Umschreibung zu N1G BE

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Ich behaupte mal dieser 4x4 hat keine G Zulassung ... oder?
Das G wird doch für geländegängige FZG vergeben mit XYZ Böschungswinkel etc ... und nicht nach 2x4 oder 4x4 ... es gibt G FZG die haben nur 2x4
:!:
 

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Auszug aus der Rili 70/156/EWG, Anh II Nr. 4

4. Geländefahrzeuge (Symbol G)

4.1. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 Tonnen und Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:

- mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, daß sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;

- mit mindestens einer Differentialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; und wenn sie als Einzelfahrzeug eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen durch Rechnung.

Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfüllen:

- Der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,

- der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,

- der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,

- die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen,

- die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen,

- die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen.
 
Nach 4.1 kann dann ein normaler Ram gar kein N1G bekommen. So zumindest die Theorie.
Jeder mir bekannte Ram hat eine zGG von über 2 Tonnen.

(Unabhängig davon hat mir der Dekra-Mensch N1G eingetragen, auch wenn es mir völlig gleich war/ist ... Das G ist für die Steuer ja auch vollkommen egal. Wäre die Fragen, ob das lediglich eine tolle Fahrzeugeinteilung ist oder irgendwelche Vorteile/Nachteile mit sich bringt. Ich denke es ist lediglich wundertoll für den Besitzer, wenn es ein N1G ist
;)
)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dann eben 4.2 :mrgreen:

4.2. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 Tonnen sowie Fahrzeuge der Klassen N2 und M2 und der Klasse M3 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 12 Tonnen gelten als Geländefahrzeuge, wenn alle Räder gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann, oder wenn die drei folgenden Anforderungen erfüllt sind:
•Mindestens eine Vorderachse und mindestens eine Hinterachse sind so ausgelegt, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann,
•es ist mindestens eine Differenzialsperre oder mindestens eine Einrichtung vorhanden, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet;
•als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 25 % überwinden können, nachgewiesen durch Berechnung.

Aber du hast recht, steuertechnisch ist es absolut schnurz, ob G oder nicht. Ich hatte auch schon beides eingetragen, obwohl ich immer 4x4 hatte. :dontknow:
 
Ah, ein 4.2
:D


Da eine Diff.-Sperre oder etwas Ähnliches gefordert ist, könnte hier ggf die Untersetzung gewertet werden ...

Frage: Stört es jemanden, dass sein Kfz "nur" ein N1 BE ist? Wenn ja, dann alle Nachweise der geforderten Punkte mitnehmen und ändern lassen.

Falls es um die initiale Änderungen von wasauchimmer auf N1G BE ist, dem Prüfer bzw bei Auftragsersteilung explizit N1G BE erwähnen. Ggf. interessiert es den Prüfer gar nicht, ob alle Kriterien erfüllt sind
:)
 
Ein G hat Vorteile. Sonst wäre es Schwachsinn ein G anzubieten.

Ein G hat mehr AHZuglast und noch einige andere im Zugbetrieb betreffende Punkte.
 
Jetzt machst du mich neugierig.
Ich bitte um Aufklärung meiner Unwissenheit
:)
 
Beim aktuellen Grand Cherokee hat das Modell mit Summit- Ausstattung weniger Anhängelast als das gleiche Modell mit andere Ausstattung. Liegt an den Stossstangen. Die vom Summit geht tiefer, dadurch schlechterer Böschungswinkel, dadurch kein Geländewagen mehr.
 
Beim aktuellen Grand Cherokee hat das Modell mit Summit- Ausstattung weniger Anhängelast als das gleiche Modell mit andere Ausstattung. Liegt an den Stossstangen. Die vom Summit geht tiefer, dadurch schlechterer Böschungswinkel, dadurch kein Geländewagen mehr.

Das haste ja den Vortrag von unserem Admin behalten... :mrgreen:
 
Moin. Hat 2 Wochen gedauert dann kann der schriebs vom Zoll.... Nur noch 210 steuern mit meinem megacab
:-D
 

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Moin. Hat 2 Wochen gedauert dann kann der schriebs vom Zoll.... Nur noch 210 steuern mit meinem megacab
:-D


Yeah ! .... :mrgreen:


Meiner wurde Gestern beim StvA umgeschrieben - bin gespannt wann ich Post vom Zoll bekomme...
8)
 
Hallo,

ich komme aus Mindelheim (Unterallgäu), und möchte meinen 2010 RAM mit CrewCab, Nationaler Zulassung und 10 / 0200 Kennung in N1G / BE umschreiben lassen. Hat mir jemand in Süddeuschland einen zuverlässigen Anlaufpunkt wo ich das umschreiben lassen kann.

Gruß Oli
 
gelöscht,weil war zu langsam....
;)
:mrgreen: :mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
jösdichsmariaundjosef

DEKRA
0821 748920
08231 60290
0831 591280

TÜV
Heimenegger Weg 11, 87719 Mindelheim, 08261 70230

musst halt anrufen und fragen wer es macht. Eine verlässliche Info gibt es nicht, da sich so etwas von Tag zu Tag ändern kann. In Bamberg z.B. pissen sich gerade alle Prüfer wegen eines neuen Cops ins Hemd. Da geht aktuell gar nichts.
 
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