Die Begründung der Rennleitung lautet ja: Gelbes Dauerlicht nach vorne verboten, nur seitlich erlaubt.
Stimmt aber so nicht mehr, denn bei Motorrädern sind gelbe/orangene Leuchten nach vorne seit einigen Jahren erlaubt. Einige Hersteller haben das serienmäßig ab Werk.
Wäre echt mal ein Fall für ein Gericht ?
Das Gesetz basiert auf einer völlig anderen Grundlage. Außerdem müssen die Blinker/ Standlichter eine EG Typengenehmigung besitzen, ist also beim Ram dann eh wieder hinfällt.
Gleich kommt noch wieder einer mit dem
5er BMW um die Ecke, so nach dem Motto aber BMW hat doch….
Finde es Thema irgendwie immer ein
ein bisschen zäh.
Es ist verboten und das wird sich wohl auch nicht ändern.
Wer damit erwischt wird, tja Pech gehabt. Macht halt jeder auf sein eigenes Risko, genau wie andere „illegale“ umbauten auch.
Also entweder machen und im Zweifelsfall halt mit Fassung tragen oder es eben lassen.
Jedoch immer dieses, der böse Tüv oder die böse Polizei.
Die haben halt auch ihre Regeln, der eine
nimmt sie halt sehr genau der andere schaut halt mal dezent weg.
Ist wie zu schnell Fahren, es waren immer die andern. Denn die haben ja die Blitzer aufgestellt.
Man selber hat aber vorher die aufgestellten Schilder mit der Tempovorgabe ignoriert.