finde den Bruttolistenpreis bei Gebraucht-fahrzeugen wieder mal typisch deutsch, auch wenn die bude 15 Jahre alt ist und 500 € gekostet hat darfste bei 1% den damaligen Bruttolistenpreis versteuern....IDIOTIE
Normaler Weise schreibt man einen PKW ja über 6 Jahre ab. Für ein 15 Jahre altes Fahrzeug würde ich eine Sonderabschreibung geltend machen, die wesentlich kürzer ist.
Die 1% auf den Bruttolistenpreis werden nach der Abschreibung nur auf die tatsächlich entstanden Kosten fällig. Das nennt man Deckelung und soll für etwas Gerechtigkeit sorgen.
Die 1% Regel ist eigentlich eine coole Sache. Nur wenn die Private Nutzung sehr gering ist, lohnt sich das nicht mehr.
Aber dafür gibt es auch Möglichkeiten ( gewillkürtes Betriebsvermögen).
Wenn man sich ein bisschen mit der Materie vertraut macht und die Möglichkeiten nutzt, die sich einem bieten ,verliert das FA seinen Schrecken.
Ist zwar immer blöd, wenn die unsere Kohle wollen, aber so richtig beschissen sind eigentlich die hohen, nicht erwarteten Nachzahlungen.
Kay: den Nachweis über die betriebliche Nutzung leistet man durch geeignete Aufzeichnungen über einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten. Dazu kann man ein Fahrtenbuch in
vereinfachter Form führen.
Das FA kann bei berechtigten Zweifeln diesen Nachweis auch öfter fordern, aber einmal richtig gemacht, fragt da eigentlich keiner mehr nach.
Ich habe leider selber die Erfahrung gemacht, und lese das auch hier des öfteren, dass man durch den hoch bezahlten Steuerberater möglicherweise falsch beraten wird.
Aussagen wie:
- PU's unterliegen der 1% R. nicht, weil als LKW zugelassen
- Privat Fahrzeug entbindet von 1% Pflicht
- Ein Fahrzeug mit 1% R. reicht
Entsprechen nicht der aktuellen Steuergesetzgebung.
Ich will hier nichts pauschalisieren, niemandem zu nahe treten oder zu seinem Glück zwingen
.
Aber im Endeffekt bleiben nur zwei Möglichkeiten: entweder 1% R. Oder ein
ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch.
Alles andere wird irgendwann zu Nachzahlungen führen!!!