Huegelcamper
1500s
Also nochmals zum Mitschreiben................. es gibt keinen Prozess wenn du ihn nicht anstrebst ( Zivielprozess ). Du sollst als allererstes zu diesem Typ und im das unter die Nase reiben! 2. IN USA dreht keiner an Tachos weil die Strafen äußerst heftig sind, das meiste sowiso in Carfax dokumentiert wird jeder Ami das weis und auch nachschaut wenn er ein Fahrzeug kauft bzw. der Verkäufer das weis!!! ( schau mal in Verkaufsanzeigen in USA da steht grundsätzlich die VIN drin )und so musst du das auch sagen!!!. 3. Wenn der nicht darauf anspringt wirst du zur Polizei gehen! Die müssen Ermittlungen aufnehmen da der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt!Wenn der Statsanwalt meint der Anfangsverdacht sei begründet, ermittelt die Polizei weiter und irgenwann wird der Staat Anklage erheben....... oder auch nicht :roll: Das ganze hat mit dir nichts zu tun, außer den Sprit den du benötigst um 1.tens zu dem Typ zu fahren und 2tens danach event. weiter zur Polizei wenn er nicht einsichtig ist und ein "paar" Kröten losmacht. Wenn du noch Kohle willst, wenn er verurteilt wurde bzw. den sachverhalt des Betrugs festgestellt hat, dann mußt / kannst du einen Zievielprozess anstrengen, der dann ggf. deine Kohle kostet.
Und dann noch zur Verjährung:
Zudem kannst du dich an ne Verbraucherzentrale wenden die ist kostenlos!
Und dann noch zur Verjährung:
§ 78 StGB
(1) Die Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen (§ 11 Abs.1 1 Nr.aus. .....
(2)......
(3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist
1. ......
2. ......
3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als 5 Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind.
4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind.
5. drei Jahre bei den übrigen Taten.
(4) Die Frist richtet sich nach der Strafdrohung des Gesetzes, dessen Tatbestand die Tat verwirklicht, ohne Rücksicht auf Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind.
Bei einem Betrug gem. § 263 I StGB beträgt die Verjährungszeit somit fünf Jahre (§ 78 III Nr. 4 StGB).
Zudem kannst du dich an ne Verbraucherzentrale wenden die ist kostenlos!
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