Hallo zusammen
In meinem Gutachten gemäß §21 StVZO steht in Spalte 22 unter Anderem folgendes: §50/8: OHNE LEUCHTWEITENREGULIERUNG;
Und dann steht da ganz am ende:
ERGEBNIS: OHNE ERKENNBARE MÄNGEL
Was würded ihr davon halten?
Ich frage nur weil die Zulassungsstelle den Dicken so nicht zulassen will.
Ich dachte die Ausnahmegenemigung interessiert nur den TÜV?
Oder denke ich jetzt falsch?
gruß Marco
In meinem Gutachten gemäß §21 StVZO steht in Spalte 22 unter Anderem folgendes: §50/8: OHNE LEUCHTWEITENREGULIERUNG;
Und dann steht da ganz am ende:
ERGEBNIS: OHNE ERKENNBARE MÄNGEL
Was würded ihr davon halten?
Ich frage nur weil die Zulassungsstelle den Dicken so nicht zulassen will.
Ich dachte die Ausnahmegenemigung interessiert nur den TÜV?
Oder denke ich jetzt falsch?
gruß Marco