dodgeman1
Mannschaftskabine
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- 19. Sep. 2010
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Auf der einen Seite zahlst Du mit nem CC höchstwahrscheinlich PKW-Steuern.
Auf der anderen Seite ist es der Rennleitung egal, welche Steuern Du zahlst. In Deinen Papieren steht LKW.......und somit treten die Einschränkungen in Kraft, z.B. bzgl. Hängerbetrieb an Sonntagen......
Finanzamt und zulassungsspezifische Eigenheiten sind zwei verschiedene paar Schuhe............... leider......... :roll:
Auf der anderen Seite ist es der Rennleitung egal, welche Steuern Du zahlst. In Deinen Papieren steht LKW.......und somit treten die Einschränkungen in Kraft, z.B. bzgl. Hängerbetrieb an Sonntagen......
Finanzamt und zulassungsspezifische Eigenheiten sind zwei verschiedene paar Schuhe............... leider......... :roll: