ZUL. Gesamtgewicht mein Ram...

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Das scheint bei den Zulassungsstellen ähnlich zu sein wie auf dem Finanzamt.
Hatte damals (nach Zulassung) nachgelesen und sehr unterschiedliche Beträge mit sehr unterschiedlichen Begründungen gefunden.

Die Variante, dass der Händler zulässt erscheint mir (wenn das Entfernungstechnisch geht) sinnvoll.
Der wird auch kaum solche Beträge zahlen müssen.
Als Stammkunde kannst Du eher mal fragen, ob jemand an den Blitz gefasst hat wie jemand, der darauf heiß ist, sein Auto endlich zu bewegen.
Hatte das Thema auch nie als ein besonderes auf dem Schirm.
Geschluckt habe ich aber schon.
 
Die Variante, dass der Händler zulässt erscheint mir (wenn das Entfernungstechnisch geht) sinnvoll.

Nicht das das falsch verstanden wird. Mein Händler hat den Ram nicht für mich zugelassen. Die Zulassung hab ich schon selbst gemacht, is ja nix anderes als wenn man nen "normales" Auto zuläasst. Der Händler hat nur schon die ganzen Ausnahmegenehmigungen nach §70 besorgt und zu den Zulassungsunterlagen gelegt. Macht er immer so damits für den Kunden einfacher wird.
Die Dame auf der Zulassungsstelle bei uns war auch ein wenig irritiert das ich die Genehmigungen schon dabei hatte. Sie hat dann beim Leiter nochmal nachgefragt ob ich nicht evtl. neue benötigen würde (weil anderes Bundesland), war aber nicht. An der Stelle ist Ausnahmegenehmigung erteilt gottlob noch Ausnahmegenehmigung erteilt. Somit war leider nix mit zusätzlich Geld bei der Zulassung verdienen... :mrgreen:
 
Ja lassen sich Ausnahmegenehmigungen bei gleichen Kfz bzw gleichen Rahmenbedingungen nicht ....hmm....übertragen ?? Sollte man bei Vorlage des Papieres eines gleichartigen Fzg´s nicht die gleiche Ausnahmegenehmigung bekommen ???
 
PS. @ Oli, Dein Einwurf mit den 3000 KG Anhängelast ist nicht ganz korrekt. Meiner hatte bis vorgestern auch noch eine Gesamtmasse von 3039 Kg und trotzdem 3500 kg und 750 Kg Anhängelasten.

Richtig, und viele andere haben auch 3500 ohne auflastung. Das heißt aber noch lange nicht das es korrekt ist. Die anhängelast darf Nicht höher sein als das zul. Gesamtgewicht. Es gab mal ausnahmen bei allrad , das ist aber längst gestrichen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hab meinen Schein gerade nicht zur Hand aber der Haendler hat mir folgendes gesagt und meine so steht es auch in den Papieren auf der angetackerten zusatzseite im Text:

Technisch zulaessiges Gesamtgewicht 7000kg.
Abgelastet auf 3500kg
Zulaessiges Gesamtzuggewicht 7000kg

Anhaenger gebremst 3500kg
Anhaenger ungebremst 750kg

Er hatte es damit begruendet das man sonst nen LKW Schein benoetigt um den fahren zu duerfen und deswegen die RAMs auf 3500kg abgelastet werden um diese mit nem PKW Fuehrerschein fahren zu duerfen.

Wenn ich zurueck bin mach ich mal n Foto vom Schein.


Gruesse

Alex
 
Die 1500er werden sicherlich nicht abgelastet :mrgreen:
Da stehen gerade mal 3039 oder 3084 kg aufm Typenschild. Deswegen ist ja jeder froh, wenn er das Ding auf 3500 Kg aufgelastet bekommt, damit er mehr als ein Puppenköfferchen laden darf.

Und die Auflastung ist mittlerweile auch nicht mehr so ohne.
Ohne entsprechendes Gutachten geht da eigentlich nix mehr, es sei denn, man findet noch nen TÜVer, der sich gerne aus dem Fenster lehnt.
 
Richtig, und viele andere haben auch 3500 ohne auflastung. Das heißt aber noch lange nicht das es korrekt ist. Die anhängelast darf Nicht höher sein als das zul. Gesamtgewicht. Es gab mal ausnahmen bei allrad , das ist aber längst gestrichen.

Sorry, das kann ich so nicht ganz stehen lassen. Für RAM's als LKW ist das so, dass der Anhänger nicht schwerer sein darf als das zGG. des Zugfahrzeuges, da eine Auflaufbremse keine durchgehende Bremsanlage ist.
Ist ein Fahrzeug aber (hier gibts ja auch Durango und Jeep-fahrer die mitlesen :mrgreen: ) ein Geländefahrzeug, ist der §42 StVZO für die max. Anhängelast entscheidend.

Aus ebendieser:
... 2.Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,...des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen....

Als Beispiel "mein" Dienst-Tiguan. Bei der Track&Field-Ausstattung (besserer vorderer Böschungswinkel der der Richtlinienvorgane entspricht) zählt er als Geländefahrzeug (jaja :mrgreen: ) und darf 2500kg anhängen, bei 2260kg zGG.



aber eigentlich ist das schon OT. :mrgreen:
 

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Sorry, das kann ich so nicht ganz stehen lassen. Für RAM's als LKW ist das so, dass der Anhänger nicht schwerer sein darf als das zGG. des Zugfahrzeuges, da eine Auflaufbremse keine durchgehende Bremsanlage ist.
Ist ein Fahrzeug aber (hier gibts ja auch Durango und Jeep-fahrer die mitlesen :mrgreen: ) ein Geländefahrzeug, ist der §42 StVZO für die max. Anhängelast entscheidend.


Doch kannst Du. Denn natürlich spreche ich von Lkw (offener Kasten) , was ein RAM nun einmal (allermeistens) ist.
:)
 
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