Zubehör Hauptscheinwerfer eintragen?

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Scheinwerfer haben als geschlossenes System irgendwann mal eine Abnahme bekommen.
Sobald man den Scheinwerfer öffnet und nur die geringste Kleinigkeit ändert, sei es das Leuchmittel gegen Xenon / LED zu tauschen, oder irgend etwas anderes,
erlischt sofort die Zulassung für den SW. Dabei ist es vollkommen egal, ob ich die einzelnen Teile ein E-Zeichen haben oder nicht.

Die einzige Möglichkeit andere Scheinwerfer (außer Originale) legal zu verbauen ist:
a) ein Zubehörscheinwerfer der als ganze Einheit bereits geprüft wurde und eine ABE bzw. ein E-Prüfzeichen hat
b) ein Lichttechnisches Gutachten für den Scheinwerfer seiner Wahl anfertigen zu lassen.

Das es oftmals anders läuft muss man hier ja wohl nicht erwähnen.
Und wie Michi schon schreibt: Solange nichts passiert...
Wo kein Kläger, da kein Richter
;)



edit:
Ich habe übrigends lange mit meinem Prüfer diskutiert, weil ich auch die Idee hatte auf LED Scheinwerfer umzurüsten.
Da zählt auch eine Sondergenehmigung für die Scheinwerfer (welche ich habe, Aufgrung fehlender LWR, Lichtsymetrie,etc.) nichts, weil diese nur für die ursprünglich geprüften SW gilt.
Sobald da am SW irgendwas geändert wird ... siehe oben :mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
hier mal die umgebauten scheinwerfer in bixenon.
hammergeiles licht und geile optik
 

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