Zubehör Hauptscheinwerfer eintragen?

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du könntest auch die front auf 2009er Modell umbauen und dann 2014er SW verbauen. das sollte legal sein.
 
https://www.jusline.at/39_Betreten_und_Durchsuchen_von_Grundstücken_Räumen_und_Fahrzeugen_SPG.html
Solange es sich um ein befriedetes Grundstück handelt (eingegrenzt durch Mauer, Zaun, ö.Ä.) dürfen sie es nur mit Durchsuchungsbeschluss, oder wenn "Gefahr im Verzug" vorliegt.

dann les mal was is wenn das tor auf is, in dem moment dürfen die rein, auch bei tiefgaragen oder normalen garagen, warum sind bereits viele mit abgelaufenem tüf vom hänger auf privatgrundstück verknackt worden?

musst mal weiter googeln findest massig dazu
 
an sich ja und um meine begründung warum ich welche haben will di unauffällig sind bzgl. der kenzeichnung.
ixh werd mal bei meinem tüv nachfragen wenn ich das innenleben von nem scheinwerfer schlachte und mir das selber zusammen frickel mit eu einsätzen wie da dann die sachlage ist außer... hier weiß jemand einen rat was man machen kann wenn man zubehörscheinwerfer aus amiland in nen ami machen will um die ein zu tragen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
sobal du die Scheinwerfer öffnest und änderst haben die überhaupt keine Zulassung mehr ganz einfach..
egal ob du da nen EU-Satz reinpackst oder nicht..
du wirst die Scheinwerfer nicht eingetragen bekommen außer du lässt ein Lichttechnisches Gutachten machen, aber das willst du nicht zahlen, wie schon geschrieben zu teuer.
Ist halt kein VW oder BMW in den man mal eben nen anderen Satz Scheinwerfer mit e-Prüfzeichen reindübelt und sich freut ;)...
Da Problem ist eben auch, dass jeder Unwissende gleich sieht, dass die von dir ausgesuchten Scheinwerfer nicht original sind.. also entweder damit leben und fahren oder lassen :).. oder mit dem Bild zum TÜV fahren, dem Herren die Sachlage erklären und vieleicht so ne lösung finden. Aber nicht anfangen rumzupfuschen und nachher noch mehr aufn Sack bekommen....
 
jo denke das is das einzige was in dem fall sinn macht, ich sag ja bei meinem is halt das doofe das der tüv bei der abnahme für deutschland beim Scheinwerfer H13 mit eingetragen hat als Kennzeichnung, Hätte er da nur SAE oder Dot drin stehen hätte ich keine Probleme und würd mir auch keine Gedanken darüber Machen
 
steht bei mir genauso drin. Das kommt glaub auch immer auf den Prüfer an, der den Wagen das erste Mal hier in der Zulassung begutachtet hat ob da ne Nummer mit bei steht...
 
sobal du die Scheinwerfer öffnest und änderst haben die überhaupt keine Zulassung mehr ganz einfach..
egal ob du da nen EU-Satz reinpackst oder nicht..
du wirst die Scheinwerfer nicht eingetragen bekommen außer du lässt ein Lichttechnisches Gutachten machen, aber das willst du nicht zahlen, wie schon geschrieben zu teuer.
Ist halt kein VW oder BMW in den man mal eben nen anderen Satz Scheinwerfer mit e-Prüfzeichen reindübelt und sich freut ;)...
Da Problem ist eben auch, dass jeder Unwissende gleich sieht, dass die von dir ausgesuchten Scheinwerfer nicht original sind.. also entweder damit leben und fahren oder lassen :).. oder mit dem Bild zum TÜV fahren, dem Herren die Sachlage erklären und vieleicht so ne lösung finden. Aber nicht anfangen rumzupfuschen und nachher noch mehr aufn Sack bekommen....

Warum werden immer wieder Sachen behauptet die so nicht stimmen. Was du hier als Scheinwerfer bezeichnest, ist das Scheinwerfergehäuse. Ein Scheinwerfer besteht aus einem Reflektor, einem Leuchtmittel und einer Streuscheibe. Wenn ich diesen gegen einen "Scheinwerfer" mit E-Zulassung austausche. Dann ist das vollkommen in Ordnung und kein TÜV wird was dagegen haben. Das das kompliziert und teuer ist, dass ist eine andere Sache.
Ich hab so einen Umbau schon mit unserem TÜVer hier besprochen und es wäre kein Thema. Das müsste man noch nicht einmal eintragen wenn es zugelassene Komponenten ( z. B. von Hella) sind. Mir ist das nur zu teuer (ca. 2000.- Euro) und der Aufwand nicht wert für die paar Stunden Nachtfahrt. Da sind mir meine Zusatzscheinwerfer wichtiger und ausreichend.
Und jetzt könnt ihr wieder auf mich einhacken, ist aber trotzdem so.
Und ein Lichttechnisches Gutachten brauchst du auch nicht weil die "Scheinwerfer" so eines haben. Daher die E-Zulassung.
 
ich glaube du hast da was falsch verstanden... wenn er das gehäuse inkl. innenleben gegen was passendes mit e-Zeichen tauscht ist das ja ok. aber wenn er nur das Innenleben austauscht wirds eben was ohne Zulassung weil die Komponenten nicht miteinander geprüft wurden..egal ob der Einbausatz ein e-prüfzeichen hat oder nicht. Wenn du nen Xenonbrenner in ein Halogenscheinwerfergehäuse setzt hats auch keine Zulassung weil das Gehäuse für Xenon freigegeben sein muss. Nur mal so als Beispiel

Wenn du deine Kotflügel vorne zuschweißt und nen Hella-Satz reinimplantierst mit e-Zeichen und alle notwendigen Anbauten dazu passen (Leuchtweitenregulierung, was wir ja zum Glück nicht haben usw) dann ist dagegen nix einzuwenden.

Aber vieleicht erzähle ich auch nur murx und hab überhaupt keine Ahnung, :-k
 
ich denke wenn man einen e-geprüften Scheinwerfer (Halogen oder LED) nimmt und da nur das Gehäude vom Originalen Scheiwerfer als "Hülle" ihkl. der Plexiglasscheibe verwendet sollte es keineProbleme geben denn das Plexiglas ist keine Streuscheibe sondern einfach ein Schutz für das Innenleben vom Scheinwerfer => aktuell die Reflektoren und die Birnen.
Ich werde das Thema jetzt in den Feiertagen mal bei der TüV Niederlassung im Nachbarort ansprechen und bin mal gespannt was die dazu sagen.
Wenns tatsächlich so ist wie ich denke und wie auch Waschbär es vermutet dann spricht außer der Arbeit der Zeit und demGeld nix dagegen.
Nächste Woche werd ich mehr dazu wissen und werde dann hier berichten.
 
Warum werden immer wieder Sachen behauptet die so nicht stimmen. Was du hier als Scheinwerfer bezeichnest, ist das Scheinwerfergehäuse. Ein Scheinwerfer besteht aus einem Reflektor, einem Leuchtmittel und einer Streuscheibe. Wenn ich diesen gegen einen "Scheinwerfer" mit E-Zulassung austausche. Dann ist das vollkommen in Ordnung und kein TÜV wird was dagegen haben. Das das kompliziert und teuer ist, dass ist eine andere Sache.
Ich hab so einen Umbau schon mit unserem TÜVer hier besprochen und es wäre kein Thema. Das müsste man noch nicht einmal eintragen wenn es zugelassene Komponenten ( z. B. von Hella) sind. Mir ist das nur zu teuer (ca. 2000.- Euro) und der Aufwand nicht wert für die paar Stunden Nachtfahrt. Da sind mir meine Zusatzscheinwerfer wichtiger und ausreichend.
Und jetzt könnt ihr wieder auf mich einhacken, ist aber trotzdem so.
Und ein Lichttechnisches Gutachten brauchst du auch nicht weil die "Scheinwerfer" so eines haben. Daher die E-Zulassung.

und wieder widerspreche ich, gerne gebe ich dir den kontakt von meinem Anwalt.. https://www.tuningszeneanwalt.de

scheinwerfergehäuse oder Scheinwerfer.. Unfug... das ganze ist eine Einheit, die so nicht verändert werden darf. nicht mal vom Hersteller (siehe BMW mit lackierten SW teilen innen) aber grundsätzlich ist mir das egal wenn du das darfst, oder machst oder meinst man darf es. Im Zweifelsfall, wenn was passiert, war das Auto nicht zugelassen, nicht versichert Millionenklage nach Unfall usw.... aber wo kein kläger da kein richter und solange nichts passiert, ist alles gut
:)

gleiches gilt auch für die rammbügel. klar kannst ihn ranschrauben, und fürn tüv runter, aber lass was passieren? dann biste fällig.

in dem fall lieber einen Zubehör SW verbauen, der zumindest intakt und unverändert ist, als selber handanlegen.
ich hab auch schon SW selber gebastelt, und denk mir da nicht so viel dabei. das es aber erlaubt ist, ist einfach eine Falschaussage die manch einen gutgläubigen in erste Probleme bringen kann.
 
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