Man, man. Wie sich hier über "Spielverderber" ausgelassen wird...
Für mich als liberaler "Spielverderber" alles andere als schön zu lesen (ich weiß, mich zwingt ja keiner) aber es wäre schön, wenn man von DEM Polizisten und nicht von DER Polizei spricht. Denn, es gibt auch die "Guten"! Und dazu zähle ich mich seit nun 23 Jahren durchaus.
Hudsonbay hat es mir hier besonders angetan (das meine ich mit einem Lächeln :lol: ).
Aber Back to the topic:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
(3) Gelbes Blinklicht...
Dazu kommt noch § 35 StVO Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Hier steht alles und eindeutig.
Auf der Dienststelle wo ich arbeite (ca. 300 Beamte) kenne ich nicht einen der das Blaulicht für einen pünktlichen Feieraben anschalten würde. Die "Angst" vor ein Diszi ist viel zu groß und hat weitreichende Folgen... Aber klar, Schwarze Schafe gibt es auch unter Unseresgleichen. Und deshalb siehe Oben!
Ich bin im Übrigen gern zur Diskusion und weiteren Fragen bereit!
Für mich als liberaler "Spielverderber" alles andere als schön zu lesen (ich weiß, mich zwingt ja keiner) aber es wäre schön, wenn man von DEM Polizisten und nicht von DER Polizei spricht. Denn, es gibt auch die "Guten"! Und dazu zähle ich mich seit nun 23 Jahren durchaus.
Hudsonbay hat es mir hier besonders angetan (das meine ich mit einem Lächeln :lol: ).
Aber Back to the topic:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
(3) Gelbes Blinklicht...
Dazu kommt noch § 35 StVO Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Hier steht alles und eindeutig.
Auf der Dienststelle wo ich arbeite (ca. 300 Beamte) kenne ich nicht einen der das Blaulicht für einen pünktlichen Feieraben anschalten würde. Die "Angst" vor ein Diszi ist viel zu groß und hat weitreichende Folgen... Aber klar, Schwarze Schafe gibt es auch unter Unseresgleichen. Und deshalb siehe Oben!
Ich bin im Übrigen gern zur Diskusion und weiteren Fragen bereit!