei kannst du den Preis gut modelieren, und es ist deiner den du deiner Firma zur Verfügung stellst im Gegenzug übernimmt die Firma Wartungskosten usw. = Überlassungsvertrag

Hat aber umgekehrt auch den Vorteil da du dir z.b. ein Dodge Charger BJ 68 für 45.000 EUR kaufen kannst und der dann mit dem damaligen BLP von ca. 3.800 USD berechnet wird.
 
Hat aber umgekehrt auch den Vorteil da du dir z.b. ein Dodge Charger BJ 68 für 45.000 EUR kaufen kannst und der dann mit dem damaligen BLP von ca. 3.800 USD berechnet wird.

Da liegst du aber ganz falsch! Für Oldtimer gilt eine Sonderregelung.

Oli
Das was du hier schreibst, entspricht nicht den aktuellen Besteuerungsrichtlinien für Geschäftsfahrzeuge!
Ich hatte das hier schon mal gepostet, aber wieder gelöscht aufgrund des Hinweises, dass das Finanzamt vielleicht mit liest.
Glückwunsch, wenn du damit bis jetzt durchgekommen bist. Ich hoffe für dich, das da nicht mal irgendwann jemand drüber stolpert.
 
Thomas

auf Grund deiner Einlassung von vor ein paar Monaten, habe ich das mit meiner Steuerberaterin nochmals besprochen! Die meinte alles sei Korrekt! Wir können nun drüber diskutieren wer den besseren Steuerberater hat... egal. Fakt ist, das Steuerrecht ist ein schwammiges Konstrukt, man darf nicht immer glauben was einem ein Steuerprüfer vor rechnet. Übrigens je mehr Steuern du zahlst, desto weniger Scherereien hat dein Steuerberater.

Bekannte von mir haben ein Restaurant, nach einer Steuerprüfung hätten Sie 19000 € nach zahlen sollen, nachdem Sie sich mit einem guten Steuerberater dagegen gewehrt haben, haben sie noch ein paar Euro raus bekommen!

Ich habe meine Regelung direkt mit dem Finanzamt absprechen lassen von meiner Steuerberaterin, mit Glück hat das wenig zu tun.
;)


Ein guter Steuerprüfer der vor ein paar Jahren in Ruhestand ging hat gesagt, es gibt keinen in unserer Branche der alles komplett richtig macht und richtig weiß....
8)


Oldtimer sind übrigens normalerweise noch nicht mal Absetzbar... aber ich denke PRSS_DE (sorry echt blöder Name) meinte einfach alte Fahrzeuge, so 20 Jahre oder so und da trifft die Aussage zu 100%! Und wenn man das Auto immer weiter und weiter fährt, dann gilt auch diese Abschreibemodalität, selbst wenn das Fahrzeug über 30 Jahre alt wird.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Seit wann ? und wo nachzulesen ?

Das würde mich auch interessieren.
Im letzten BMF-Schreiben vom 19.April 2013 steht hierzu lediglich

QUOTE
Der geldwerte Vorteil aus der Gestellung eines Dienstwagens ist monatlich pauschal mit 1% des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich der Umsatzsteuer zu bewerten (§ 8 Absatz 2 Satz 2 i. V. m. § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 EStG).
UNQUOTE
 
Danke für den Link
Wir hatten aber von der 1% Reglung gesprochen und nicht davon den Oldtimer dem Betriebsvermögen zuzuordnen.
Volle Zustimmung zu deinem Satz
"Gesetzestexte sind das eine, das andere ist die Judikative, die ja nun mal auch Wirkung zeigt"
zeigt aber auch es gibt bisher keine Sonderreglung wie o.g. für Oldtimer sondern nur Einzelfallentscheidungen pro und contra gibt
Solche Urteile gibt es aber auch für Neufahrzeuge die nicht im Verhältnis zu dem Betriebsvermögen/Umsatz/Gewinn stehen.

Dein Bespiel ist aber ein besonders schlechtes weil der Kerl in 2 Jahren nur 539 km gefahren ist
:-)

hierzu dieses Zitat
"11.06.2011: BFH hat die Beschwerde zurückgewiesen. Allerdings lässt sich aus den Gründen folgern, dass ein generelles Abzugsverbot für die Kosten von Oldtimern nicht haltbar ist.

Aus der Begründung lässt sich folgern, dass es sich bei dem u.g. Urteil des FG um einen speziell gelagerten Einzelfall handelt. Im vorliegenden Fall wurde der Jaguar nur in geringem Umfang genutzt. Im Verhältnis zu den Kosten ist der Aufwand als unangemessen zu beurteilen. Ein generelles Abzugsverbot für Kosten von Oldtimern im Betriebsvermögen, wie es die Finanzverwaltung momentan sieht, kann daraus nicht abgeleitet werden. Es ist im Einzelfall darauf zu achten, dass der betrieblcihe Nutzen und die Kosten in einem angemessenen Verhältnis stehen. Sofern dies der Fall ist, kann es keinen Unterschied machen, ob es sich um ein Neufahrzeug, einen Gebrauchtwagen oder eben einen Oldtimer handlet!"

und

"Die Kosten für einen Jaguar aus dem Jahr 1973 sind steuerlich nicht abzugsfähig, da es sich um unangemessene Repräsentationsaufwendungen handelt (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.02.2011 - 6 K 2473/09).

Der mit einem historischen Kennzeichen ("H") zugelassene Oldtimer wurde in den Jahren 2004 und 2005 vom Kläger ausschließlich betrieblich genutzt. Dabei ist der PKW viermal zu Kundenbesuchen eingesetzt worden, wobei eine Strecke von insgesamt 539 km zurückgelegt wurde. Sonstige Fahrten dienten dem Tanken, der TÜV-Abnahme und der Inspektion. Das Finanzamt ließ die Kosten dieses Fahrzeugs nicht zum Abzug zu"

Quelle:
https://www.michael-bertl.de/faqs/51-der-oldtimer-als-firmenwagen
 
Oje so intensiv habe ich mich damit gar nicht beschäftigt. Mich hat gewundert, dass das lt. Thomas überhaupt anders gehandhabt wird, weil mein Steuerberater von vor 14 Jahren mir mal empfohlen hatte einen "Oldtimer" bzw. Youngtimer zu kaufen, die seien steuerlich besonders reizvoll, deshalb habe ich mal schnell gegoogelt und beiliegenden Link nur schnell überflogen... ich wollte damit auch nur deutlich machen, dass man sich auf Gesetzestexte nicht immer komplett verlassen kann...

Das ist ja insgesamt ein großes Problem im Steuerrecht... mit Tomas habe ich vor einigen Monaten schon mal rum diskutiert und bei ihm wird das wohl anders gehandelt als bei uns hier, vielleicht liegt das aber auch an seiner Branche, vielleicht an der unterschiedlichen Geschäftsform... GmbHs werden anders behandelt, als Freiberufler usw.... ich bin mir bei meinem System auch nicht zu 100% sicher ob da alles wirklich ganz richtig ist, ich kann nur sagen dass wir mit dem Finanzamt alles geregelt haben BEVOR wir so verfahren haben... ich möchte nicht ausschließen, dass ein Steuerprüfer die Sache anders anschaut und ein anderer Steuerprüfer wieder anders....
:evil:
:roll:

Mein letzter Ram war bei mir als PKW versteuert, eine Kommune weiter beim Gerhard ist er jetzt als LKW versteuert.... hier kommt dann immer der Begriff Beamtenwillkür, tatsächlich ist es halt so, dass die Gesetzte so kompliziert sind, dass es KEINEN gibt der sich komplett auskennt, zusätzlich wird ständig verändert...
 
.. ich möchte nicht ausschließen, dass ein Steuerprüfer die Sache anders anschaut und ein anderer Steuerprüfer wieder anders....
:evil:
:roll:

Genau das ist ja das Problem! Wenn man an einen Prüfer gerät, der sich auskennt läuft man ganz schnell ins offene Messer.

Mal ein Beispiel:
Bis 2006 war es ok, wenn man ein Fahrzeug komplett privat unterhalten hat. Dann konnte man alle anderen Fahrzeuge über die Betriebskosten steuerlich geltend machen. Wurde dahin gehend geändert, dass das teuerste Fahrzeug mit der 1% Regel belegt wurde. Wer hat das damals denn sofort umgesetzt, geschweige denn überhaupt gewusst??

2010 wurde das dann wieder geändert, und zwar richtig beschissen!! Jedes, aber auch wirklich jedes Fahrzeug im Betrieb unterliegt der 1% Regel, es sei denn man führt ein Fahrtenbuch. LKW sind zwar ausgenommen, aber für Pick Up's gibt es da wieder ne Sonderregelung. (Mal "Pick Up als Dienstfahrzeug" o.ä. Googeln).

Auch das hat mit Sicherheit kaum jemand sofort umgesetzt. Es gibt immer noch Steuerberater und Prüfer, die das Modell von vor 2006 oder 2010 anwenden, weil sie einfach keine Ahnung haben. Wenn das so ist - na Super, Glück gehabt!!

Jetzt kommt aber, wenn man Pech hat ein Prüfer der sich auskennt.
:evil:


Man hat vielleicht 6 Firmanfahrzeuge, zahlt für das teuerste brav seine 1% und denkt alles ist in Butter.
:)

Wenn der Prüfer dann seine Rechnung aufmacht, und man die restlichen Fahrzeuge für 3 Jahre nachversteuern darf, kommen da schnell 5stellige Beträge zusammen, die einem das Genick brechen können.

Jetzt braucht man aber nicht denken, man könnte sich auf den Berater oder letzten Prüfer berufen, die das so abgesegnet hatten.
"Na, da hatten sie das letzte mal aber Glück, dass der Kollege sich nicht auskannte. ich muss mal sehen, ob ich den Prüfzeitraum noch ausdehne, um das noch mal richtig zu erfassen" :redhotevil: :redhotevil: :redhotevil:

Hab ich mir alles nicht ausgedacht, ist hier leider so einem Kollegen ergangen.

Ich habe das Vertrauen in die Aussagen vermeintlich wissender Beamter/Berater verloren. Wenn mir einer vom Finanzamt sagt: "machen sie das so, ist ok", dann hinterfrage ich das so lange, bis ich weiß wo das steht. Der nächste Beamte ist vielleicht wieder ganz anderer Meinung und ich bin der Dumme bei der nächsten Prüfung.

Ich geb dir Recht Oli, ist ein ganz schwieriges Thema, und es ist nicht leicht, vielleicht sogar unmöglich alles richtig zu machen. Aber wenn es drauf ankommt, sind wir die Blöden die die Zeche zahlen!
 
Dabei nimmst du dir jetzt aber das Recht raus alles zu wissen... sorry Thomas....

Meine Steuerberaterin ist Bestandteil einer großen Kanzlei, sehe es mir bitte nach wenn ich der vertraue.


gesendet von Samsung S4 Active
 
Dabei nimmst du dir jetzt aber das Recht raus alles zu wissen... sorry Thomas....

Meine Steuerberaterin ist Bestandteil einer großen Kanzlei, sehe es mir bitte nach wenn ich der vertraue.

Hey, wenn ich alles wüsste bräuchte ich nicht mehr arbeiten
:-D
.

Ich hab mich genau wie Du auf die Aussagen verlassen. Als es dann bei einer Prüfung beanstandet wurde, war leider ich der jenige, der die Brieftasche aufgemacht hat und nicht der Berater. (gaaanz tolle Kanzlei, taten so als seien sie das Bundesfinanzministerium).

Wenn's um meine Kohle geht gibt es für mich nur eins: Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser.

Hier noch ein Beispiel für die Dämlichkeit von beamteten Prüfern:

Als Selbstständiger ist man ja nicht Rentenversicherungspflichtig. Das gilt aber nicht, wenn man so wie ich als Freiberufler einen Lehrberuf ausübt.
Das wusste der Steuerberater leider nicht und auch ein gerade anwesender Prüfer der Deutschen Rentenversicherung war der Meinung, das gilt für alle Selbsständigen.
Ich glaube, jeder hätte diesen Aussagen vertraut, und keine Beiträge mehr bezahlt, sondern sich stattdessen privat versichert.

So haben das auch viele meiner Kollegen gemacht, und gedacht alles wäre ok :mrgreen:

Was glaubst du ist passiert????? Bei der nächsten Prüfung fiel das einem , diesmal leider kundigem, Prüfer auf, und der Betreffende durfte für 4 Jahre die Beiträge nachzahlen. Das waren auf einen Schlag mehr als 30tk.

Was der Prüfer (der Unwissende) damals gesagt hatte war nicht mehr von Bedeutung, und der Steuerberater hat sich da auch rausgewunden.

Ich hatte den Aussagen damals nicht geglaubt, mich schlau gemacht und Vorsorge getroffen.

Auf solche Schicksalsschläge mitten in die Fresse kann ich echt verzichten
:!:
:!:


Dass das Leben hart und ungerecht ist wissen wir alle, aber ich bin der Meinung man sollte nicht zu gutgläubig sein und lieber nochmal nachfragen wenn es um so viel Kohle geht.

Das man dann als Besserwisser dasteht, wenn man seine Erfahrungen anderen mitteilt ist leider so, aber damit kann ich leben.

Ich sehe das wie die alten Griechen: viel Feind - viel Ehr
:-D
:-D
 
Da fällt mir noch was ein, warum man nicht zu leichtgläubig sein sollte:

Letztes Jahr ist mir so ne Tussi auf meinen Fahrschulwagen aufgefahren, weil wir an der Ampel nicht so schnell weggekommen sind.
Kein Problem dachte ich, die Sache an den Anwalt abgegeben zwecks Schadensregulierung. Schreibt doch die gegnerische Versicherung, 30% des Schadens müsste ich selber tragen, weil ich den Unfall mit verurscht habe.

Der Anwalt (meiner!!!), war der gleichen Auffassung, weil das anscheinend gültige Rechtssprechung ist. Dass das nicht für Fahrschulfahrzeuge gilt, wusste er nicht und anscheinend auch nicht die gegnerische Versicherung.
Hätte ich es darauf beruhen lassen, wäre ich jetzt um 1500 Euro ärmer. Hab ich aber nicht, im Netz recherchiert und ein Urteil vom Landgericht München angefordert, in dem genau so ein Fall behandelt wurde und die Fahrschule freigesprochen wurde.

Erst daraufhin hat dann die Versicherung den Schaden voll bezahlt.

Wenn es um meine Kohle geht bin ich schlimmer als jeder Schwabe :-D, und komme über die Deppen wie die 7 Plagen über die Ägypter :mrgreen:

Hat sich schon oft gelohnt
:!:
 
Oben