ADAC Schutzbrief

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Manchmal hilft auch einfach lesen der Tarifbedinungen der PlusMitgliedschaft unter adac.de: https://www1.adac.de/images/Beding_2839392_A4_tcm8-203664.pdf :

....Geschützt sind alle auf das ADACPlusMitglied und seine Familie zugelassenen
Kraftfahrzeuge, alle nicht zulassungspflichtigen Fahrzeuge, die der Familie gehören und alle fremden Fahrzeuge, die
von der Familie geführt werden. Die Fahr zeuge müssen innerhalb bestimmter Maße und Gewichte liegen (näheres in
§ 3 der Gruppenversicherungsbedingungen für die ADACPlusMitgliedschaft).......
................
§ 3 Welche Fahrzeuge sind geschützt?
1. Geschützt sind alle auf Sie, Ihren Ehepartner oder Ihre minderjährigen Kinder persönlich zu gelassenen Kraftfahrzeuge,
wie Personenkraftwagen und Motorräder, einschließlich des mit geführten Anhängers. Der Schutz erstreckt
sich auch auf nicht zulassungspflichtige Kraft fahrzeuge, wenn Sie, Ihr Ehepartner oder Ihre minderjährigen Kinder
Eigentümer dieser Kraftfahrzeuge sind.
2. Ein nicht auf Sie, Ihren Ehepartner oder Ihre minderjährigen Kinder persönlich zugelassenes Kraftfahrzeug ist
geschützt, wenn Sie als ADAC-Mitglied, Ihr Ehepartner oder Ihre minder jährigen Kinder es zum Zeitpunkt des
Schadens alleinverantwortlich geführt haben. Dies gilt auch für nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge.
3. Das Fahrzeug darf nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Personen nicht mehr als 9 Sitzplätze (einschließlich
des Platzes für den Fahrer) haben und
– eine Gesamtbreite von 2,55 m,
– eine Gesamtlänge von 10 m,
– eine Höhe von 3 m sowie
– ein zul. Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten.Gleiches gilt für den mitgeführten Anhänger. Alle angegebenen Maße gelten einschließlich Ladung. Der Anhänger
darf nicht mehr als eine Achse haben. Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander, gelten als
eine Achse.
4. Darüber hinaus sind Wohnmobile versichert bis zu
– einer Höhe von 3,20 m einschließlich Ladung und
– einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t.
Bei Wohnmobilen, die die genannten Höchstmaße überschreiten, werden folgende Leistungen nicht erbracht:
Bergung (§ 26), Fahrzeugtransport (§ 30), Pick-up-Service (§ 31) und bei Totalschaden der Transport vom Schadenort
zum Einstellort (§ 33 Nr. 2).
5. Gepäck und Ladung sind, soweit in den einzelnen Leistungen bestimmt, mitgeschützt. Gewerblich beförderte
Waren sind nicht geschützt. Tiere sowie leicht verderbliche Güter sind nicht geschützt und werden nicht transportiert,
es sei denn, es besteht ein Anspruch auf Rückholung von Haustieren (§ 18).


Demnach ist ein PickUp bis 3,5 t zGG versichert, oder sehe ich das falsch

Gruss Matthias


Richtig !

Bin auch Plus Mitglied, musste den Schlepper auch schon mal in Anspruch nehmen, lief alles ohne
Probleme und ohne irgendwelcher Fragerei !
 
Aber immer im Hintergrund das Gefühl haben das alles schief geht, dafür noch 79,50 löhnen. Da schaue ich mal woanders. Habe noch eine Sevicnummer von ACDC :mrgreen: ,da rufe ich später einmal an.
 
Aber immer im Hintergrund das Gefühl haben das alles schief geht,


Nee, eigentlich nicht, er hatte mich nur gefragt was es fürn Wagen ist damit er weiß was
er für'n Schlepper schicken muss, musste halt den größten schicken, das war's !
;)
 
Moin,

die Leistungen im Plusbrief sind unergründlich.
Wir waren letztes Jahr mit dem Fahrrad unterwegs, und einer von uns ist gestürzt. Nach langen Überlegungen wie er mit dem Fahrrad wieder nach Hause kommt, kam er mit dem Spruch "Ich bin doch Plusmitglied beim ADAC". Wir hielten ihn alle für nicht ganz dicht.
Aber beim ADAC angerufen, Sachverhalt geklärt und auf Rückruf gewartet. Nach Überprüfung seiner Daten und der Lage, haben die ihn wirklich abgeholt und mit Fahrrad im Transporter nach Hause gefahren. Es war nicht gerade umme Ecke von der Ostsee nach Bremen.

Ich kann mir denken das dieses nicht viel mit dem Thema Ram Versicherung zu tun hat, aber man sollte auch noch andere Möglichkeiten berücksichtigen. Mir wurde aber auch bestättigt, daß der Ram versichert ist.

ramyogi

Ps.: Nein ich bin keiner vom ADAC und werde auch niemanden vermitteln. :lol:
 
Ein Fahrrad kann ich auch für ein paar Mark sorry Euronen mit Hermes oder DHL schicken.
 
Ich bin schon seit längeren beim ADAC und dufte ihn letztens auch mal anrufen, Radlager wollte nett mehr. Die haben nur gefragt was es für ein Auto ist, damit sie den Abschlepper von der Größe rannfahren. Aufgeladen und ab ging es. Da hat keiner gesagt, das ist ein LKW. Also ich kann nicht meckern.
 
Habe jetzt mal meine Versicherung wo der Ram versichert ist angerufen, die sagen 25€ kostet das und es kommt der ADAC. Ist das nicht geil :mrgreen:
 
...verstehe ich auch nicht ganz :roll:

:mrgreen: Aber ich.... Ist doch eine kleine Spitze.... auf der einen Seite "beklagen" wir uns zu recht über die ungerechte Steuer, da der Ram ja LkW ist, zum anderen wollen wir den Service, der für PKW´s ist............[schild=20,1,000000,C0C0C0]So versteh ich das![/schild]
 
Ich denke auch, daß es in erster Linie um die Abmaße und Gewichte des Fahrzeugs geht.
Damit klärt sich einfach nur die Frage ( wie bereits gesagt ) auf welchen Abschleppwagen das Auto geladen werde kann.
Von LKW im Schein würde ich garnix sagen oder Fahrzeugschein vergessen, Hauptsache die ADAC Karte ist dabei.

( ... und vor allem, was heißt denn schon LKW ?
Wenn ich einen Renault Kangoo Rapid fahre, werde ich dann wegen "LKW geschlossener Kasten" nicht augfgeladen oder wie ???
... das kann ich nicht glauben )

Mich würde aber mal folgendes interessieren:

Man läd mich und meinen RAM nun auf - so - kein Problem soweit, doch wohin karren sie mich dann ?
Ich kenne nur nächste Vertragswerkstatt in der Nähe, doch das sollte bei einem RAM etwas schwierig werden.
Kann ich mich auch nach Hause schleppen lassen ?

Jemand damit mal Erfahrung gemacht ?

Gruß
CruiserY2K
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
( ... und vor allem, was heißt denn schon LKW ?
Wenn ich einen Renault Kangoo Rapid fahre, werde ich dann wegen "LKW geschlossener Kasten" nicht augfgeladen oder wie ???
... das kann ich nicht glauben )

Nein, in der AGB vom ADAC steht drinn: Fahrzeuge bis 3,5t oder Wohnmobil bis 7,5t Da meiner weder 3,5t hat noch offiziell ein WOMO, da die Kabine "nur" last ist.

So ich hab doch noch das schreiben vom ADAC gefunden.. 1tens mal ne Falsch Aussage von mir! Das ganze läuft über die ARISA Assurances S.A.

Zugfahrzeug über 3,5t Alter 0-1 Jahr zum Abschlusszeitpunkt
Zugfahrzeug und Anhänger/Trailer in Kombination
Jahresprämie für das Zugfahrzeug (inkl. z.Z. geltender Vers.-Steuer) 199,-€
Jahresprämie für den Anhänger/Trailer (inkl. z.Z. geltender Vers.-Steuer) 95,-€

Zugfahrzeug als Einzelrisiko
Jahresprämie für das Zugfahrzeug (inkl. z.Z. geltender Vers.-Steuer) 230,-€

Zugfahrzeug über 3,5t Alter 1-8 Jahr zum Abschlusszeitpunkt
Zugfahrzeug und Anhänger/Trailer in Kombination
Jahresprämie für das Zugfahrzeug (inkl. z.Z. geltender Vers.-Steuer) 271,-€
Jahresprämie für den Anhänger/Trailer (inkl. z.Z. geltender Vers.-Steuer) 95,-€

Zugfahrzeug als Einzelrisiko
Jahresprämie für das Zugfahrzeug (inkl. z.Z. geltender Vers.-Steuer) 302,-€

Anhänger/Trailer bis zum Alter von 8 Jahren zum Abschlusszeitpunkt
Anhänger/Trailer als Einzelrisiko 126,-€


Fahrzeuge die älter als 8 Jahre sind werden nicht versichert!
 
Mich würde aber mal folgendes interessieren:

Man läd mich und meinen RAM nun auf - so - kein Problem soweit, doch wohin karren sie mich dann ?
Ich kenne nur nächste Vertragswerkstatt in der Nähe, doch das sollte bei einem RAM etwas schwierig werden.
Kann ich mich auch nach Hause schleppen lassen ?

Jemand damit mal Erfahrung gemacht ?

Gruß
CruiserY2K

Jep, meiner einer.
Hatte meinen Ram ganz normal vor der Haustüre stehen und beim Versuch in zu Starten funzte es nicht.
Batterie war eigentlich in ordnung, aber irgendwas "drehte durch".
Ich also die gelben Engel herbeigerufen, kamen auch prombt ne halbe Stunde später.
Konnten aber es Problem auch nicht beheben. Also orderte der "Engel" einen Abschlepp-Lkw (7,5 t) an.
Dieser transportierte dann meinen RAM zu einer US-Werkstatt meines Vertrauens (ca. 60 km, 1.5 Std. Fahrt da nur über Land + ziemlich hügelig),
obwohl die nächste US-Werkstatt nur 25 km entfernt (überwiegend BAB) gewesen wäre.
 
@wranger:

Na, das ist ja gut zu wissen, daß man es aussuchen kann.
Ich war nämlich der Meinung, das der ADAC aus Kostengründen vorgibt, wohin man geschleppt wird.

Ich meine aber, daß es "eine km-Umkreis Begrenzung" oder so etwas ähnliches gibt, oder ?

Gruß
CruiserY2K
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
:mrgreen: Aber ich.... Ist doch eine kleine Spitze.... auf der einen Seite "beklagen" wir uns zu recht über die ungerechte Steuer, da der Ram ja LkW ist, zum anderen wollen wir den Service, der für PKW´s ist............[schild=20,1,000000,C0C0C0]So versteh ich das![/schild]

...na ich hab doch den Service fürn PKW und im Schein steht LKW und das weiß auch der ADAC, also wo Problem ?
 
bei vers. schutzbrief bekommst du einen mietwagen wenn du weiter als 50 km luftlinie vom wohnort weg bist und schleppen können sie dich ( kommt auf die vers. und des abschleppers an ) auch 250 km z.b. bis nach hause oder werkstatt.
 
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