Ganz so einfach (oder schlimm) ist es nicht. Du kaufst das Fahrzeug ja nicht von Stelantis sondern vom Importeur. Kaufvertrag machst du mit einem deutschen Autohaus und Garantie bekommst du vom Importeur. Dabei gilt dann Deutsches/Europäisches Recht. Bestandteil vom Kaufvertrag ist ja ein Fahrzeug was nach deutschem TÜV zulassungsfähig ist.
Garantie bekommst du, je nach Verhandlungsgeschick, zwischen 2-5 Jahren und bis 100K Kilometer. Bei den großen Importeuren natürlich Europaweite Mobilitätsgarantie inkl. Bei Einzelimporteuren wie Geiger oder RTR bekommst du nur eine sogenannte Hausgarantie. Egal wo du da ein Problem in Europa hast , können die dann verlangen das du zu denen in die Werkstatt kommst, wie ist natürlich dein Problem.
Natürlich Interessiert das Stelantis nicht, das muß der Importeur tragen. Wenn die dir einen Neuwagen verkaufen mit dem du keine Zulassung bekommst müssen die das Richten und die Kosten tragen. Vielleicht kommt es bei manchen Sachen auch auf den Kunden oder das AH drauf an aber Grundsätzlich sind solche Sachen Problem des Verkäufers. Wenn die dir z.B. einen Ram hinstellen wo die roten Blinker nicht auf gelb umprogrammiert sind oder die Nebelschlußleuchte nicht geht müssen die dafür sorgen das es TÜV konform umgebaut wird, ansonsten ist der Kaufvertrag ungültig. Diese Umbaten werden schon im Hafen vom Importeur erledigt weil du sonst gar keine Einzelgenehmigung nach §13 EG-FGW (
Text ) bekommst und ohne die Abnahme gibt's eh keine Zulassung, ist einfach so PUNKT.
Wenn also dein Kumpel ein Auto gekauft hat wo etwas fehlte was zur Zulassung notwendig gewesen wäre hätte das Fahrzeug nie diese Abnahme nach §13 bekommen dürfen. Da scheint ja irgendwie etwas schief gegangen zu sein, bei wem auch immer. Wenn sich dann noch das AH quer stellt und den Käufer damit allein läßt sagt das auch schon alles über den Laden. Darf man sich halt nicht gefallen lassen sowas.