trotz das es nicht verboten ist ne Teilschuld
schon klar. Mich interessierte die gesetzliche Vorschrift !
trotz das es nicht verboten ist ne Teilschuld
Aber Vorsicht. Speziell im Winter und im Falle eines Unfalls könnte die Versicherung ein Veto einlegen!!
Reden wir hier gerade über 2 Reifen im Gesamtwert von ca. 120 Euro?
Und nicht das neue Gesetz vergessen: Winterausrüstung ist jetzt vorgeschrieben und wird durch die grüne Armee kontrolliert.
Ergo: 4 Winterreifen ACHTUNG: mit Winterkennung, sonst Knollengefahr
ist das jetzt durch das das Pflicht ist ??
Ich will dem Flaxi ja nicht zu nahe treten, aber es gibt Dinge wo selbst ich NICHT spare...
4 Winterreifen druff, kann man sowieso immer fahren - Kosten vielleicht 5 Euro mehr als Sommerreifen und müssen an der Antriebsachse statt nach vielleicht 80.000 Km "schon" nach 75.000 Km gewechselt werden...
Also reden wir hier genaugenommen sogar nur über ca. 10 Euro...
Mich interessierte nur die rechtliche Frage. Punkt.
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