So,
Bin grad zurück von der Zulassungsstelle.
Vier Zeichen geht.Auf 34cm Schild.32 cm gibts seit 8 Wochen nicht mehr.
Engschrift geht nicht.
Zweizeilig geht nur mit Kuchenblech.
War heute nur ne Informationsveranstaltung. Wer weiß wie es in drei Wochen aussieht wenns ernst wird.
Gruß Frank
Frank, sei doch mal büschen kreativ...dann geht vieles.
Bastel dir doch z.B. auf die eine Seite ne Steckdose, auf der andern Seite einen (Pseudo)Gasanschluss. Dazwischen muss das Nummernschild rein. Hat bei mir doch auch funktioniert....
Dann rein zum Amtstierarzt, ähh -leiter, der soll da mal nach gucken und dir was basteln.
Wenn du Sonderwünsche hast im Leben musst du dein Gegenüber nur davon überzeugen, daß der Vorschlag von ihm kommt....:mrgreen:
Dazwischen muss das Nummernschild rein. Hat bei mir doch auch funktioniert....
[-X Sorry Bert, aber das stimmt nicht (mehr) ! Seit 01.01.2014 "muß" nur noch 520 mm × 110 mm.
Alles andere ist Ermessenssache, und ein kann, aber nicht muß. Es ist auch egal, was der Tüv sagt, oder in den Papieren steht.
Worst case Szenario: Du hast einen Sachbearbeiter/Zulassungsstellenchef, der Dich nicht mag, oder dem Du auf den "Sack" gehst. Dann gibt der Dir 520x110. Natürlich zweimal. Besser gesagt, sie Stempeln nix anderes ab.
Und falls Du Dich jetzt fragst, wie Du das hinten montieren sollst (knicken darfst Du es ja nicht) es gibt da so universal Kennzeichenhalter mit Licht.
Dann kannst Du Dir überlegen, wo Du das hinten "hinspaxst".
Lustiger weise, gibt es nämlich keinen vorgeschriebenen Ort, wo das Kennzeichen hinten angebracht werden muß. Es muß nur gut lesbar sein (und beleuchtet)!
Über das, wie das ausschaut, braucht man erst gar nicht diskutieren. Es geht um Gesetze und Vorschriften, und da wird bekanntlich der "Hausverstand" begraben !
Heißt: Ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug, muß ein "deutsches" Kennzeichen haben/montieren" können. Und da seit 01.01.2014 die Hoheit allein bei der auszustellenden Behörde liegt..... ! :banghead:
Und falls noch irgend jemand glaubt, es gibt da die 10% Regel (Umbau der Stoßstange/Kennzeichenhalterung übersteigt 10% des Fahrzeugwertes), "seit 01.01.2014 obliegt die Hoheit der Kennzeichenvergabe ausschlieslich............"! :silly:
Also am besten mit den Zulassungsleiter/in reden ! Gottseidank verstehen sich die meisten mittlerweile als "Dienstleister" ! Aber zwingen... :roll: hat jetzt was von "All in" !
Ich habe auf meinem GMC noch ein XX-Y4. Darf ich das behalten? Würde mir viele Diskussionen ersparen....
Oder dürfen die mir das entziehen, weil blablabla.....
Ich habe auf meinem GMC noch ein XX-Y4. Darf ich das behalten? Würde mir viele Diskussionen ersparen....
Oder dürfen die mir das entziehen, weil blablabla.....
weg war mein kleines kennzeichen!
behördenwillkür,
ich hab es aufgegeben!
es gibt wichtigeres im leben :mrgreen:
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