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2500s
Manchmal hilft auch einfach lesen der Tarifbedinungen der PlusMitgliedschaft unter adac.de: https://www1.adac.de/images/Beding_2839392_A4_tcm8-203664.pdf :
....Geschützt sind alle auf das ADACPlusMitglied und seine Familie zugelassenen
Kraftfahrzeuge, alle nicht zulassungspflichtigen Fahrzeuge, die der Familie gehören und alle fremden Fahrzeuge, die
von der Familie geführt werden. Die Fahr zeuge müssen innerhalb bestimmter Maße und Gewichte liegen (näheres in
§ 3 der Gruppenversicherungsbedingungen für die ADACPlusMitgliedschaft).......
................
§ 3 Welche Fahrzeuge sind geschützt?
1. Geschützt sind alle auf Sie, Ihren Ehepartner oder Ihre minderjährigen Kinder persönlich zu gelassenen Kraftfahrzeuge,
wie Personenkraftwagen und Motorräder, einschließlich des mit geführten Anhängers. Der Schutz erstreckt
sich auch auf nicht zulassungspflichtige Kraft fahrzeuge, wenn Sie, Ihr Ehepartner oder Ihre minderjährigen Kinder
Eigentümer dieser Kraftfahrzeuge sind.
2. Ein nicht auf Sie, Ihren Ehepartner oder Ihre minderjährigen Kinder persönlich zugelassenes Kraftfahrzeug ist
geschützt, wenn Sie als ADAC-Mitglied, Ihr Ehepartner oder Ihre minder jährigen Kinder es zum Zeitpunkt des
Schadens alleinverantwortlich geführt haben. Dies gilt auch für nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge.
3. Das Fahrzeug darf nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Personen nicht mehr als 9 Sitzplätze (einschließlich
des Platzes für den Fahrer) haben und
– eine Gesamtbreite von 2,55 m,
– eine Gesamtlänge von 10 m,
– eine Höhe von 3 m sowie
– ein zul. Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten.Gleiches gilt für den mitgeführten Anhänger. Alle angegebenen Maße gelten einschließlich Ladung. Der Anhänger
darf nicht mehr als eine Achse haben. Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander, gelten als
eine Achse.
4. Darüber hinaus sind Wohnmobile versichert bis zu
– einer Höhe von 3,20 m einschließlich Ladung und
– einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t.
Bei Wohnmobilen, die die genannten Höchstmaße überschreiten, werden folgende Leistungen nicht erbracht:
Bergung (§ 26), Fahrzeugtransport (§ 30), Pick-up-Service (§ 31) und bei Totalschaden der Transport vom Schadenort
zum Einstellort (§ 33 Nr. 2).
5. Gepäck und Ladung sind, soweit in den einzelnen Leistungen bestimmt, mitgeschützt. Gewerblich beförderte
Waren sind nicht geschützt. Tiere sowie leicht verderbliche Güter sind nicht geschützt und werden nicht transportiert,
es sei denn, es besteht ein Anspruch auf Rückholung von Haustieren (§ 18).
Demnach ist ein PickUp bis 3,5 t zGG versichert, oder sehe ich das falsch
Gruss Matthias
Richtig !
Bin auch Plus Mitglied, musste den Schlepper auch schon mal in Anspruch nehmen, lief alles ohne
Probleme und ohne irgendwelcher Fragerei !