realkik
Einzelkabine
ein sattelzug zählt nicht als lkw mit anhänger, sonder als ein! fahrzeug, somit gilt das zGG von 7,5t !
da ich auch "nur" den alten dreier habe und immer noch auf einen wohnauflieger spinne, hab ich alles schon durchgerechnet :idea:
mein ram hat 3,5 t zGG ergo darf der auflieger nur 4t zGG haben
Gut das ich da drüber gestolpert bin, habe ähnlich Intentionen bezüglich eines Sattelzugs gehabt, da ich auch noch den alten 3er habe
Das wäre teuer geworden. :redhotevil: :redhotevil: :redhotevil:
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