Was darf denn nun auf die Pritsche?

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Danke habe erst vor zwei Wochen ein längeres Gespräch mit einem von der Rennleitung über die 3,5t Problematik gehabt und du kommst
um die Scheiß 80er nicht rum. Er ist ein höherer Dienstgrad mit echt Ahnung und konnte mir sehr gut die größeren Nachteile einer Auflastung über 3,5t erklären.

Hab mal gegoogelt, StVO. Ich halte es, bis mich mal die "Rennleitung" eines Besseren belehrt, im "Lkw-Überholverbot", wenn ich mit z.B. Wohnwagen unterwegs bin, so:
Text aus der StVO kopiert:
Zeichen 277:
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und
für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und
Kraftomnibusse
.
Geschwindigkeit über 90 fahre ich eh nie. :mrgreen:
 
es ist sehr viel was sich über 3,5t andert alles bringe ich mit sicherheit nicht mehr zusammen.
Was für mich aber mit am wichtigsten wahr,Geschwindigkeitsüberschreitung, Überholen, usw. Hatte in den letzten Jahren viel glück wenn
ich mit dem 7,5ter unterwegs war. Ist keine Entschuldigung hab ja vor über 30 Jahren auch meinen Schein gemacht und es auch mal Gelernt.
 
mcb

steht in deinen papiere nicht LKW? nur steuerlich PKW?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
natürlich LKW nur wie soll ich das Ding beim Tüv auf PKW umschreiben lassen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
wollte das bei einem VW Amarok machen lassen, der TÜV wollte dann aber einen Umbau zur Lärmminderung.
 
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