RoteNina
Mannschaftskabine
Hallo zusammen,
ich habe folgenden Infotext gerade über einen Newsletter der IHK Stuttgart bekommen-eventuell könnte dies ja zur Folge haben, daß endlich mal aufgeräumt wird mit der willkürlichen Besteuerung unserer Fahrzeuge?
Zuständigkeit für Kfz-Steuer wechselt zum Zoll
"Im Lauf des ersten Halbjahrs 2014 übernimmt der Zoll die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer vom Bund. Die Umstellung erfolgt nach Bundesländern zeitlich gestaffelt. Der Termin für Baden-Württemberg liegt im April 2014.
Ab diesem Zeitpunkt sind für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Steuer die Hauptzollämter zuständig und zugleich neue Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema Kraffahrzeugsteuer. Ab Februar 2014 steht hierfür die Zentrale Auskunf der Zollverwaltung telefonisch oder per Mail zur Verfügung unter:
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Telefon: 0351/44834-550
E-Mail:
Rechtlich ändert sich durch den Zuständigkeitswechsel nichts. Die Zollverwaltung weist jedoch bereits heute vorsorglich darauf hin, dass es aufgrund des Zuständigkeitswechsels dazu kommen kann, dass der Lastschrifteinzug oder die Kfz-Steuererstattung um mehrere Wochen verzögert erfolgt. Die Verzögerungen seien auf technische Umstellungsarbeiten zurückzuführen und werden nach Abschluss der Aufgabenübernahme durch die Hauptzollämter nicht mehr auftreten."
Link zum Zoll: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/kraftfahrzeugsteuer_node.html
ich habe folgenden Infotext gerade über einen Newsletter der IHK Stuttgart bekommen-eventuell könnte dies ja zur Folge haben, daß endlich mal aufgeräumt wird mit der willkürlichen Besteuerung unserer Fahrzeuge?
Zuständigkeit für Kfz-Steuer wechselt zum Zoll
"Im Lauf des ersten Halbjahrs 2014 übernimmt der Zoll die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer vom Bund. Die Umstellung erfolgt nach Bundesländern zeitlich gestaffelt. Der Termin für Baden-Württemberg liegt im April 2014.
Ab diesem Zeitpunkt sind für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Steuer die Hauptzollämter zuständig und zugleich neue Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema Kraffahrzeugsteuer. Ab Februar 2014 steht hierfür die Zentrale Auskunf der Zollverwaltung telefonisch oder per Mail zur Verfügung unter:
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Telefon: 0351/44834-550
E-Mail:
Rechtlich ändert sich durch den Zuständigkeitswechsel nichts. Die Zollverwaltung weist jedoch bereits heute vorsorglich darauf hin, dass es aufgrund des Zuständigkeitswechsels dazu kommen kann, dass der Lastschrifteinzug oder die Kfz-Steuererstattung um mehrere Wochen verzögert erfolgt. Die Verzögerungen seien auf technische Umstellungsarbeiten zurückzuführen und werden nach Abschluss der Aufgabenübernahme durch die Hauptzollämter nicht mehr auftreten."
Link zum Zoll: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/kraftfahrzeugsteuer_node.html
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