Moin,
nun muss ich auch mal
Folgende Frage:
Fälligkeit der KFZ Steuer ist 12/2018 gewesen.
Bekomme in 04/2019 Bescheid über die geänderte Steuerberechnung. Vorher 185,00 EUR jetzt 344,00 EUR. Differenz 199,00 EUR
Lasse das Fahrzeug dann im April erfolgreich umschlüsseln.
Abgebucht wurde natürlich der hohe Betrag, wovon mir jetzt statt 199,00 nur 54,00 EUR rückerstattet werden.
D. h. Bis zum Tag der Umschlüsselung wird der hohe Betrag zu Grunde gelegt.
Ist das so richtig? Weil, hätte ich bereits im Dezember gewusst, das sie das geändert haben, hätte ich ja auch schon im Dezember umgeschlüsselt.
Wie seht ihr das?
nun muss ich auch mal
Fälligkeit der KFZ Steuer ist 12/2018 gewesen.
Bekomme in 04/2019 Bescheid über die geänderte Steuerberechnung. Vorher 185,00 EUR jetzt 344,00 EUR. Differenz 199,00 EUR
Lasse das Fahrzeug dann im April erfolgreich umschlüsseln.
Abgebucht wurde natürlich der hohe Betrag, wovon mir jetzt statt 199,00 nur 54,00 EUR rückerstattet werden.
D. h. Bis zum Tag der Umschlüsselung wird der hohe Betrag zu Grunde gelegt.
Ist das so richtig? Weil, hätte ich bereits im Dezember gewusst, das sie das geändert haben, hätte ich ja auch schon im Dezember umgeschlüsselt.
Wie seht ihr das?